Vergewaltigung und die Schuld der Frau

Er meint wohl eher, dass es auch männliche Opfer gibt, und dass es für diese eventuell schwieriger ist, weil Opfer gewesen zu sein, dem männlichen Rollenbild noch weniger entspricht.

Ja, das ist wohl richtig was du schreibst.

Trotzdem haben Männer wie Frauen keine Schuld vergewaltigt zu werden- und sollten sich selbst deswegen nicht schuldig fühlen, oder sich immer und immer wieder mit bohrenden Fragen beschäftigen, ob und was sie eventuell falsch gemacht haben könnten.
Auf so eine Art und Weise kann kein Opfer richtig damit abschließen und nach vorne blicken.
 
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Ja, das ist wohl richtig was du schreibst.

Trotzdem haben Männer wie Frauen keine Schuld vergewaltigt zu werden- und sollten sich selbst deswegen nicht schuldig fühlen, oder sich immer und immer wieder mit bohrenden Fragen beschäftigen, ob und was sie eventuell falsch gemacht haben könnten.
Auf so eine Art und Weise kann kein Opfer richtig damit abschließen und nach vorne blicken.

Sowieso klar, dass man nicht mitschuldig ist.
Ok, einigen offenbar nicht...
 
Sowieso klar, dass man nicht mitschuldig ist.
Ok, einigen offenbar nicht...
Man fühlt sich jedoch schuldig. Und widerlich und wie ein Stück Fleisch ohne Seele.
Der eigene Körper wird zu einem Etwas, das man nicht mehr wertschätzt, sondern nur als Werkzeug und Gegenstand zum Reinstecken dient.
Da stört es auch nicht, wenn man sich selber etwas antut (SVV), der geschändet und wertlos fühlt man sich ohnehin schon.
 
Man fühlt sich jedoch schuldig. Und widerlich und wie ein Stück Fleisch ohne Seele.

Bei Kindern, wo der Täter ein naher Verwandter ist, kann ich mir den Grund dafür vorstellen. Dass das Kind auch instinktiv quasi denkt, dass Väter (oder jemand in ähnlicher Position) gut zu einem sein müssen, und wenn das nicht der Fall ist, dann liegt das an dem Kind (nach dessen "Instinkt" eben). Ist natürlich objektiv gerade nicht garantiert, dass Eltern gut zu Kindern sind, aber das ist halt der Mechanismus, wie ich es mir vorstellen kann.

Sonst fällt mir noch ein, dass eine irgendwelche chauvinistischen Ideen internalisiert hat, dass man Männer zu sowas provozieren kann.

Wenn nichts davon zutrifft, wie kommt es dann zu solchen Gefühlen?

Der eigene Körper wird zu einem Etwas, das man nicht mehr wertschätzt, sondern nur als Werkzeug und Gegenstand zum Reinstecken dient.

Ok, vermutlich ist dann auch nicht bewusst klar, warum da übernommen wird, wie der Täter einen sieht.

Ist komplizierte Psychologie sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole. Wenn man jemanden mit Pfefferspray verletzt, dann ist und bleibt es eine Körperverletzung. Sollte der Richter Notwehr anerkennen, dann wird man für diese Körperverletzung nicht bestraft, dass bedeutet aber NICHT das es erlaubt ist in Notwehr jemanden zu verletzen

Einspruch... ich seh das anders:
Wenn ich Jemanden vorsätzlich oder fahrlässig verletze, begehe ich die Straftat der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung; wenn ich aber angegriffen werde und in Notwehr handle um mein Leben zu schützen und dabei den Angreifer verletze, begehe ich keine Straftat...

Anders verhält es sich bei einer Notwehrüberschreitung.
 
Ist komplizierte Psychologie sicher.
Na, so kompliziert ist das nun auch wieder nicht.

Eine Vergewaltigung ist nicht nur ein körperlicher Angriff, sondern bedeutet immer auch die Verletzung der Persönlichkeit und Identität. Veränderungen der Selbstwahrnehmung sind da quasi an der Tagesordnung.
Sexueller Missbrauch ist ein traumatisches und damit lebensbestimmendes Ereignis.
 
Na, so kompliziert ist das nun auch wieder nicht.

Eine Vergewaltigung ist nicht nur ein körperlicher Angriff, sondern bedeutet immer auch die Verletzung der Persönlichkeit und Identität. Veränderungen der Selbstwahrnehmung sind da quasi an der Tagesordnung.
Sexueller Missbrauch ist ein traumatisches und damit lebensbestimmendes Ereignis.

Kompliziert daran ist, warum eine (nach @Rosenrot07 und habe ich schon öfter gelesen und daher geht es nicht darum, dass ich daran zweifel, aber es ist für mich halt kompliziert, also nicht sofort verständlich bzw. ich kann da nicht sofort sagen, dass es für mich klar ist) sich selbst widerlich findet und nicht nur den Täter (inklusive dessen Tat).
 
Da haste leider nicht recht, bzw. nur teilweise und betreibst hier wortklauberei.

Wiki:
Voraussetzungen der Notwehr nach § 32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Als Notwehrhandlung wird die Handlung bezeichnet, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Diese darf nur gegen den Angreifer selbst oder dessen Rechtsgüter gerichtet sein.

Notwehr kann grundsätzlich sowohl in Form von Schutzwehr ausgeübt werden, als auch in Form von Trutzwehr. Bei ersterem beschränkt sich der Angegriffene auf die Abwehr des Angriffs. Bei letzterem geht er darüber hinaus aktiv gegen den Angreifer vor.

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die sich dazu eignen, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.[37]

Den Ausgangspunkt der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung bildet deren Eignung zur Abwehr des Angriffs. Geeignet ist eine Handlung, welche die Abwehr des Angriffs voraussichtlich erreicht oder zumindest fördern kann. Diese Prognose erfolgt von einem objektiven Standpunkt ex ante aus, wobei die Rechtsprechung dem Angegriffenen zugute hält, dass ihm im Regelfall zu wenig Zeit zur Verfügung steht, um den Sachverhalt vollständig zu erfassen.[54][55] An der Geeignetheit fehlt es bei Mitteln, welche die angestrebte Verteidigung in keiner Weise fördern können.[56][57] Kommen mehrere Handlungen in Frage, die in gleicher Weise geeignet sind, ist von diesen lediglich die mildeste erforderlich. Kann sich der Angegriffene somit beispielsweise sowohl durch das Verletzen als auch durch bloßes Bedrohen des Angreifers gleichermaßen verteidigen, ist nur das Bedrohen erforderlich. Sofern jedoch die Erfolgsaussichten des Bedrohens ungewiss sind, ist dies nicht gleichermaßen zur Abwehr geeignet wie das Verletzen. In diesem Fall ist daher das Verletzen erforderlich. Der Notwehrübende ist also nicht gehalten, zu seinen Lasten Risiken bei der Verteidigung einzugehen.[58][59] Ebenso wenig ist er zur Flucht verpflichtet. Zwar handelt es sich hierbei um das für den Angreifer mildeste aller in Frage kommenden Mittel, allerdings stellt dies bereits begrifflich keine Verteidigung dar.

§ 32 StGB setzt anders als der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB keine Güterabwägung voraus. Aus diesem Grund entfällt die Erforderlichkeit der Notwehr nicht, wenn das durch die Ausübung des Notwehrrechts beeinträchtigte Gut des Angreifers einen höheren Stellenwert besitzt als das angegriffene Gut.[60] So muss beispielsweise niemand eine Körper- oder Eigentumsverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung verhindert werden kann.[61]

Beim Einsatz besonders gefährlicher Verteidigungsmittel ist im Regelfall ein gestuftes Vorgehen erforderlich. Von Bedeutung ist dies etwa für den Schusswaffengebrauch: Zunächst muss der Angegriffene deren Gebrauch androhen. Falls dies nicht effektiv ist, darf er im Anschluss einen Warnschuss abfeuern. Genügt auch dies nicht, darf er einen Schuss auf nicht lebenswichtige Körperteile abgeben. Erst wenn dies nicht genügt, darf er einen tödlicher Schuss als ultima ratio abfeuern.
Nein. Ihr lest das Gesetz nur nicht richtig. Nur weil ich für etwas im Ausnahmefall nicht bestraft werde, bedeutet dass nicht dass die Handlung erlaubt ist. Ebensowenig wie die Notwendigkeit. Ich darf nicht an eine Hauswand pinkeln, egal wie notwendig es ist. Zu sagen dass man niemanden verletzen darf AUSSER in Notwehr ist genauso abwegig wie man darf keine Frau vergewaltigen außer in einer dunklen Gasse, wenn sie alleine ist, einen kurzen Rock trägt und keine Selbstverteidigung kann.
 
Nein. Ihr lest das Gesetz nur nicht richtig. Nur weil ich für etwas im Ausnahmefall nicht bestraft werde, bedeutet dass nicht dass die Handlung erlaubt ist. Ebensowenig wie die Notwendigkeit. Ich darf nicht an eine Hauswand pinkeln, egal wie notwendig es ist. Zu sagen dass man niemanden verletzen darf AUSSER in Notwehr ist genauso abwegig wie man darf keine Frau vergewaltigen außer in einer dunklen Gasse, wenn sie alleine ist, einen kurzen Rock trägt und keine Selbstverteidigung kann.
Doch, im Falle der Notwehr ist es erlaubt. Da im Gesetz zur Notwehr steht nix von Ausnahmefall.
Da steht eindeutig:
Voraussetzungen der Notwehr nach § 32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

Also ist es erlaubt. Es ist nicht nur erlaubt sondern sogar geboten und auch das kann zb. dazu führen, dass ein Opfer sogar damit konfrontiert wird. Oft genug geschehen: Haben sie Nein gesagt? Haben sie sich gewehrt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Kompliziert daran ist, warum eine (nach @Rosenrot07 und habe ich schon öfter gelesen und daher geht es nicht darum, dass ich daran zweifel, aber es ist für mich halt kompliziert, also nicht sofort verständlich bzw. ich kann da nicht sofort sagen, dass es für mich klar ist) sich selbst widerlich findet und nicht nur den Täter (inklusive dessen Tat).
Okay. Ich denke, dass es im Wesentlichen mit Scham zu tun hat.
 
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