Vergewaltigung und die Schuld der Frau

Es gibt einen Grund warum es so unklar formuliert sein muss.

Wäre es eindeutig erlaubt, gäbe es z.B. auf der Reeperbahn und anderen Diskomeilen etc. jeden Abend zig Einsätze für die Polizei.

Wann sich jemand angegriffen fühlt ist sehr unterschiedlich.
Kann auch "nur" ne nervige, aufdringliche Anmache unter Alkoholeinfluss sein - und Zack wird gesprüht.
 
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@Ometeotl , das ist das, worauf ich vorher kurz hinwies. In der Rechtssprechung kann es einer Frau sogar passieren, dass ihr zum Vorwurf gemacht wird, dass sie sich nicht ausreichend gewehrt hat, da dies sogar geboten ist.
 
@Ometeotl , das ist das, worauf ich vorher kurz hinwies. In der Rechtssprechung kann es einer Frau sogar passieren, dass ihr zum Vorwurf gemacht wird, dass sie sich nicht ausreichend gewehrt hat, da dies sogar geboten ist.
Darum geht es aber in den Fall nicht. Hier geht es um das richtige Maß, die erforderliche Menge an Reaktion. Eben nicht mehr als die Aktion es erforderlich macht. Wenn du überreagierst bist du nicht mehr durch den Notfall Paragrafen geschützt. Deswegen gibt es ja auch keine generelle Erlaubnis zur Gewalt. Weil das Notfallgesetz Situation abhängig ist. Und viel mehr als "nur" körpeliche Angriffe umfasst. Es geht um Individualgüter. Das kann man aber auch alles nachlesen. Schönen Tag noch.
 
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