Ireland
Sehr aktives Mitglied
Was man sollte, steht außer Frage.Man kann auch Falschbeschuldigungen oft schwer nachweisen. Die Unschuldsvermutung muss immer gelten.
Es kann nicht sein, dass eine Behauptung reicht, und der Mann gilt automatisch als Vergewaltiger.
Die Öffentlichkeit sollte darüber nicht entscheiden und ein Gericht braucht, wie bei allen Straftaten, Beweise.
Nur weil es meistens keine Falschanschuldigung ist (das gilt vermutlich sowieso für die meisten Straftaten die angezeigt werden, dass sie stimmen), bedeutet das nicht, dass wir die Unschuldsvermutung umdrehen.
Ok, umgekehrt ist diejenige auch nicht automatisch eine Lügnerin, es ist schlicht so, dass es sich um zwei konträre Aussagen handelt und zumindest öffentlich sollte es vor einem Gerichtsurteil nicht so dargestellt werden, als wäre eins von beiden wahr.
Also nein, man sollte Anschuldigungen nicht zunächst Glauben schenken, man sollte sagen, dass man nicht genug Informationen hat um eine Aussage über den Wahrheitsgehalt zu treffen. Klar, privat sieht das anders aus, wenn man beteiligte Personen kennt und charakterlich einschätzen kann, und da unterstützt man Freunde natürlicherweise auch, wenn man glaubt, dass sie integer sind usw. Aber Unbekannter x und Unbekannte y, da ist einfach Aussage gegen Aussage, und erstmal ist einer quasi unschuldig im Sinne der Unschuldsvermutung (aber die Anklägerin ist erst einmal auch unschuldig in Bezug auf falsche Anschuldigung).
Hier geht es nur darum, dass die gesellschaftliche Wahrnehmung bei dieser Form der Straftat besonders verzerrt ist.