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Quatsch meine ich, was du schreibst. Pfefferspray ist nur erlaubt, wenn man z. Bsp. Hunde abwehren will, bevor sie beissen. Es ist nicht erlaubt für den Einsatz am Mensch
Was war denn der Auslöser?
Na das ist so nicht ganz richtig. Alles was einen anderen Menschen verletzten kann ist grundsätzlich verboten, unter bestimmten Umständen, wie Notwehr, kann man allerdings straffrei davonkommen. Das wird dann ein Richter entscheiden wenn es soweit kommt.Dem Notwehrgesetz ist es ziemlich egal ob es jetzt Pfefferspray oder eine Dose Thunfisch ist.Lies doch mal vorher die Infos, der Einsatz von Pfefferspray ist sehr wohl erlaubt, wenn die eigene Sicherheit, das eigene Leben etc. gefährdet ist
Na das ist so nicht ganz richtig. Alles was einen anderen Menschen verletzten kann ist grundsätzlich verboten, unter bestimmten Umständen, wie Notwehr, kann man allerdings straffrei davonkommen. Das wird dann ein Richter entscheiden wenn es soweit kommt.Dem Notwehrgesetz ist es ziemlich egal ob es jetzt Pfefferspray oder eine Dose Thunfisch ist.
wenn die eigene Sicherheit, das eigene Leben etc. gefährdet ist
Quatsch meine ich, was du schreibst. Pfefferspray ist nur erlaubt, wenn man z. Bsp. Hunde abwehren will, bevor sie beissen. Es ist nicht erlaubt für den Einsatz am Mensch und aus diesem Grund meine ich, gibt die Polizei keine Anweisung für den Einsatz von Pfefferspray- es ist nur als Tierabwehrspray erlaubt, Und selbst da muss die Notwehr bewiesen werden. Wo steht das denn geschriebn im Gesetz, dass es zwei Arten gibt. Es ist nicht am Einsaz für Menschen erlaubt.
... und was hab ich geschrieben??
er Einsatz von Pfefferspray ist sehr wohl erlaubt, wenn die eigene Sicherheit,
Das meint sie ja, und das muss juristisch so geregelt sein.Da stimmt so eben nicht, weil der Einsatz immer noch verboten ist, man aber eventuell straffrei ausgehen kann. Hört sich kleinlich an , ist aber ein Unterschied.
Auch das stimmt so nicht^^ Du darfst in Österreich ab 18 Pfefferspray kaufen und bei dir tragen. Das ist rein eine Frage des Waffengesetz. Was Du damit machst, nochmal eine ganz andere.In Österreich darf man ab 18 Jahren Pfefferspray zur Notwehr benutzen, Tierabwehrspray auch.
Ist eine Frage mit zwei Fragezeichen jetzt besonders fragwürdig?? Oder muss man die jetzt dringender beantworten als andere Fragen?Das meint sie ja, und das muss juristisch so geregelt sein.
Stell dir vor es wäre anders. Kannst du das ??