Vergewaltigung und die Schuld der Frau

Leider wohnen @Loop und die Mutter in Österreich. Das fallen Pfeffersprays unter das Waffengesetz und können von jedem über 18 gekauft werden. Diese müssen auch nicht Tierabwehr Spray genannt werden.
 
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Quatsch meine ich, was du schreibst. Pfefferspray ist nur erlaubt, wenn man z. Bsp. Hunde abwehren will, bevor sie beissen. Es ist nicht erlaubt für den Einsatz am Mensch

Wieso bezeichnest Du @Loop s Beitrag als Quatsch? Lies doch mal vorher die Infos, der Einsatz von Pfefferspray ist sehr wohl erlaubt, wenn die eigene Sicherheit, das eigene Leben etc. gefährdet ist und ich denke nicht, dass Loop hier Geschichteln erfindet, sondern kann mir das sehr gut vorstellen. Also, bevor man den Beitrag eines anderen Users als Quatsch bezeichnet, sollte man sich vorher informieren, sonst läuft man selbst Gefahr, irgendwelchen Quatsch zu schreiben...
 
Lies doch mal vorher die Infos, der Einsatz von Pfefferspray ist sehr wohl erlaubt, wenn die eigene Sicherheit, das eigene Leben etc. gefährdet ist
Na das ist so nicht ganz richtig. Alles was einen anderen Menschen verletzten kann ist grundsätzlich verboten, unter bestimmten Umständen, wie Notwehr, kann man allerdings straffrei davonkommen. Das wird dann ein Richter entscheiden wenn es soweit kommt.Dem Notwehrgesetz ist es ziemlich egal ob es jetzt Pfefferspray oder eine Dose Thunfisch ist.
 
Na das ist so nicht ganz richtig. Alles was einen anderen Menschen verletzten kann ist grundsätzlich verboten, unter bestimmten Umständen, wie Notwehr, kann man allerdings straffrei davonkommen. Das wird dann ein Richter entscheiden wenn es soweit kommt.Dem Notwehrgesetz ist es ziemlich egal ob es jetzt Pfefferspray oder eine Dose Thunfisch ist.

... und was hab ich geschrieben??
wenn die eigene Sicherheit, das eigene Leben etc. gefährdet ist

Grundsätzlich kann man sehr vieles als Waffen einsetzen, ja... auch nen Stein oder nen Stock oder was weiss ich... aber darum ging es nicht. Ich habs ja weiter oben eh geschrieben...
 
Quatsch meine ich, was du schreibst. Pfefferspray ist nur erlaubt, wenn man z. Bsp. Hunde abwehren will, bevor sie beissen. Es ist nicht erlaubt für den Einsatz am Mensch und aus diesem Grund meine ich, gibt die Polizei keine Anweisung für den Einsatz von Pfefferspray- es ist nur als Tierabwehrspray erlaubt, Und selbst da muss die Notwehr bewiesen werden. Wo steht das denn geschriebn im Gesetz, dass es zwei Arten gibt. Es ist nicht am Einsaz für Menschen erlaubt.

Seufz. :rolleyes:

Die zwei Arten beziehen sich auf den Spray, es gibt welche, die sprühen eine Wolke und sind eher für kurze Distanzen, da steht auf der Dose "Fog" und es gibt welche, die sprühen weit und sind eher für entferntere Gegner, die Polizisten haben meiner Mutter eher zum "Fog" geraten, weil man mit dem anderen gut zielen muß und das ist in einer Stresssituation schwierig, sie hatte den anderen. Sie haben meiner Mutter auch geraten, das sprühen im Wald zu üben.

Ob die Polizei offiziell zu Pfefferspray rät, weiß ich nicht, inoffiziell hat sie es schon öffentlich in den Zeitungen getan. In Österreich darf man ab 18 Jahren Pfefferspray zur Notwehr benutzen, Tierabwehrspray auch.
 
In Österreich darf man ab 18 Jahren Pfefferspray zur Notwehr benutzen, Tierabwehrspray auch.
Auch das stimmt so nicht^^ Du darfst in Österreich ab 18 Pfefferspray kaufen und bei dir tragen. Das ist rein eine Frage des Waffengesetz. Was Du damit machst, nochmal eine ganz andere.
 
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