Schenkungen?

in österreich 2013 geringfügigkeitsgrenze 386,80(tägluch 29,70) wenn man drüber istdarf man fett nachzahlen, steuerausgleich nicht vergessen, kann sich auch nachteilig auswirken

dann brauchste nur eine beratung pro tag machen, und die 29,70 verlangen

ganz so einfach ist es nicht.
Die Geringfügigkeitsgrenze gilt nur für DN, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Ich glaub nicht, dass die TE ein Unternehmen hat und sich selbst dort als DN anmeldet.
 
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Hallo meine lieben!

Ich lege nun schon seit längerem die Karten, ziehe Kraftkarten und arbeite auch mit der Numerologie.
Ich habe dies bis vor kurzem noch gegen eine Freiwillige Spende gemacht und Anfangs funktionierte dieses Konzept auch ganz wunderbar.

Mitterweiles ist es so, das ich fast nur noch ausgenutzt werde. Ich lege ca. 10 Legungen pro Tag und von ca. 2 Leuten kommt was retour. Vom Rest kommt weder ein Danke noch ein gästebucheintrag auf meiner Homepage.

Ich habe mich nun dazu entschlossen für meine Dienst etwas zu verlangen. Ich möchte mich aber nicht selbstständig machen. Wie funktioniert das denn mit schenkungen? Muss man das wo anmelden?
Gibt es eine Alternative für mich etwas verlangen zu dürfen ohne Selbstständigkeit?

Bin für jegliche Inputs dankbar da mir meine Arbeit sehr wichtig ist.


Alles Liebe
Indianerin!


Erkundige dich mal nach dem Begriff der "Liebhaberei".
Rechne deine geschätzten Einnahmen zusammen und subtrahiere davon deine Ausgaben.

Das wäre das Einzige, das mir dazu einfällt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ganz so einfach ist es nicht.
Die Geringfügigkeitsgrenze gilt nur für DN, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Ich glaub nicht, dass die TE ein Unternehmen hat und sich selbst dort als DN anmeldet.

sie ist in einem dienstverhältniß/arbeit

bei uns in Ö kannst du als arbeitssuchender geringfügig verdienen, wenn man studiert, als nebenjob.....jeder darf geringfügig verdienen, bis zu der grenze ists steuerfrei
 
Zuletzt bearbeitet:
sie ist in einem dienstverhältniß

ja, sie hat geschrieben sie arbeitet im Moment Teilzeit VM (was auch immer das ist)
Dh, dass die Firma, in der sie diesen Teilzeitjob ausübt, dafür verantwortlich ist, wie sie eingestuft wird....wenn sie derzeit die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, wird das automatisch vom Lohnbüro berücksichtigt.
Allerdings werden am Jahresende von der Finanz automatisch sämtliche Einkommen zusammengeworfen und nachgesehen, was unter dem Strich dabei rauskommt.

Ich glaube, es geht ihr auch eher darum, wie sie ihre Kartenlegerei an der Finanz und an der SV vorbeibringen kann....
und mein Einwand betraf eben diese Tätigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
zypresse schrieb:
es hätte mich auch persönlich interessiert!

Ich glaube, es gibt hier einen einen Thread zum Thema "Kunden gewinnen", bin mir nicht sicher. Oder du machst einen eigenen Thread auf, dem steht ja nichts im Wege. :) Ich wollte nur nicht, dass der Thread von Indianerin in ein anderes Thema abdriftet.

LP
 
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