Ex-süchtig und enterbt

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@matrometha13
Wenn es um (ganz real weltliche) "Enterbung" gehen sollte: man kann sich von einem Anwalt, der sich mit Erbrecht befasst, beraten lassen, wie die Rechtslage ausschaut. Soweit ich (laienhaft) weiß, gibt es zumindest das Anrecht auf den sogenannten "Pflichtteil".

Die persönliche Kränkung, daß die Eltern einen mit der "Enterbung" ja quasi verstoßen, ist dann nochmal ein ganz anderes Thema. Das ist äußerst bitter. Im Titel ist von "ex-süchtig" die Rede. Ich finde, du kannst stolz auf dich sein, die Sucht überwunden zu haben! Achte weiterhin gut auf dich und laß dich nicht herunterziehen von der Ablehnung deiner Eltern. Die ist vermutlich aus deren eigener Hilflosigkeit entstanden und aus ihrer Angst um dich. Ich hoffe für euch, daß sie sich noch besinnen und daß ihr doch noch aufeinander zugehen könnt, irgendwann.
 
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