Wann ist ein Zettel ungültig?
Dazu gibt es eine eigene Seite in meinem Merkblatt, aaaaalso:
- wenn es kein gültiger Zettel ist (kein amtlicher Stimmzettel, sondern irgendwie kopiert, selbst ausgedruckt, oder auch von einer vorigen Wahl oder für ein anderes Land)
- stark beschädigt (nur der halbe Zettel)
- wenn er den Willen nicht klar erkennen lässt (nichts angekreuzt, mehrere angekreuzt)
- wenn er einen "Zusatz oder Vorbehalt" enthält (wenn jemand Beleidigungen, Lob, oder Erklärungen draufschreibt)
Es steht noch extra dabei, dass hier "kein kleinlicher Maßstab" angelegt werden soll. Solange der Wählerwille erkennbar und das Wahlgeheimnis gewährt ist, sollte die Stimme als gültig gezählt werden.
Kurz: für eine gültige Stimme bitte Kennzeichnen, wen man wählen möchte, aber den Stimmzettel bitte nichtit dem eigenen Namen unterschreiben (Verletzung des Wahlgeheimnis) und keine Meinungsäußerung dazuschreiben ("Zusatz oder Vorbehalt").
Es ist aber vollkommen egal, ob die gewünschte Liste mit einem Kreuz, einem Herzchen, einer Umrandung markiert oder unterstrichen ist. Man darf sogar alle anderen weg streichen und nur eine stehen lassen.
Wenn man aus Versehen das Falsche ankreuzt (in der Zeile verrutscht oder so) und das noch rechtzeitig merkt, kann man das streichen und "gilt nicht!" Daneben schreiben, dann die richtige Liste ankreuzen und "gilt!" dazu schreiben.
Auch zerknitterte, eingerissene oder verschmutzte Zettel sind gültig, solange die obigen Voraussetzungen erfüllt sind.