Bitte um Hilfe!!!!! Erbstreit

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Das Testament selber nicht, aber sie möchte auch ihren Teil von der zweiten Hälfte des Grundstücks, welches aber schon seit Jahren meinem Mann (durch Schenkung) gehört.

LG Claudia

so wie ich das verstanden habe, ist das möglich, das sie auf die schenkung zurückgreift.
was sagt dein Anwalt dazu?
der kennt sich sicher aus, und was sagt er in Richtung Chancen?

bedenke das alles kostet Geld, hat dein mann soviel davon?
 
und noch eins:
Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen
Durch die Schenkungsanrechnung wird verhindert, dass der Pflichtteilsanspruch aller oder bestimmter Personen vom Verstorbenen durch unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten geschmälert oder gänzlich vereitelt wird.

Auf Verlangen eines pflichtteilsberechtigten Kindes oder Ehegatten wird die Schenkung rechnerisch dem aktiven Verlassenschaftsvermögen hinzugefügt, so als wäre die Schenkung nicht vorgenommen worden. Von dieser rechnerisch erhöhten Verlassenschaft ist sodann der Pflichtteilsanspruch zu berechnen. Der Pflichtteilsberechtigte, der die Schenkung erhalten hat, muss sich die Schenkung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen.

Wie die Schenkungsanrechnung erfolgt, hängt davon ab, wer die Schenkung erhält:





Bei gemischten Schenkungen (Rechtsgeschäfte, die zum Teil unentgeltlich zum Teil entgeltlich sind, wie z.B Übergabsverträge) ist der geschenkte Teil anzurechnen.



Nicht dieser Anrechnungsvorschrift unterliegen folgende Schenkungen:

  • Schenkungen, die der Verstorbene ohne Schmälerung seines Stammvermögens (aus bloßen Erträgnissen, Zinsen) gemacht hat,
  • Schenkungen zu gemeinnützigen Zwecken, in Entsprechung einer sittlichen Pflicht oder aus Rücksicht des Anstandes,
  • Schenkungen, die früher als 2 Jahre vor dem Tod des Verstorbenen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen gemacht worden sind.


Die Anrechnung einer Schenkung an einen Pflichtteilsberechtigten kann durch letztwillige Verfügung oder durch schriftliche Vereinbarung unter Lebenden ausgeschlossen werden. Die Nichtanrechnung ist daher in der Schenkungsurkunde zu vereinbaren, wenn der Beschenkte die Zuwendung zusätzlich zu seinem späteren Pflichtteil erhalten soll. Ferner wird man regelmäßig vereinbaren, dass die Schenkung aber sehr wohl auf eine Pflichtteilserhöhung wegen anderer Schenkungen anzurechnen ist,damit bei mehreren pflichtteilsberechtigten Beschenkten nicht jeder den vollen Pflichtteil vom Wert der anderen Geschenke erhält.

Die Bewertung von Schenkungen erfolgt mit dem Wert zum Zeitpunkt, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde, wobei eine Aufwertung auf den Todeszeitpunkt anhand des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex erfolgt. Einschränkungen der Verfügungsfreiheit oder Verwertbarkeit (zB Wohnrechte) sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.

aus https://www.notariat-schoeffmann.at/de/Erben-and-Vererben/Pflichtteil/Schenkungsanrechnung.html
 
DANKE liebe @flimm für deine Bemühungen!!!!!!

Ich weiß deswegen noch nichts vom Anwalt, der kümmert sich jetzt erst mal um die Klage wegen dem Begräbnis. Aber der wird mir hoffentlich demnächst Bescheid geben.

Ich hätte bitte noch eine Frage zum Kartenblatt - mein Mann kann aber nicht gleichzeitig der Mann und das Kind in einem sein, oder?
Könnte der Fuchs auch einen Anwalt darstellen? Den hatte ich mal als Tageskarte gezogen, und an diesem Tag war ich beim Anwalt.
Und was würde die Quersumme Kind bedeuten?
In der Erbangelegenheit spielen zwei "Kinder" (die erwachsen sind) eine Rolle, wovon das eine keine Schwierigkeiten macht, und das andere mein Mann ist. Dann gibt es eben noch unseren Sohn, Enkel.
Die Witwe hat einen erwachsenen Sohn aus erster Ehe.
Und dann gibt es noch ein Kind (bereits auch schon erwachsen), dass aber von seiner zweiten Frau in die Ehe mitgenommen wurde.

LG Claudia
 
DANKE liebe @flimm für deine Bemühungen!!!!!!

Ich weiß deswegen noch nichts vom Anwalt, der kümmert sich jetzt erst mal um die Klage wegen dem Begräbnis. Aber der wird mir hoffentlich demnächst Bescheid geben.

Ich hätte bitte noch eine Frage zum Kartenblatt - mein Mann kann aber nicht gleichzeitig der Mann und das Kind in einem sein, oder?
Könnte der Fuchs auch einen Anwalt darstellen? Den hatte ich mal als Tageskarte gezogen, und an diesem Tag war ich beim Anwalt.
Und was würde die Quersumme Kind bedeuten?
In der Erbangelegenheit spielen zwei "Kinder" (die erwachsen sind) eine Rolle, wovon das eine keine Schwierigkeiten macht, und das andere mein Mann ist. Dann gibt es eben noch unseren Sohn, Enkel.
Die Witwe hat einen erwachsenen Sohn aus erster Ehe.
Und dann gibt es noch ein Kind (bereits auch schon erwachsen), dass aber von seiner zweiten Frau in die Ehe mitgenommen wurde.

LG Claudia
Nach deutschen Recht sind vom Erblasser leibliche und von ihm adoptierte Kinder erbberechtigt.
Enkelkinder nur wenn sie in einem Testament berücksichtigt werden.
Dein Anwalt müsste dir aber sagen können wie die Erbfolge ist und zu welchem Anteil jeder Erbberechtigte erbt.Wundert mich das es wohl noch nicht angesprochen wurde.
L.G.
 
Das versteh ich, hab es selber auch. Gib es dem Anwalt, der soll das machen. Versuch, nicht zu viel Kraft da hinein zu stecken. ist leichter gesagt, als getan, aber Du brauchst Kraft für Dich selbst und Deinen Sohn. Ihr seid mehr wert als Geld.

Danke für deine Worte :umarmen:

LG Claudia
 
Nach deutschen Recht sind vom Erblasser leibliche und von ihm adoptierte Kinder erbberechtigt.
Enkelkinder nur wenn sie in einem Testament berücksichtigt werden.
Dein Anwalt müsste dir aber sagen können wie die Erbfolge ist und zu welchem Anteil jeder Erbberechtigte erbt.Wundert mich das es wohl noch nicht angesprochen wurde.
L.G.

Die Erbfolge wissen wir bereits bzw. die Anteile. Bloß möchte die Witwe noch mehr als ihren Anteil :unsure:...und somit zieht sich das schon seit Oktober hin.

LG Claudia
 
Noch eine Nachfrage bitte.
Was ist das für ein Pflegevermächtnis,habe ich noch nie von gehört.
Und die Begräbniskosten werden von der gesamten Erbmasse abgezogen ,es sei denn irgend jemand möchte die alleine bezahlen.
L.G.
 
Die Erbfolge wissen wir bereits bzw. die Anteile. Bloß möchte die Witwe noch mehr als ihren Anteil :unsure:...und somit zieht sich das schon seit Oktober hin.

LG Claudia

aber wenn eine schenkung gemacht wurde , dann könnte ihr auch daraus ein Anteil zustehen,
wenn das als klage reinkommt, möglich das dann der andere Sohn und deren Vertreter auch einen Anteil wollen,
das zieht dann den rattenschwanz nach sich,

da kann ich dir garnichts raten ,
weil es drauf an kommt wie die schenkung vonstatten ging, was im Vertrag stand, und was jetzt für Einteilungen gelten.
durchaus möglich das die witwe ein Recht auf ein Stück Anteil davon hat.
im österreichischem recht kenne ich mich nicht wirklich aus, aber dort ist vieles anders wie in D, so wie ich das mitbekommen habe.
 
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Noch eine Nachfrage bitte.
Was ist das für ein Pflegevermächtnis,habe ich noch nie von gehört.
Und die Begräbniskosten werden von der gesamten Erbmasse abgezogen ,es sei denn irgend jemand möchte die alleine bezahlen.
L.G.

Hier wird das Pflegevermächtnis erklärt...mit eigenen Worten bekomme ich das nicht so hin.

https://www.notariat-schoeffmann.at/de/Erben-and-Vererben/pflegevermachtnis.html#

Eigentlich müsste der Haupterbe, also mein Mann, die gesamten Kosten für das Begräbnis übernehmen, laut Anwalt.

LG Claudia
 
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