Bitte um Hilfe!!!!! Erbstreit

DANKE liebe @flimm für deine Bemühungen!!!!!!

Ich weiß deswegen noch nichts vom Anwalt, der kümmert sich jetzt erst mal um die Klage wegen dem Begräbnis. Aber der wird mir hoffentlich demnächst Bescheid geben.

Ich hätte bitte noch eine Frage zum Kartenblatt - mein Mann kann aber nicht gleichzeitig der Mann und das Kind in einem sein, oder?
Könnte der Fuchs auch einen Anwalt darstellen? Den hatte ich mal als Tageskarte gezogen, und an diesem Tag war ich beim Anwalt.
Und was würde die Quersumme Kind bedeuten?
In der Erbangelegenheit spielen zwei "Kinder" (die erwachsen sind) eine Rolle, wovon das eine keine Schwierigkeiten macht, und das andere mein Mann ist. Dann gibt es eben noch unseren Sohn, Enkel.
Die Witwe hat einen erwachsenen Sohn aus erster Ehe.
Und dann gibt es noch ein Kind (bereits auch schon erwachsen), dass aber von seiner zweiten Frau in die Ehe mitgenommen wurde.

LG Claudia

ich würd mich erstmal vom Anwalt beraten lassen in Hinsicht der schenkung, was er sagt dazu,
das gibt es ja bei euch Gesetze die das regeln.

deine Frage war wie es ausgeht oder?
da sagt der Fuchs eindeutig einen Verlust an, der verdeckt auftaucht.
allerdings kann der Fuchs auch anzeigen, das der Erbstreit sich noch weiterhinzieht, es einen neuen Erbstreit gibt, es also im Blatt kein Ausgang zu sehen ist,

das würde die Quersumme anzeigen, die eine erneute weitere Erbsache sowie weiteren Entscheidungen von dir fordert,
allerdings könnte das Kind auch anzeigen, das das Kind als erbe entscheiden muss,
denn hier geht es ja auch um viel geld das durch Klagen Gerichte und Anwälte verloren geht, also auch ausgegeben werden muss,
Und das sollte man dann auch vorher haben.
Oder hast du das Geld für die nötigen Anwaltskosten, oder hat dein Mann eine Rechtschutz? (weiss nicht ob es sowas auch in Ö gibt)

es bedarf einer Gegenrechnung,
abwägen von aus-und einnahmen.
 
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Hier wird das Pflegevermächtnis erklärt...mit eigenen Worten bekomme ich das nicht so hin.

https://www.notariat-schoeffmann.at/de/Erben-and-Vererben/pflegevermachtnis.html#

Eigentlich müsste der Haupterbe, also mein Mann, die gesamten Kosten für das Begräbnis übernehmen, laut Anwalt.

LG Claudia
Danke dir ,so wie ich das gelesen habe steht ihr vom Gesetz dieses Pflegevermächtnis zu,aber nur wenn sie mehr als 20Std. im Monat tätig war und dadurch keine anderen Pfleger/Pflegekosten entstanden sind ,somit preiswerter unterwegs war in Sachen Pflege.Und aber auch vom Staat kein Pflegegeld bezogen hat.
Denke 20000€ sind definitiv zu viel für 1 Monat ,damit bezahlt man in D 4 Vollpflegeplätze.
 
aber wenn eine schenkung gemacht wurde , dann könnte ihr auch daraus ein Anteil zustehen,
wenn das als klage reinkommt, möglich das dann der andere Sohn und deren Vertreter auch einen Anteil wollen,
das zieht dann den rattenschwanz nach sich,

da kann ich dir garnichts raten ,
weil es drauf an kommt wie die schenkung vonstatten ging, was im Vertrag stand, und was jetzt für Einteilungen gelten.
durchaus möglich das die witwe ein Recht auf ein Stück Anteil davon hat.
im österreichischem recht kenne ich mich nicht wirklich aus, aber dort ist vieles anders wie in D, so wie ich das mitbekommen habe.

Ja, vor dem Rattenschwanz habe ich Angst...
Und in dem Vertrag ist leider gar nix weiteres vereinbart worden :(.

Dankeschön für deine Antwort!!!

LG Claudia
 
Danke dir ,so wie ich das gelesen habe steht ihr vom Gesetz dieses Pflegevermächtnis zu,aber nur wenn sie mehr als 20Std. im Monat tätig war und dadurch keine anderen Pfleger/Pflegekosten entstanden sind ,somit preiswerter unterwegs war in Sachen Pflege.Und aber auch vom Staat kein Pflegegeld bezogen hat.
Denke 20000€ sind definitiv zu viel für 1 Monat ,damit bezahlt man in D 4 Vollpflegeplätze.

wie kommst du auf 20000 ?
 
ich würd mich erstmal vom Anwalt beraten lassen in Hinsicht der schenkung, was er sagt dazu,
das gibt es ja bei euch Gesetze die das regeln.

deine Frage war wie es ausgeht oder?
da sagt der Fuchs eindeutig einen Verlust an, der verdeckt auftaucht.
allerdings kann der Fuchs auch anzeigen, das der Erbstreit sich noch weiterhinzieht, es einen neuen Erbstreit gibt, es also im Blatt kein Ausgang zu sehen ist,

das würde die Quersumme anzeigen, die eine erneute weitere Erbsache sowie weiteren Entscheidungen von dir fordert,
allerdings könnte das Kind auch anzeigen, das das Kind als erbe entscheiden muss,
denn hier geht es ja auch um viel geld das durch Klagen Gerichte und Anwälte verloren geht, also auch ausgegeben werden muss,
Und das sollte man dann auch vorher haben.
Oder hast du das Geld für die nötigen Anwaltskosten, oder hat dein Mann eine Rechtschutz? (weiss nicht ob es sowas auch in Ö gibt)

es bedarf einer Gegenrechnung,
abwägen von aus-und einnahmen.

Auch hier nochmal danke, liebe flimm!!!

Wie meinst du, könnte man das unterscheiden, ob Verlust oder weiteres hinziehen? Eventuell beides :(?

Geld ist erst nach dem Erben vorhanden :unsure:.
Rechtsschutzversicherung haben wir zwar, aber die übernimmt die Deckung hierfür nicht. Aber ohne Anwalt kommen wir hier auch nicht weiter (n).

LG Claudia
 
Danke dir ,so wie ich das gelesen habe steht ihr vom Gesetz dieses Pflegevermächtnis zu,aber nur wenn sie mehr als 20Std. im Monat tätig war und dadurch keine anderen Pfleger/Pflegekosten entstanden sind ,somit preiswerter unterwegs war in Sachen Pflege.Und aber auch vom Staat kein Pflegegeld bezogen hat.
Denke 20000€ sind definitiv zu viel für 1 Monat ,damit bezahlt man in D 4 Vollpflegeplätze.

Pflegegeld wurde bezogen, sie fordert aber trotzdem :unsure:.

LG Claudia
 
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Auch hier nochmal danke, liebe flimm!!!

Wie meinst du, könnte man das unterscheiden, ob Verlust oder weiteres hinziehen? Eventuell beides :(?

Geld ist erst nach dem Erben vorhanden :unsure:.
Rechtsschutzversicherung haben wir zwar, aber die übernimmt die Deckung hierfür nicht. Aber ohne Anwalt kommen wir hier auch nicht weiter (n).

LG Claudia

wie ist denn deine Vereinbarung mit dem Anwalt zwecks Bezahlung seiner kosten?
wie bist du mit ihm verblieben?

du könntest ausrechenen wieviel Geld die Anwälte verschlingen (was nicht wenig ist)
und ausrechnen was nch draufzukommt wenn eine Klage verloren geht,
und mann Begräbniss, Vermächtnis und den scheinkungsteil einbezieht, auch abziehen,
was bleibt dann übrig,

das musst du ausrechen, dann weist du ob sich der Aufwand ser klagen und Anwälte lohnt.
 
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