Mahalo
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Hallo Merlin Engel,Auch hier nochmal danke, liebe flimm!!!
Wie meinst du, könnte man das unterscheiden, ob Verlust oder weiteres hinziehen? Eventuell beides ?
Geld ist erst nach dem Erben vorhanden .
Rechtsschutzversicherung haben wir zwar, aber die übernimmt die Deckung hierfür nicht. Aber ohne Anwalt kommen wir hier auch nicht weiter .
LG Claudia
wenn der Rechtsbeistand deiner Schwiegermutter bereits Klage eingereicht hat und diese rechtshängig ist müsstest Du von deinem Anwalt eine Abschrift der Klage erhalten haben. Dort steht ganz oben gleich nach dem Rubrum worauf geklagt wird und auch wer die Kosten tragen soll. Für den Fall dass das Gericht der Klage nicht stattgibt gehen sämtliche Anwalts- bzw. Gerichtskosten an den Kläger. Aber genau kann man das nur sagen wenn man sich die Klageschrift durchliest. Des Weiteren hast Du die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, da jeder in Deutschland das Recht hat sich auf eine Klage zu verteidigen auch wenn ihm die finanziellen Mittel fehlen.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.