Tierrettung durch die Feuerwehr - kostenpflichtig?
Die Frage der Kostenübernahme bei der Rettung von Tieren ist kompliziert - rechtlich ist Tier nicht gleich Tier. Rettet die Feuerwehr ein Pferd, das beruflich genutzt wird, ist das kostenfrei. Wird die Feuerwehr aber gerufen, um ein Haustier zu befreien, können Kosten entstehen.
Aber: eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Die Bundesländer entscheiden jeweils selbst über ihre landeseigenen Brandschutzgesetze, wann Kosten umgelegt werden und wann nicht. Die Rettung von Menschen ist fast immer kostenfrei. Und befindet sich ein Tier in einer akuten Notlage, folgt auch oft für den Halter/ die Halterin keine Rechnung für die Rettung. Zumindest solange kein grob fahrlässiges Verhalten von seiner/ ihrer Seite vorliegt.
Doch ob sich eine im Baum sitzende Katze in einer akuten Notlage befindet, bewerten Feuerwehr und Tierhalter oft unterschiedlich. Und daher ist der Einsatz in den meisten Bundesländern kostenpflichtig, wenn eine Katze von einem Hausdach oder Baum geholt wird. Haustiere unterliegen der sogenannten Gefährdungshaftung, die meisten Länder sehen das als kostenpflichtigen Einsatz vor. Es lohnt sich für Tierhalter, sich über die örtlichen Bestimmungen bei Gemeinde und Feuerwehr zu informieren.