Esox
Sehr aktives Mitglied
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich stimmig ist, wenn er den Nachweis erbringt, dass er nicht der leibliche Vater ist. Umsonst gibt es nicht die Vaterschaftsteste von verheirateten Männer.na toll.
ich hatte es ja kürzlich woanders erwähnt: ich kenne einen Mann, der von seiner Ehefrau getrennt lebte,
sie waren aber noch verheiratet und die Scheidung war auch noch nicht eingereicht, da wurde die Frau
von ihrem neuen Freund schwanger, und das Kind gilt rechtlich als das Kind des Ehemannes, obwohl er
ja gar nicht der Vater ist. er muß nun also auch zahlen.
wenn der Mann zusätzlich noch zeugungsunfähig ist, dann ist das ja noch ärgerlicher! mannomann ...