Yogurette
Sehr aktives Mitglied
Wenn die Zeugungsunfähigkeit bekannt ist u. du lässt dir als Mann ein Kind unterjubeln, hast du 3 Jahre Zeit die Vaterschaft zu beanstanden. Danach ist es so, als ob das Kind vom Ehepaar gemeinsam adoptiert worden wäre u. im Falle einer Scheidung muss der Mann Alimente fürs Kind zahlen, obwohl es nicht sein eigenes ist.
na toll.
ich hatte es ja kürzlich woanders erwähnt: ich kenne einen Mann, der von seiner Ehefrau getrennt lebte,
sie waren aber noch verheiratet und die Scheidung war auch noch nicht eingereicht, da wurde die Frau
von ihrem neuen Freund schwanger, und das Kind gilt rechtlich als das Kind des Ehemannes, obwohl er
ja gar nicht der Vater ist. er muß nun also auch zahlen.
wenn der Mann zusätzlich noch zeugungsunfähig ist, dann ist das ja noch ärgerlicher! mannomann ...