Die Universität hatte die Kündigung mit Plagiatsvorwürfen begründet. Das Gericht folgte dem und stellte eine »Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung« fest. Ausschlaggebend für das Gericht war dabei Guérots Buch »Warum Europa eine Republik werden muss«. In diesem Buch habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht, was einem wissenschaftlichen Fehlverhalten und auch einem Plagiat entspreche. Den Täuschungsversuch sieht das Gericht darin begründet, dass sich Guérot unter anderem mit diesem Buch um die Professur in Bonn beworben hatte. Da sie keine wissenschaftliche Anfängerin sei, sondern sich auf höchstem akademischen Niveau bewege, sei dies als besonders schwerwiegend zu werten und rechtfertige eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.