G
Gawyrd
Guest
Hallo Nahatkami,
Da die Frau sich offensichtlich selbst nicht wehren kann, müßen da ihre Verwandten tätig werden. Wenn es keine gibt oder die nichts tun, kann sie eine Person mit ihrer Vertretung bevollmächtigen. Mögliche Schritte sind Gespräche mit der ärztlichen und pflegerischen Leitung der Station, Beschwerde an eine zuständige Stelle (zB. Patientenanwaltschaft - in Österreich) bzw. Verlegung in eine andere Einrichtung. (Für MS-Patienten gibt es ja auch eigene Einrichtungen.) Übrigens kümmert sich auch die Hospizbewegung um MS-PatientInnen.
LG, Reinhard
Da die Frau sich offensichtlich selbst nicht wehren kann, müßen da ihre Verwandten tätig werden. Wenn es keine gibt oder die nichts tun, kann sie eine Person mit ihrer Vertretung bevollmächtigen. Mögliche Schritte sind Gespräche mit der ärztlichen und pflegerischen Leitung der Station, Beschwerde an eine zuständige Stelle (zB. Patientenanwaltschaft - in Österreich) bzw. Verlegung in eine andere Einrichtung. (Für MS-Patienten gibt es ja auch eigene Einrichtungen.) Übrigens kümmert sich auch die Hospizbewegung um MS-PatientInnen.
LG, Reinhard