Guten Morgen ihr Lieben,
Ich hoffe es ist ok, wenn ich hier zu diesem Thema eine Frage stelle.
Es ist gerade sehr wichtig aber ich bin etwas überfragt.
Und zwar geht es um diesen Wortlaut.
Befristeter Kündigungsausschluss
"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."
So jetzt meine Frage.
Kann man am 01.05.20 zum 01.08.20 Kündigen?
Oder darf die Kündigung erst ab 01.08.20 eingehen?
Persönlich verstehe ich es hier schon eher so das man kein Recht hat vor dem 31.07.20 eine Kündigung auszusprechen?
Oder liege ich falsch?
Ich danke euch für eure Meinung, es ist gerade wirklich wichtig.
Ich kann auch nur sagen wie ich das lese.
die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20
Die Dauer des Mietverhältnisses ist also bis zum 31.07.20 festgehalten. Von einem Mietverhältnis ab dem 01.08.20 ist nicht die Rede. Folglich kann zum 31.07. gekündigt werden. Und die Kündigung muss 3 Monate vorher ausgesprochen werden.
Aber ich würde mich da nie auf irgendwelche Aussagen von Laien verlassen. Ein Anwalt kann da sehr schnell Auskunft geben.
Glaubst Du, dass der Vermieter dir kündigen will oder willst Du selbst kündigen und weißt nicht zu welchem Termin?