kleinelady86
Sehr aktives Mitglied
Guten Morgen ihr Lieben,
Ich hoffe es ist ok, wenn ich hier zu diesem Thema eine Frage stelle.
Es ist gerade sehr wichtig aber ich bin etwas überfragt.
Und zwar geht es um diesen Wortlaut.
Befristeter Kündigungsausschluss
"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."
So jetzt meine Frage.
Kann man am 01.05.20 zum 01.08.20 Kündigen?
Oder darf die Kündigung erst ab 01.08.20 eingehen?
Persönlich verstehe ich es hier schon eher so das man kein Recht hat vor dem 31.07.20 eine Kündigung auszusprechen?
Oder liege ich falsch?
Ich danke euch für eure Meinung, es ist gerade wirklich wichtig.
Ich hoffe es ist ok, wenn ich hier zu diesem Thema eine Frage stelle.
Es ist gerade sehr wichtig aber ich bin etwas überfragt.
Und zwar geht es um diesen Wortlaut.
Befristeter Kündigungsausschluss
"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."
So jetzt meine Frage.
Kann man am 01.05.20 zum 01.08.20 Kündigen?
Oder darf die Kündigung erst ab 01.08.20 eingehen?
Persönlich verstehe ich es hier schon eher so das man kein Recht hat vor dem 31.07.20 eine Kündigung auszusprechen?
Oder liege ich falsch?
Ich danke euch für eure Meinung, es ist gerade wirklich wichtig.