eine Mietvertrag Frage

kleinelady86

Sehr aktives Mitglied
Registriert
19. November 2018
Beiträge
7.003
Ort
Im Osten daheim in der Welt zu hause
Guten Morgen ihr Lieben,

Ich hoffe es ist ok, wenn ich hier zu diesem Thema eine Frage stelle.
Es ist gerade sehr wichtig aber ich bin etwas überfragt.

Und zwar geht es um diesen Wortlaut.

Befristeter Kündigungsausschluss

"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."

So jetzt meine Frage.
Kann man am 01.05.20 zum 01.08.20 Kündigen?

Oder darf die Kündigung erst ab 01.08.20 eingehen?

Persönlich verstehe ich es hier schon eher so das man kein Recht hat vor dem 31.07.20 eine Kündigung auszusprechen?

Oder liege ich falsch?

Ich danke euch für eure Meinung, es ist gerade wirklich wichtig.




 
Werbung:
Meine Vermutung ist, daß man zum 1.8.20 kündigen kann, weil der Vertrag bis dahin gesichert ist, man also nicht vorher aus ihm herauskommt. Der erste Tag, von dem Vertrag wegzukommen, ist meinem Verständnis nach der 1.8.20.

Um das zu erreichen, kann die Kündigung die üblichen 3 Monate zuvor ausgesprochen werden. Du könntest ebenso schon vier oder fünf oder beliebig viele Monate vorher die Kündigung losschicken, aber in jedem Fall kann sie erst ZUM 1.8.20 sein. (oder zum 31.7.20 ? Die letzte Miete willst du ja für den Juli zahlen. Kündigt man dann nicht zum 31.7.20 ? Bin jetzt auch bissl verunsichert...)

Da es mit rechtlichen Dingen immer so ne Sache ist, wäre es ohnehin sicherer, entweder direkt beim Vermieter nachzufragen oder bei einem Anwalt. Spricht ja normalerweise nichts dagegen, mit dem Vermieter zu sprechen. Der wird auch froh sein, frühzeitig bescheid zu wissen, um beizeiten alles für eine möglichst nahtlose Weitervermietung organisieren zu können.
 
"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."

Dann kannst du erst am 31.7.2020 mit 3-monatiger Frist kündigen -kannst von deinem Kündigungsrecht unter Einhaltung der gesetztlichen Kündigung von 3 Monaten erst am 31.07.2020 Gebrauch machen und dann erst kündigen zum Ende von den dann folgenden 3 Monaten - wenn keine andere Kündigungsfrist als 3 Monate vereinbart wurde.

.
 
Du klingst da so sicher, @Red Eireen .
Weißt du es sicher, oder ist es "nur" deine Interpretation?

Ich denke weiterhin, daß der Vertrag mindestens bis zum 31.7.20 Bestand hat, sie also bis dahin zur Mietzahlung verpflichtet ist und sich nicht schon früher durch eine Kündigung davon befreien kann. Deiner Auslegung nach, hätte der Vermieter ihr ja sonst praktisch noch 3 Monate mehr rausgeleiert.

Also ich finde das jetzt echt interessant. Bitte teile uns hier mit,
was letztlich dabei herausgekommen ist, @kleinelady86 !
 
Du klingst da so sicher, @Red Eireen .
Weißt du es sicher, oder ist es "nur" deine Interpretation?
Ich klinge immer dann sicher, wenn ich mir sicher bin - weil ich etwas selbst schon mal erlebt habe :)

Ich hatte das schon mal selbst so. Bin aber aus D - nicht aus Ö. Diese Mietbindung machen Vermieter wenn sie vorher eine hohe Fluktuation von ausziehenden Mietern hatten und vllt. auch noch aufwändig vorher renoviert hatten.

Und es ist ja auch rechtlich ganz eindeutig und unmissverständlich schriftlich so formuliert und wenn sie das so unterschrieben hat, ist das auch rechtlich bindend. Erst ab 31.07. kann mit gesetzlicher Kündigungsfrist -3 Monate normalerweise.- .zum Ablauf von 3 Monaten. gekündigt werden.

"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."
 
@ Yorette

Das würde ich gerne aber den Vermieter brauch ich derzeit kaum darauf ansprechen, daher freue ich mich über weitere Meinungen.

Solche Texte sind echt paradox für nen Normalo.

Bei Mietvertrag wollte der Vermieter langfristige Mieter, was von unserer Seite auch ok war ich kann mich nur jetzt auch echt nicht mehr entsinnen, ob er gesagt hat das erstmals nach 30 Monaten gekündigt werden kann oder ab das Mietverhältnis 30 Monate bestand haben sollte...
 
Deiner Auslegung nach, hätte der Vermieter ihr ja sonst praktisch noch 3 Monate mehr rausgeleiert.
nicht "rausgeleiert" - Beide Parteien haben das rechtlich bindend so vereinbart und freiwillig unterschrieben. Und Vertrag ist Vertrag.

Und was man nicht versteht - sollte man vor Unterschrift klären und erfragen - nachher is zu spät.
 
Bei Mietvertrag wollte der Vermieter langfristige Mieter, was von unserer Seite auch ok war ich kann mich nur jetzt auch echt nicht mehr entsinnen, ob er gesagt hat das erstmals nach 30 Monaten gekündigt werden kann oder ab das Mietverhältnis 30 Monate bestand haben sollte...

ich glaube, die Rede ist von 30 Monaten "Mindestmietzeit",
aber nicht von 30 Monaten PLUS drei Monaten,
die die Kündigungsfrist dann noch zusätzlich beträgt.


... den Vermieter brauch ich derzeit kaum darauf ansprechen,
daher freue ich mich über weitere Meinungen...

was bedeutet du "brauchst ihn nicht darauf ansprechen" ?
meinst du damit, du "kannst" ihn nicht darauf ansprechen,
weil euer Verhältnis getrübt ist oder weil er jemand ist,
der nicht angesprochen werden möchte oder irgendsowas?
oder weil es noch zu früh ist, oder warum?

auf Meinungen würd ich mich bei sowas nicht verlassen.
(auch nicht auf meine, logo.)
nichtmal auf irgendwann von Leuten Erlebtes, denn auch
das muß ja nicht unbedingt rechtens gewesen sein.

je nachdem, wie wichtig das für dich ist, würd ich mich
da lieber absichern, und das kann nur ein Anwalt oder
wenigstens jemand, der beruflich mit sowas zu tun hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich klinge immer dann sicher, wenn ich mir sicher bin - weil ich etwas selbst schon mal erlebt habe :)

Ich hatte das schon mal selbst so. Bin aber aus D - nicht aus Ö. Diese Mietbindung machen Vermieter wenn sie vorher eine hohe Fluktuation von ausziehenden Mietern hatten und vllt. auch noch aufwändig vorher renoviert hatten.

Und es ist ja auch rechtlich ganz eindeutig und unmissverständlich schriftlich so formuliert und wenn sie das so unterschrieben hat, ist das auch rechtlich bindend. Erst ab 31.07. kann mit gesetzlicher Kündigungsfrist -3 Monate normalerweise.- .zum Ablauf von 3 Monaten. gekündigt werden.

"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."

Ich folge jetzt deinen Gedankengängen

Hmm ja Kündigung ist die Ankündigung für ein Mietverhältnis was endet.
Das andere ist Beendigung des Mietverhältnisses.

Könnte also sein das die Kündigung dann erst ausgesprochen werden darf.

Aber so sicher bin ich hier doch nicht
 
Werbung:
Zurück
Oben