eine Mietvertrag Frage

Guten Morgen ihr Lieben,

Ich hoffe es ist ok, wenn ich hier zu diesem Thema eine Frage stelle.
Es ist gerade sehr wichtig aber ich bin etwas überfragt.

Und zwar geht es um diesen Wortlaut.

Befristeter Kündigungsausschluss

"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."

So jetzt meine Frage.
Kann man am 01.05.20 zum 01.08.20 Kündigen?

Oder darf die Kündigung erst ab 01.08.20 eingehen?

Persönlich verstehe ich es hier schon eher so das man kein Recht hat vor dem 31.07.20 eine Kündigung auszusprechen?

Oder liege ich falsch?

Ich danke euch für eure Meinung, es ist gerade wirklich wichtig.




Ich kann auch nur sagen wie ich das lese.

die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20

Die Dauer des Mietverhältnisses ist also bis zum 31.07.20 festgehalten. Von einem Mietverhältnis ab dem 01.08.20 ist nicht die Rede. Folglich kann zum 31.07. gekündigt werden. Und die Kündigung muss 3 Monate vorher ausgesprochen werden.

Aber ich würde mich da nie auf irgendwelche Aussagen von Laien verlassen. Ein Anwalt kann da sehr schnell Auskunft geben.

Glaubst Du, dass der Vermieter dir kündigen will oder willst Du selbst kündigen und weißt nicht zu welchem Termin?
 
Werbung:
Ich folge jetzt deinen Gedankengängen

Hmm ja Kündigung ist die Ankündigung für ein Mietverhältnis was endet.
Das andere ist Beendigung des Mietverhältnisses.

Könnte also sein das die Kündigung dann erst ausgesprochen werden darf.

Aber so sicher bin ich hier doch nicht


Hast DU Angst vor der Kündigung - oder willst du kündigen ?

.
 
Ich möchte uns was neues suchen und wissen wann der passende Zeitpunkt wäre , andere Immobilien warten nicht 3 Monate lang, doppelte Belastung auf längere dauer ist auch nicht so prahle.


Zu knappes suchen würde auch eventuell nicht passenden Ort führen bzw stressig sein.


Sind gerade viele Dinge, ob der Vermieter kündigen würde, das weiß ich nicht, der bräuchte ja nen triftigen Grund aber wen man Erwachsene Kinder hat, ist Eigenbedarf immer sone Sache.
Angst habe ich keine.

Es ist nur so als wir einzogen, gab man uns doch die Hoffnung auf Kauf dieser Immobilie diese wurde auf Nachfragevor kurzem ausdrücklich ausgeschlossen. Erwähnung das eigene Kinder Interesse dran haben irgendwann...tja nun weiß man nicht so Recht , die Kinder wollen nicht weg hier aus dem Stadtteil bzw der unmittelbaren Umgebung, das erschwert die Suche.
Daher wäre es für schon sehr wichtig zu verstehen was diese Klausel wirklich bedeutet.
 
Das ist ein befristeter Mietvertrag. Den kannst du, wenn du ausziehen willst, fristgerecht kündigen. D.h. 3 reguläre Monate vorher, wobei die Kündigung bis zum 3. des Monats eingegangen sein muss. Hier der 3. Mai. Wirksamkeit zum 31.07.
 
Das ist ein befristeter Mietvertrag. Den kannst du, wenn du ausziehen willst, fristgerecht kündigen. D.h. 3 reguläre Monate vorher, wobei die Kündigung bis zum 3. des Monats eingegangen sein muss. Hier der 3. Mai.
Nein ist unbefriestet.
Der Wortlaut vor dieser Klausel
Ist folgender
"Vertrag mit unbestimmter Dauer

Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Dauer ...
 
Nein ist unbefriestet.
Der Wortlaut vor dieser Klausel
Ist folgender
"Vertrag mit unbestimmter Dauer

Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Dauer ...
Bis zum 3. Mai kann auch dein Vermieter ohne weiteren Grund kündigen, möchte er die Wohnung zum August zurück.
Danach ist eine Kündigung eh monatlich möglich.
 
"Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.07.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
Die Ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig."

steht eigentlich auch da,
die Kündigung ist zum vorgenannten datum möglich,

also such dir den entsprechend Zeitpunkt, oder kündige da schon vorher,
einfach schreiben, ich kündige fristgerecht zum 31.07.2020 die Wohnung!
also spätestens ende April solltest du das dann tun,

was steht in Bezug Kündigungsfrist im Vertrag?

ansonsten ist es immer vorteilhaft einen Anwalt oder den Mieterschutzbund zu befragen, hast du eine Rechtschutzversicherung? da sind normalaerweise telefonisch Beratungen möglich ohne Bezahlung.
 
Werbung:
steht eigentlich auch da,
die Kündigung ist zum vorgenannten datum möglich,

also such dir den entsprechend Zeitpunkt, oder kündige da schon vorher,
einfach schreiben, ich kündige fristgerecht zum 31.07.2020 die Wohnung!
also spätestens ende April solltest du das dann tun,

was steht in Bezug Kündigungsfrist im Vertrag?

ansonsten ist es immer vorteilhaft einen Anwalt oder den Mieterschutzbund zu befragen, hast du eine Rechtschutzversicherung? da sind normalaerweise telefonisch Beratungen möglich ohne Bezahlung.
Gesetzlich also 3 Monate.
 
Zurück
Oben