G
Garima
Guest
Hallo Amazonee,
also, die Finanzämter in München und um München herum sehen das wohl anders. Jedenfalls hatte ich noch bis vor ein paar Jahren auf meinem Gewerbeschein "Lebensberatung" eingetragen. Ich musste dann allerdings,weil ich ja besprochene Channel-Cassetten per Post versandt habe, zusätzlich einen "Versandhandel mit Tonträgern" angeben.
Wer zusätzlich noch abendliche Vorträge in esoterischen Buchläden hält, muss dann halt auch noch "Vorträge" angeben bzw. "Seminare".
Aber nur für astrologische Beratungen habe ich nichts als "Lebensberatung" gebraucht. Es kann natürlich sein, dass die einzelnen Finanzämter bzw. -beamten das unterschiedlich sehen, weil dieses Gewerbe bzw. diese Berufe ja etwas ungewöhnlich sind.
Braucht man für "Reiki" nicht eventuell den Heilpraktiker-Schein? Es ist sehr gefährlich, etwas anzubieten, was irgendwie als "Behandlung oder Beratung in gesundheitlichen Belangen" angesehen werden kann, wenn man den HP-Schein oder das Medizinstudium nicht hat.
Ich habe ja gechannelt. Da kamen natürlich öfter auch Fragen in bezug auf die Gesundheit. Ich habe dann irgendwann aus Sicherheitsgründen jeden Kunden vor dem Channeling unterschreiben lassen, dass er/sie sich darüber im klaren ist, dass ich nicht berechtigt bin, gesundheitliche Fragen zu beantworten und dass man meine Channel-Botschaften auf keinen Fall als solcherlei Beratung ansehen darf, sondern mit Krankheiten zu einem Arzt gehen wird.
Es könnte ja den Fall geben, dass doch einmal ein Kunde nicht zufrieden ist oder ein Nachbar oder eine Kollege neidisch oder missgünstig ist und bei den Behörden eine Anzeige aufgibt. Da wäre dann sehr schnell das ganze Geschäft ruiniert.
also, die Finanzämter in München und um München herum sehen das wohl anders. Jedenfalls hatte ich noch bis vor ein paar Jahren auf meinem Gewerbeschein "Lebensberatung" eingetragen. Ich musste dann allerdings,weil ich ja besprochene Channel-Cassetten per Post versandt habe, zusätzlich einen "Versandhandel mit Tonträgern" angeben.
Wer zusätzlich noch abendliche Vorträge in esoterischen Buchläden hält, muss dann halt auch noch "Vorträge" angeben bzw. "Seminare".
Aber nur für astrologische Beratungen habe ich nichts als "Lebensberatung" gebraucht. Es kann natürlich sein, dass die einzelnen Finanzämter bzw. -beamten das unterschiedlich sehen, weil dieses Gewerbe bzw. diese Berufe ja etwas ungewöhnlich sind.
Braucht man für "Reiki" nicht eventuell den Heilpraktiker-Schein? Es ist sehr gefährlich, etwas anzubieten, was irgendwie als "Behandlung oder Beratung in gesundheitlichen Belangen" angesehen werden kann, wenn man den HP-Schein oder das Medizinstudium nicht hat.
Ich habe ja gechannelt. Da kamen natürlich öfter auch Fragen in bezug auf die Gesundheit. Ich habe dann irgendwann aus Sicherheitsgründen jeden Kunden vor dem Channeling unterschreiben lassen, dass er/sie sich darüber im klaren ist, dass ich nicht berechtigt bin, gesundheitliche Fragen zu beantworten und dass man meine Channel-Botschaften auf keinen Fall als solcherlei Beratung ansehen darf, sondern mit Krankheiten zu einem Arzt gehen wird.
Es könnte ja den Fall geben, dass doch einmal ein Kunde nicht zufrieden ist oder ein Nachbar oder eine Kollege neidisch oder missgünstig ist und bei den Behörden eine Anzeige aufgibt. Da wäre dann sehr schnell das ganze Geschäft ruiniert.