Hi,
schon ganz gut, das PartGG heranzuziehen, es wird jedoch für "PARTNER-gesellschaften" angewendet. Allerdings möchte sie eine Enzelgründung durchführen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis aus:
http://bundesrecht.juris.de/partgg/
§ 1
Voraussetzungen der Partnerschaft
(1) Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
(3) Die Berufsausübung in der Partnerschaft kann in Vorschriften über einzelne Berufe ausgeschlossen oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
(4) Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft Anwendung.
Der große Vorteil des PartGG ist besonders für Ärzte, Rechtsanwälte interessant, falls es hier zu Beratungs- oder Behandlungsfehlern kommt, haftet nur der jenige der das Fehlverhalten vertreten muss, nicht wie in der BGB Gesellschafte alle für einen - unbeschränkt.
D.h. die Gründung der PartGG wäre auch hinfällig - und ihr Gang direkt zum Finanzamt (FA) .
Die Infos gibt Dir das Finanzamt, sich mit denen zu unterhalten ist immer ganz gut. Die Steuererklärung zu machen ist auch ganz leicht, ich bin eine total faule Socke und leiste mir immer das WISO Prgramm, ersteigere es eh immer auf den letzten Drücekr bei Ebay - und erledige dann alles selbst. Vielleicht hiflt Dir ja einer Deiner Nachbarn gegen ein x Kartenlegen zu Nikolaus *g...
Du mußt keinem einzelnen Kunden schriftlich geben das deine Auskünfte den Arzt nicht ersetzen, dazu reicht ein Aushang in deinem Beratungszimmer, bzw. bei Telefonberatung einen Satz im Profiltext.
Stimmt, muss sie nicht, aber um es ganz ordentlich zu machen, muss der Kunde das vor Abschluss des Vertrags (Dienstleistng) über diesen Umstand informiert werden.
Ich überlege nur gerade, ich hatte mal für einen Arzt die Buchhaltung in Ordnung gebracht, .... weißt Du Sternchen67 zufällig, ob die Rechnungen bzw. Honorarfodergunen dann mit 7 % Mwst. gestellt werden ?
Ich überlege gerade - aber das weiß das FA garantiert ....egal...
Jedenfalls, kannst jetzt beim Amt bescheid geben, dass Du nach reiflicher Überlegung und Beratung zu dem Ergebnis gekommen bist, dass es sich bei Deiner Tätigkeit um einen freien Beruf handelt, weil Du "Lebensberatung" "Coaching" durchführst, und beim FA , dass Du ja alleine selbstständig tätig wirst und mangels Partner evtl. keine PartGG gründen kannst / brauchst - und gerne eine Steuernummer hättest.
Mehr fällt mir aktuell zu den Fragen die Du gestellt hast nicht ein.
Liebe Grüße
Indie