Wie zeigt mir ein Mensch bei Hirntod das er nicht mehr will?

und ich hoffe inständig - das ein Notarzt - wenn es mal soweit sein sollte - diese auch sofort sieht - und vor allem Respektiert -

Ein Notarzt wohl nicht, der ist nur verpflichtet, erstmal Dein Leben zu retten und Dich ärztlich zu versorgen. Daran halten müssen sich aber dann die weiteren behandelnden Ärzte.

Und, ja, ich hab auch eine. Ich finde es nicht abhängig vom Alter, weil man kann ja auch nen Unfall haben und ist dann vielleicht nicht mehr in der Lage, sich verständlich zu machen und seine Bedürfnisse zu äußern, das wäre für mich persönlich der schrecklichste Zustand und den möchte ich durch die Patientenverfügung ausschließen.
 
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Ein Notarzt wohl nicht, der ist nur verpflichtet, erstmal Dein Leben zu retten und Dich ärztlich zu versorgen. Daran halten müssen sich aber dann die weiteren behandelnden Ärzte.

Und, ja, ich hab auch eine. Ich finde es nicht abhängig vom Alter, weil man kann ja auch nen Unfall haben und ist dann vielleicht nicht mehr in der Lage, sich verständlich zu machen und seine Bedürfnisse zu äußern, das wäre für mich persönlich der schrecklichste Zustand und den möchte ich durch die Patientenverfügung ausschließen.
Das stimmt nicht ganz, denn meine erbliche Vorbelastung mütterlicher Seites sind die plötzlichen Herzgeschichten - eben Herzinfarkt - Tante plötzlicher Herztod.
Das heißt wenn der Notarzt eintrifft und ich bin schon Tod, werden ihm durch meine Verfügung sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen untersagt.
Ich habe ein ereignisreiches - anstrengendes - aber auch wunderschönes - erfüllendes Leben gehabt.
Und wenn ich selbst beschließe jetzt ist für mich der Moment wo ich gehen möchte, dann hat auch ein herbeigerufener Notarzt keine Berechtigung seine Elektroschocker auszupacken und mir Irgend welche Mittel in Herz zu spritzen mit dem Ansinnen mich nochmal zurückholen zu wollen. Ich würde dies für mich als über griffig empfinden.

Aber ich denke hier liegt eben auch jeder Fall anders, es kommt immer darauf an wie und was passiert.

Liebe Grüße Rea
 
Das stimmt nicht ganz, denn meine erbliche Vorbelastung mütterlicher Seites sind die plötzlichen Herzgeschichten - eben Herzinfarkt - Tante plötzlicher Herztod.
Das heißt wenn der Notarzt eintrifft und ich bin schon Tod, werden ihm durch meine Verfügung sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen untersagt.
Ich habe ein ereignisreiches - anstrengendes - aber auch wunderschönes - erfüllendes Leben gehabt.
Und wenn ich selbst beschließe jetzt ist für mich der Moment wo ich gehen möchte, dann hat auch ein herbeigerufener Notarzt keine Berechtigung seine Elektroschocker auszupacken und mir Irgend welche Mittel in Herz zu spritzen mit dem Ansinnen mich nochmal zurückholen zu wollen. Ich würde dies für mich als über griffig empfinden.

Aber ich denke hier liegt eben auch jeder Fall anders, es kommt immer darauf an wie und was passiert.

Liebe Grüße Rea
ich glaube kaum das du die verfügung immer mit dir rumschleppst,
kippst du auf der strasse m, wird entweder ein passant notmaßnahmen machen oder eben ein notarzt.
 
Das heißt wenn der Notarzt eintrifft und ich bin schon Tod, werden ihm durch meine Verfügung sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen untersagt.

Trägst Du ein Schild um den Hals "Bitte nicht wiederbeleben"?
Kein Notarzt, der zu einem Herzstillstand gerufen wird, wird sich erst erkundigen, ob eine Patientenverfügung existiert, die Antwort abwarten und dann vielleicht noch die Verfügung durchlesen, damit er weiss, was er tun darf und was nicht. Das ist doch vollkommen unrealistisch.
 
Das stimmt nicht ganz, denn meine erbliche Vorbelastung mütterlicher Seites sind die plötzlichen Herzgeschichten - eben Herzinfarkt - Tante plötzlicher Herztod.
Das heißt wenn der Notarzt eintrifft und ich bin schon Tod, werden ihm durch meine Verfügung sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen untersagt.
Ich habe ein ereignisreiches - anstrengendes - aber auch wunderschönes - erfüllendes Leben gehabt.
Und wenn ich selbst beschließe jetzt ist für mich der Moment wo ich gehen möchte, dann hat auch ein herbeigerufener Notarzt keine Berechtigung seine Elektroschocker auszupacken und mir Irgend welche Mittel in Herz zu spritzen mit dem Ansinnen mich nochmal zurückholen zu wollen. Ich würde dies für mich als über griffig empfinden.

Aber ich denke hier liegt eben auch jeder Fall anders, es kommt immer darauf an wie und was passiert.

Liebe Grüße Rea
Ich kenne da einen älteren Herren, der verfügt hat nicht wiederbelebt werden zu wollen. Als der Notarzt kam ging alles sehr schnell und im Krankenhaus wusste niemand von der Verfügung. Jedenfalls wurde er 2x wiederbelebt und das ist jetzt 2 Jahre her. Er lebt immernoch, hat sich erholt.
 
ich glaube kaum das du die verfügung immer mit dir rumschleppst,
kippst du auf der strasse m, wird entweder ein passant notmaßnahmen machen oder eben ein notarzt.
Genau diesen Vorgang in Notfällen praktizieren Notärzte und Rettungskräfte im Ernstfall. Ein ungeschriebenes Gesetz unter Medizinern.
 
Das sind die Leute, die in Amerika wiederbelebt werden, den Arzt verklagen und dann mit 120 Millionen Dollar sich die nächsten 20 ein schönes Leben machen.
 
ich glaube kaum das du die verfügung immer mit dir rumschleppst,
kippst du auf der strasse m, wird entweder ein passant notmaßnahmen machen oder eben ein notarzt.
Da hast du recht, passiert es irgendwo unterwegs habe ich Pech gehabt
Trägst Du ein Schild um den Hals "Bitte nicht wiederbeleben"?
Kein Notarzt, der zu einem Herzstillstand gerufen wird, wird sich erst erkundigen, ob eine Patientenverfügung existiert, die Antwort abwarten und dann vielleicht noch die Verfügung durchlesen, damit er weiss, was er tun darf und was nicht. Das ist doch vollkommen unrealistisch.
Deshalb hängt sie ja, falls zuhause was ist, direkt gut sichtbar im Flur und die direkte Nachbarin weis bescheid.

Aber das ist meine ganz persönlich Angelegenheit, die ich an dieser Stelle hier nicht weiterdiskutieren möchte.
 
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