Von der HP
http://www.vitalakademie.at/ausbildung-energetiker_tcm
Ganz unten auf der Seite, Zitat:"Rechtliche Grundlagen für die Selbständigkeit
Das freie Gewerbe zur „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw energetischen Ausgewogenheit (Energetik) mittels der Methode von Dr. Bach, mittels Biofeedback oder Bioresonanz, mittels Auswahl von Farben, mittels Auswahl von Düften, mittels Auswahl von Lichtquellen, mittels Auswahl von Aromastoffen, mittels Auswahl von Edelsteinen, mittels Auswahl von Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden, mittels Interpretation der Aura, mittels Magnetfeldanwendung, durch sanfte Berührung des Körpers bzw gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen, mittels Cranio Sacral Balancing, durch Berücksichtigung bioenergetischer, geobiologischer, elektrobiologischer, baubiologischer und geomantischer Gesichtspunkte, durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik, mittels Feng Shui, Zen, Vastu bzw anderer lebensraumrelevanter Aspekte verschiedener Epochen und Kulturen, mittels Numerologie, mittels Wassersuche mittels Rute, Pendel, Muten etc, mittels Wahrnehmung raumenergetischer Phänomene mit und ohne Geräteunterstützung, durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien (FG gew Dienstleister 126), ersetzt alle bisherigen Gewerbewortlaute“ kann beantragt werden. Die Zuerkennung wird individuell durch die zuständige Wirtschaftskammer geprüft."
Vor allem den letzten Satz finde ich sehr interessant... Energethiker ist ein freies Gewerbe, wofür man einzig eine Gewerbefähigkeit nachzuweisen hat, jedoch kein Befähigungsnachweis für die ausübende Tätigkeit erforderlich ist. Die Zuerkennung wird individuell geprüft? *räusper* *hust* Das davor ist ja auch Bombe. Da steht in Kurzform nix anderes als: Das freie Gewerbe zur "..." kann beantragt werden. Für mich liest sich das so als bräuchte man diese "Ausbildung". Mehr sag ich mal lieber jetzt nicht dazu...