verschiedene Nationalitäten und...

Lifthrasir

Aktives Mitglied
Registriert
5. Juli 2009
Beiträge
3.314
Ort
Nanhai, Foshan, PR China
Hallo Zusammen!

Verschiedene Nationalitäten und unter welchen Voraussetzungen können Menschen unterschiedlicher Nationalitäten sich vermählen...

oder anders gefragt, habt Ihr Erfahrungen oder Informationen welche Voraussetzungen nötig sind, damit liebende Partner unterschiedlicher Herkunft heiraten können, egal in welchem Land.

Und welche Bräuche gibt es um die Vermählung zweier Menschen in anderen Ländern?

Ich habe chinesischen Hochzeiten beiwohnen können. Brauch ist es, das der Bräutigam mit seinen Freunden zum Haus der Braut zieht und das Haus der Schwiegereltern "erstürmt". Im die Bewohner des Hauses zur Öffnung der Tür zu bewegen, werden erst rote Geldumschläge zum Einsatz gebracht. Sind die Bewohner der Meinung, sie hätten genug Geldumschläge erhalten, wird die Tür freu gegeben. Meistens beinhaltet der "Spaß" jedoch, das die Freunde letztendlich Hand an die Tür anlegen müssen und mit gemeinsamer Kraft die Gegenwehr der Bewohner zu brechen - deswegen "erstürmen" sie das Haus. Es sollen bei diesen Erstürmungen auch schon Haustüren aus den Angeln gehoben haben.

Bei einer Hochzeit in einem kleinen Dorf in der Guangxi Provinz, nahe der Stadt Guilin, musste der Bräutigam die Braut nicht über die Schwelle des Hauses tragen. Sondern in dem Dorf war es üblich, das der Bräutigam seine Braut über die Hängebrücke, die zum Dorf führte, tragen musste.

Welche Bräuche um Hochzeiten kennt Ihr?

Und aus persönlichem Interesse frage ich hier auch, welche Voraussetzungen und gesetzliche Bestimmungen erfüllt werden müssen, damit Menschen unterschiedlicher Nationalitäten heiraten können?

Einen interessierten Gruß vom Lifthrasir
 
Werbung:
Hallo Zusammen!

Verschiedene Nationalitäten und unter welchen Voraussetzungen können Menschen unterschiedlicher Nationalitäten sich vermählen...

oder anders gefragt, habt Ihr Erfahrungen oder Informationen welche Voraussetzungen nötig sind, damit liebende Partner unterschiedlicher Herkunft heiraten können, egal in welchem Land.

Und welche Bräuche gibt es um die Vermählung zweier Menschen in anderen Ländern?

Ich habe chinesischen Hochzeiten beiwohnen können. Brauch ist es, das der Bräutigam mit seinen Freunden zum Haus der Braut zieht und das Haus der Schwiegereltern "erstürmt". Im die Bewohner des Hauses zur Öffnung der Tür zu bewegen, werden erst rote Geldumschläge zum Einsatz gebracht. Sind die Bewohner der Meinung, sie hätten genug Geldumschläge erhalten, wird die Tür freu gegeben. Meistens beinhaltet der "Spaß" jedoch, das die Freunde letztendlich Hand an die Tür anlegen müssen und mit gemeinsamer Kraft die Gegenwehr der Bewohner zu brechen - deswegen "erstürmen" sie das Haus. Es sollen bei diesen Erstürmungen auch schon Haustüren aus den Angeln gehoben haben.

Bei einer Hochzeit in einem kleinen Dorf in der Guangxi Provinz, nahe der Stadt Guilin, musste der Bräutigam die Braut nicht über die Schwelle des Hauses tragen. Sondern in dem Dorf war es üblich, das der Bräutigam seine Braut über die Hängebrücke, die zum Dorf führte, tragen musste.

Welche Bräuche um Hochzeiten kennt Ihr?

Und aus persönlichem Interesse frage ich hier auch, welche Voraussetzungen und gesetzliche Bestimmungen erfüllt werden müssen, damit Menschen unterschiedlicher Nationalitäten heiraten können?

Einen interessierten Gruß vom Lifthrasir

Die Voraussetzung sollte Liebe sein :D

gesetzliche Bestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich - das kann man so pauschal nicht sagen.
In den meisten Ländern sollte man eine Geburtsurkunde und einen Nachweis, daß man tatsächlich unverheiratet ist , erbringen.

Ich weiß ja nicht, wo Du heiraten willst - ich dachte, Du lebst in Asien?

Was die Tradition betrifft, - da solltest Du Dich dann bei den Landsleuten der Braut erkundigen - Schwestern ect. - die wissen meist genau Bescheid und sind sehr auskunftswillig.

Meine Ehe wurde übrigens zweisprachig geschlossen und war absolut international... - sehr lustig.....:D

Ansonsten solltest Du Dich mit den Traditionen und den Lebensgewohnheiten Deiner Auserwählten beschäftigen und ihr ebenso Deine nahebringen -

..... - vor der Hochzeit.....
 
Die Voraussetzung sollte Liebe sein :D

Diese Voraussetzung ist ja nicht gegeben. :D

werden erst rote Geldumschläge zum Einsatz gebracht.

In Bräuchen wird ja die Braut *gekauft*. Und ich wüsste jetzt auf anhieb nicht, wo es nicht zum Kauf käme, denn selbst bei unseren hiesigen *Nichtbräuchen* geht es ja auch um *Mitgift*.

Ist allerdings Liebe *vorhanden*, dann wird das *lieben dürfen* vom Paar quasi *bezahlt*.

Da wäre dann *durchbrennen* das Manko. :D

Ein interessantes und jedoch auch schwieriges Thema. Sag mal Blue: Wie war denn deine *Brauchhochzeit* verlaufen? Kampf oder Einverständnis vor der Hochzeit?
 
mmmphf....

wie meinst Du das......?

Kampf?:D

Im Sinne des eröffneten Themas natürlich. Musstet ihr euch beide gegen jene zur Wehr setzen, die eure Verbindung nicht wollten? Musste dein Bräutigam deine Eltern und Verwandten überwinden um dich zu bekommen oder musstest du um die Gunst deiner Schwiegereltern und deren Verwandten buhlen? Und wie ging dieser Brauch über die Bühne? Du sagtest ja, lustig. (*Was* hast du nicht erwähnt) :D
 
=Nebelwind;3044364]Im Sinne des eröffneten Themas natürlich. Musstet ihr euch beide gegen jene zur Wehr setzen, die eure Verbindung nicht wollten?
Wir haben nicht gefragt.
Die unsere Verbindung nicht wollten - mußten sie akzeptieren.

Musste dein Bräutigam deine Eltern und Verwandten überwinden um dich zu bekommen
da gab es nichts zu "überwinden".
Er hat mich gefragt und dann habe ich ihn vorgestellt.

oder musstest du um die Gunst deiner Schwiegereltern und deren Verwandten buhlen?
Nein - sie liebten mich.
Und wie ging dieser Brauch über die Bühne? Du sagtest ja, lustig. (*Was* hast du nicht erwähnt) :D

Ja - lustig war´s...
Schwarz, weiß, bunt.... - mehrere Sprachen - viiiiiel Essen und viiiiel Feiern...

Entschuldige - aber da kann ich nun nicht mit Dramen aufwarten -
die Einzigen, die etwas Probleme bereiteten , waren die Behörden....
 
die Einzigen, die etwas Probleme bereiteten , waren die Behörden....

Das habe ich mir fast gedacht, doch ich wollte mich vergewissern. Denn vom Eröffnungsthema lese ich nur oder höre davon. Selbst etwas davon mitzubekommen ist hier in unserer Welt so gut wie nicht möglich, höchstens im Religionsfall: Protestantisch und Katholiisch und dann die Behörden.
 
-
die Einzigen, die etwas Probleme bereiteten , waren die Behörden....

Hallo Blue,

Ich denke, damit werden wir bestimmt auch unseren Kampf habe.

Meine erste Frage an Dich, wo hast Du geheiratet? Und was waren die genauen Probleme mit den Behörden und was für Dokumente musstest Du, oder Dein Mann, vorweisen? Welche Nationalitäten gehört ihr an?

Für mich ist natürlich, das Liebe bei einer Hochzeit eine Rolle spielt - aber ich vergas das explizit zu erwähnen, weil ich es in meinem Verständnis --- voraussetzte!
Also, für mich ist Liebe die Basis, diese baut auf Akzeptanz, Respekt, Verständnis...

Mit Voraussetzungen waren eher die behördlichen Formulare gemeint.

Und ja, ich bin in Asien, aber das muss nicht bedeuten, das ich einmal immer dort bleiben muss und das muss auch nicht bedeuten, das ich dort heiraten muss. Ich kenne die meisten Sitten, Gebräuche und Kultur der Heimat meiner Freundin, inklusive Essen.
Und ich habe auch schon einige Informationen, wie es eventuell hier in Asien von Statten gehen könnte, was also die Behörden angeht. Obwohl ich nur von einem Fall weis, ob dieser Fall allgemeine Gültigkeit in so einem großen Land hat, weiß ich nicht.
In Deutschland sind Geburtsurkunden ein Bestandteil, doch was ist, wenn ein Partner aus einem Land kommt, indem es so etwas wie Geburtsurkunden nicht üblich sind?

Im allgemeinen es interessiert mich auch etwas über andere Kulturen zu erfahren, daher habe ich auch die Frage nach den Sitten gestellt - ist doch interessant!
 
Hallo Nebelwind,

In Bräuchen wird ja die Braut *gekauft*. Und ich wüsste jetzt auf anhieb nicht, wo es nicht zum Kauf käme, denn selbst bei unseren hiesigen *Nichtbräuchen* geht es ja auch um *Mitgift*.

Ist allerdings Liebe *vorhanden*, dann wird das *lieben dürfen* vom Paar quasi *bezahlt*.

Da wäre dann *durchbrennen* das Manko. :D

Ein interessantes und jedoch auch schwieriges Thema. Sag mal Blue: Wie war denn deine *Brauchhochzeit* verlaufen? Kampf oder Einverständnis vor der Hochzeit?

Ich denke Du hast Recht. Klar, in China ist der Brauch der "roten Geldumschläge" wie ein Loskaufen der Braut. Das ist auch aus dem Zusammenhang der gesamten Kultur zu erkennen.
Nach der Hochzeit zieht die Frau in das Elternhaus des Mannes um gemeinsam für seine Eltern zu sorgen. Im Regelfall bedeutet das, das die beiden Ehepartner arbeiten gehen und die Großeltern auf den Nachwuchs acht geben. Die Eltern können also arbeiten und die Großeltern müssen nicht mehr arbeiten - außer im Haushalt und als Kindermädchen, werden dafür eben von den Kindern versorgt.

Hat eine Familie nur ein Kind, so wie es seit etwa 25 Jahren in China die Regel ist - und ist dieses Kind ein Mädchen, werden die Eltern in der Zukunft ohne diese Altersversorgung der nächsten Generation auskommen müssen. Daher ist der Brauch des "Loskaufen der Braut" verständlich.
In China müssen Eltern einer Tochter im Alter nicht verhungern, es gibt staatliche Renten, natürlich decken die auch nur das Lebensminimum ab.
Aus diesen Gründen ist es verständlich, das Ehepaare lieber Jungen als Nachwuchs haben wollen.


Bei mir persönlich ist die Situation etwas anders, da meine Eltern in Deutschland genug abgesichert sind. Auch ist noch gar nichts weiter entschieden.
Ich informiere mich gerne vorher, denn da sie Basis, die Liebe zwischen meiner Freundin und mir besteht, könnte es später vielleicht zu einem Wunsch der Vermählung kommen.

In einer Beziehung, deren Wurzeln in verschiedenen Kulturen verankert sind, gibt es viele Dinge mehr zu beachten. Damit keiner der Partner eine böse Überraschung erlebt, oder einen Nachteil erfährt, bin ich der Meinung früh genug sich um solche Sachen Gedanken zu machen. Für mich ist es auch das erste Mal, eine andere Kultur auf dieser Ebene zu berühren und ich erkenne, das es etwas ganz anders ist, als eine "lockere" Beziehung in der Heimat. Denn ich trage nun eine gewisse Verantwortung für meine Freundin - Liebe ist für mich kein Spiel - ich bin mir dieser Verantwortung in der anderen Kultur bewusst und scheue mich nicht sie auch zu übernehmen.
 
Werbung:
oder anders gefragt, habt Ihr Erfahrungen oder Informationen welche Voraussetzungen nötig sind, damit liebende Partner unterschiedlicher Herkunft heiraten können, egal in welchem Land.

Erforderlich sind m. W. eine Geburtsurkunde und ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis", welches sicherstellt, dass der Eheschließung nach den Gesetzen des Heimatlandes nichts entgegensteht, und, u.U., eine Einverständniserklärung der Eltern (Consent of the Parents).


Dokumente für die Ehe

Deutsche Verlobte benötigen zur Anmeldung der Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland einen gültigen Personalausweis (oder einen Staatsangehörigkeitsnachweis), eine Geburtsurkunde und eine Meldebestätigung. Bestand schon einmal eine Vorehe, muss das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden.

Ausländische Verlobte benötigen ebenfalls eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, einen Reisepaß, aus dem die Identität und die Staatsangehörigkeit hervorgeht, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung und darüber hinaus sofern das Heimatrecht dieses Dokument kennt ein Ehefähigkeitszeugnis.

Viele ausländische Dokumente müssen inzwischen nicht nur übesetzt, sondern von der Innenbehörde des ausstellenden Staates beglaubigt und von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) legalisiert werden. Das kann sehr zeitaufwendig sein und sollte bei der Zeitplanung berücksichtigt werden. In einigen Ländern (zum Beispiel Indien, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Demokratische Republik Kongo) fordern die deutschen Auslandsvertretungen zur Glaubhaftmachung der Dokumente zusätzliche Unterlagen oder schalten einen sogenannten Vertrauensanwalt ein, dessen Ermittlungen die binationalen Paare bezahlen müssen. Das kann bis zu 11/2 Jahren dauern. Manchmal ist mit der Prüfung der Unterlagen auch eine persönliche Befragung verbunden.


Ehefähigkeitszeugnis

Wer hinsichtlich der Voraussetzungen zur Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, darf eine Ehe in der Bundesrepublik erst dann eingehen, wenn die innere Behörde seines Heimatlandes ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. Hierin wird bescheinigt, daß der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB). In dem Ehefähigkeitszeugnis müssen beide Verlobte namentlich genannt sein, auch der Verlobte, der nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, der das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Haben beide Verlobte die gleiche Staatsbürgerschaft, so genügt ein gemeinsames Zeugnis, auch wenn für sie verschiedene Behörden zuständig sind.

Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, benötigen zur Eheschließung stets die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dazu ist eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der Heimatbehörde ausgestellt wird. Auch Geschiedene erhalten in der Regel eine Ledigkeitsbescheinigung, wenn das Heimatland von der Scheidung in Kenntnis gesetzt wurde. Dies ist vor allem für ausländische Verlobte von Bedeutung, die bereits eine Vorehe in der Bundesrepublik führten und ein deutsches Scheidungsurteil haben. Sie müssen wissen, daß das deutsche Scheidungsurteil allein nicht ausreicht für eine erneute Eheschließung im Bundesgebiet. Vielmehr muß die Scheidung auch im Heimatland des ausländischen Verlobten anerkannt werden. Dieses Anerkennungsverfahren kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach der Anerkennung besteht kein Ehehindernis mehr für eine erneute Eheschließung und die innere Behörde des Heimatstaates kann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Dokumente, die nicht beigebracht werden können, können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Das deutsche Rechtssystem erkennt diese Ersatzmöglichkeit an, auch wenn in der Praxis immer seltener davon Gebrauch gemacht wird. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge und AsylbewerberInnen, deren Heimatbehörden sich weigern, Dokumente, die für die Eheschließung erforderlich sind, auszustellen. Auch in Fällen, in denen aufgrund von Kriegswirren es nicht möglich ist, diese Dokumente zu beschaffen, kann das Standesamt anstatt des geforderten Dokumentes auch eine eidesstattliche Versicherung des Verlobten oder anderer Zeugen, die den Sachverhalt (Ledigkeit zum Beispiel) bestätigen können, verlangen.

Anmeldung zur Eheschließung

Wer hinsichtlich der Voraussetzungen zur Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, darf eine Ehe in der Bundesrepublik erst dann eingehen, wenn die innere Behörde seines Heimatlandes ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. Hierin wird bescheinigt, daß der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB). In dem Ehefähigkeitszeugnis müssen beide Verlobte namentlich genannt sein, auch der Verlobte, der nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt, der das Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Haben beide Verlobte die gleiche Staatsbürgerschaft, so genügt ein gemeinsames Zeugnis, auch wenn für sie verschiedene Behörden zuständig sind.

Beitrittserklärung ...aus dem Ausland

Lebt der/die nichtdeutsche Verlobte im Ausland und soll die Eheschließung in der Bundesrepublik stattfinden, so muß er/sie vom Ausland aus die Eheschließung anmelden.

Zunächst müssen deutsche Verlobte vor dem Standesamt des ersten Wohnsitzes erklären, daß sie heiraten möchten, der/die ausländische Verlobte jedoch im Ausland lebt. Das Standesamt verlangt in diesen Fällen eine Beitrittserklärung des nicht anwesenden Verlobten. Dies ist eine Erklärung darüber, daß er/sie mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Sie wird in der Regel auf einem eigens dafür vorbereiteten Formular unterzeichnet.

Die Beitrittserklärung geht zusammen mit allen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen an das Standesamt oder die deutschen Verlobten zurück. Die deutschen Verlobten können dann unter Vorlage dieser Unterlagen und ihrer eigenen Dokumente die Eheschließung anmelden.

Quelle: http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=95


Allgemeine Voraussetzungen

Die Eheschließung muss grundsätzlich nach dem Recht beider Partner zulässig sein. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören die Volljährigkeit oder eine Befreiung von der Voraussetzung der Ehemündigkeit bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren. Weiterhin dürfen keine Ehehindernisse entgegenstehen. Solche Ehehindernisse können sich aus Verwandtschaft, einem Adoptionsverhältnis oder einer noch bestehenden Ehe ergeben.

Ausländische Mitbürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur dann eingehen, wenn sie ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, wonach der Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegen steht (§ 1309 Abs.1 BGB).

Dieses Ehefähigkeitszeugnis muss stets erbracht bzw. gegebenenfalls eine Befreiung davon beantragt werden.
Das Zeugnis ist die Bestätigung, dass der Eheschließung nach den Gesetzen des Heimatlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, insbesondere dass keine andere Ehe besteht. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von einer Behörde des Heimatlandes oder auch von der Auslandsvertretung, sofern Staatsverträge dies erlauben. Die konsularische Vertretung des Heimatlands in Deutschland wird jedoch regelmäßig in der Lage sein, die erforderlichen Kontakte zu den Heimatbehörden zu vermitteln. Die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt maximal sechs Monate!

Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=20263&ccheck=1

Genaue Auskunft erteilt sicherlich die Botschaft bzw. das Konsulat.
 
Zurück
Oben