Zitat:Z.T. war zu lesen, dass er fast tot zusammen geschlagen wurde. Und so spaziert nun mal kein Fast-Toter mehr herum (wie auf dem Video zu sehen ist). Ein Fast-Toter wird von der Ambulanz abgeholt und nicht von der Polizei. Ich habe mal einen Mann am Boden liegen sehen, dem einfach etwas schlecht war, der aber noch ansprechbar war. Nachdem ich die Polizei angerufen habe, wollte sie ihn nicht mitnehmen. Stattdessen kam 5 Min. später die Ambulanz mit Blaulicht.
Ich habe hier schon erklärt, dass seine Situation durchaus kritisch war.
Flucht unmöglich, weil Martin auf ihm drauf sitzt.
Verteidigung auch kaum möglich, weil Schläge von oben hinunterhageln.
Am Hinterkopf sind Platzwunden, die Nase ist gebrochen und blutet.
Wichtig ist aber vor allem, dass jeder weitere Schlag die Bewusstlosigkeit bedeuten könnte, und dann tritt der Tod sehr schnell ein, wenn der Gegner dann weiter zuschlägt oder zutritt, oder wenn er ihn würgt.
Wenn wir Zimmerman glauben, wurde er sogar mit dem Tod bedroht (und Martin griff zu seiner Waffe). Aber selbst wenn das nicht so gewesen ist, ist diese Situation dennoch lebensbedrohlich.
Bewusstlosigkeit -> Wehrlosigkeit -> Tod in einer Minute
Und Martin hat ja schon demonstriert, dass er weiter attackiert, wenn der Gegner am Boden ist. Zimmerman musste seine Gefahrenlage absolut ernst nehmen.
Zitat:Mein Bruder hat auch mal geblutet am Hinterkopf als wir mal - als Kinder - aneinandergeraten sind. Hätte er deshalb das Recht gehabt, mich mit einem Küchenmesser niederzustechen, weil ich grösser und stärker war als er?
Ich sehe nicht wie man das irgendwie miteinander vergleichen will.
Siehe auch oben.
Zitat:Und wer hat ihm das Recht gegeben, T. zu verfolgen. Hätte ein dunkler Mann eine weisse Frau verfolgt - aus demselben Grund - und hätte sich diese Frau bedroht und belästigt gefühlt und hätte ihm eine geknallt, hätte das dem schwarzen Mann das Recht gegeben, sie einfach umzulegen, weil sie sich wehrte? Na, wie hätte es in diesem Fall wohl ausgesehen?
Das gleiche...
Ich sehe wieder nicht wie man das vergleichen will.
Der hypothetische schwarze Mann befindet sich nicht in Lebensgefahr, kann sich zurückziehen, ist nicht verletzt.
Zitat:Jemanden zu verdächtigen, einfach nur weil er in einem berüchtigten Quartier spaziert, einen Kapuzenpulli und evtl. eine Sonnenbrille trägt und schwarz ist und sich paar Süssigkeiten kauft, ist kein Rassismus? Was ist es dann?
Ich habe schon geschrieben, dass Zimmerman wohl durch die Wochen und Monate zuvor (Einbruchswelle) paranoid geworden ist. Und wenn man liest, was er beim Telefongespräch gesagt hat, dann weiß man wie er darauf kommt in Martin eine Gefahr zu sehen. Und seine Einschätzung war falsch.
Das spielt aber keine Rolle, weil er nichts getan hat (alles andere ist komplett spekulativ), was Martin dazu berechtigt ihn zu Boden zu schlagen und auf ihn einzuprügeln, während er auf Zimmerman sitzt.
Zimmerman hat eben nicht wild herumgeballert, in den Rücken eines Flüchtenden geschossen, auf große Distanz oder aus überlegener Kampfposition gefeuert. Die Position aus der er den Schuss abgegeben hat
(auch belegt durch gerichtsmedizinische Untersuchungen) entspricht im Zusammenhang mit allen anderen Beweisen (Verletzungen Zimmermans, Zeugenaussagen) Zimmermans Version.
Es gibt keinen Beweis der gegen Notwehr spricht.
Klar kann man nicht zu 100% wissen, ob er Martin nicht zuerst körperlich angegriffen hat. Jedoch muss ein Angeklagter seine Unschuld nicht beweisen, sondern die Ankläger müssen seine Schuld belegen, und da hatten sie nichts in der Hand. Daher ist das Urteil korrekt.