RF: Der definitive Beweis für Reinkarnation?

Also...ich finde das alles sehr interessant und spannend. Ich persönlich kann mich erinnern,
dass ich mich als Kind sehr zu Ägypten hingezogen fühlte, ja ich war sogar glücklich bei
dem Gedanken an Ägypten. Ich war wohl so 8 Jahre alt damals. Ich fand auch nichts falsches
an meinen Gedanken, es kam mir so vertraut vor. Na ja lange her.

LG Angie
 
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auch die kath. Kirche anerkannte die Reinkarnation, bis sie vermutlich 6. Jhdt abgeschafft wurde!
 
Gnostische (1) Gruppen kannten die Lehre der Reinkarnation, welche in der orphisch (2) -pythagoreischen Tradition Griechenlands geläufig war. Die Reinkarnationslehre war in der Antike stark verbreitet. Herodot fand sie bei den Ägyptern und Vergil zitiert sie in der Äneis. Auch im antiken Nordafrika, Vorder-und Mittelasien, von Anatolien (Türkei) und Ägypten bis nach Persien war die Seelenwanderung allgemeines Gedankengut. Die Katharer im Hochmittelalter kannten sie ebenfalls und esoterische Kreise halten noch heute daran fest (3, 4, 5 ).

Die Reinkarnationslehre geht aber auch auf die strittigen Lehren des Origenes zurück, die das 5. und 6. Jahrhundert stark beschäftigten (6). Die strittige Frage nach Diekamp lautet: Wurde (Herakles) Origenes und seine Irrlehren am fünften ökumenischen Konzil von 553 von Konstantinopel aufgrund ausreichender Beratungen verurteilt oder nicht. Diekamp spricht davon, dass es eine schwierige und verwickelte Frage sei, die er wagt in Angriff zu nehmen. Er bedient sich dabei eines bereits bestehenden Dokumentes, das bis dahin für diesen Zweck nicht benutzt wurde
(7, 8).

Die Protokolle – so Diekamp – der acht Sitzungen des Konzils von Konstantinopel von 553 enthielten nichts darüber. In der fünften Sitzung werde zwar erwähnt, dass Origenes von den anwesenden Bischöfen verurteilt wurde
(9). Der Schluss wäre deshalb naheliegend, dass es sich bei diesen Beratungen um das kaiserliche Edikt von Justinian I. gegen Origenes von 543 drehte. In der achten Sitzung werde er mit anderen Häretikern erwähnt und mit dem Anathem (Kirchenbann) belegt, über die aber am 5. Konzil nicht verhandelt worden war. Daraus zu schliessen, es seien gründliche Beratungen vorausgegangen, ginge zu weit.

Die Akten des Konzils von 553 sind erstmals im Jahre 1567 durch Laurentius Surius veröffentlicht worden. Die mittelalterlichen Gelehrten zweifelten nicht an der Verurteilung des Origines von Antiochien am 5. Konzil. Da aber die neu veröffentlichten Protokolle nichts dergleichen enthielten, begann ein Meinungsstreit. Vereinzelte Richtungen vertraten indessen die Meinung, dass die Reinkarnationslehre als Folge des ersten ökumenischen Konzils von 325 in Konstantinopel unter Kaiser Konstantin, an welchem das Glaubensbekenntnis festgeschrieben wurde, von den "Korrektoren" aus dem Kanon gestrichen wurde
(10), und andere vertreten den Standpunkt, dass die Reinkarnationslehre am Konzil zu Chalcedon (451) bekräftigt wurde. Am Konzil zu Chalcedon, dem vierten der früheren Konzile, waren ca. 520 Bischöfe oder deren Vertreter anwesend. Zu den wichtigsten Beschlüssen gehörten die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses von Nicäa (325) und des Glaubensbekenntnisses von Konstantinopel (381), die Verdammung des Monophysitismus (vgl. dazu FN 30 hinten) und die Bekräftigung, dass die christliche Kirche das natürliche Gesetz der Wiederverkörperung anerkennt.

andere Quelle umfassendes Buch: http://www.rodiehr.de/e_06_zuerrer_reink_inhalt.htm#kap5-vierzehnter teil
 
interesante Perspektive;

KAPITEL 4: PRAKTISCHE FRAGEN ZUR REINKARNATION - WARUM KÖNNEN WIR UNS NICHT ERINNERN?

Zukunft statt Vergangenheit

Eine kleine Anmerkung sei mir zum Abschluß unserer Diskussion über die Erinnerungsproblematik früherer Existenzen noch erlaubt. Seit der modernen esoterischen „Renaissance“ des Reinkarnationsgedankens hat es sich bereits zu einer Art „Mode“ oder „Sport“ entwickelt, herauszufinden oder darüber zu spekulieren, wer man wohl in den vergangenen Inkarnationen gewesen sei. Da ich in Kapitel 7 (Moderne Reinkarnationsforschung) noch ausführlich auf die Methoden und Gefahren der Rückführungstherapien eingehen werde, sei hier nur soviel dazu gesagt:

Nach meiner Ansicht geht es bei der Erkenntnis der Gesetzmäßigkeiten von Karma und Reinkarnation eben gerade nicht darum herauszufinden, wer wir in früheren Leben gewesen sind, also welche historische Persönlichkeit wir waren, wo wir gelebt und welchen Beruf wir ausgeübt haben, usw.

Diese Fragestellung ist lediglich Ausdruck einer zwar verständlichen, in diesem Zusammenhang aber doch unangebrachten egozentrischen Neugier. Vielmehr geht es um die Frage: Wie oder besser wie weit war ich im letzten Leben, welches Bewußtsein habe ich entwickelt, welche Wünsche entfaltet? Und vor allem: Wohin will ich im jetzigen Leben gelangen, welches Ziel werde ich erreichen, wenn ich den jetzt eingeschlagenen Pfad weiter beschreite?

Eine solche Fragestellung lenkt unsere Aufmerksamkeit sofort auf einen ganz anderen Bereich der Reinkarnationsdiskussion, nämlich auf das Thema des in die Zukunft gerichteten spirituellen „Weges nach Innen“, auf dem es überhaupt keine Rolle spielt, ob wir uns nun im einzelnen unserer vielfältigen karmischen Handlungen in unseren unzähligen vergangenen Inkarnationen bewußt sind oder nicht.

Denn um die essentielle Frage nach unserem weiteren Weg in die noch zu gestaltende Zukunft zu beantworten, ist die Erinnerung an frühere Leben nicht erforderlich. Im Gegenteil, es ist geradezu hinderlich, wenn wir uns plötzlich mit all unseren vergangenen, bereits hinter uns gelassenen Inkarnationen zu identifizieren beginnen. Wie gesagt, die Natur hat es in weiser Voraussicht bereits so eingerichtet, daß wir die Erinnerungen an Vergangenes vergessen, um nicht von ihnen überwältigt und gelähmt zu werden.


eine beachtenswerte Erkenntnis - die man ernst nehmen sollte!
 
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Gnostische (1) Gruppen kannten die Lehre der Reinkarnation, welche in der orphisch (2) -pythagoreischen Tradition Griechenlands geläufig war. Die Reinkarnationslehre war in der Antike stark verbreitet. Herodot fand sie bei den Ägyptern und Vergil zitiert sie in der Äneis. Auch im antiken Nordafrika, Vorder-und Mittelasien, von Anatolien (Türkei) und Ägypten bis nach Persien war die Seelenwanderung allgemeines Gedankengut. Die Katharer im Hochmittelalter kannten sie ebenfalls und esoterische Kreise halten noch heute daran fest (3, 4, 5 ).

Die Reinkarnationslehre geht aber auch auf die strittigen Lehren des Origenes zurück, die das 5. und 6. Jahrhundert stark beschäftigten (6). Die strittige Frage nach Diekamp lautet: Wurde (Herakles) Origenes und seine Irrlehren am fünften ökumenischen Konzil von 553 von Konstantinopel aufgrund ausreichender Beratungen verurteilt oder nicht. Diekamp spricht davon, dass es eine schwierige und verwickelte Frage sei, die er wagt in Angriff zu nehmen. Er bedient sich dabei eines bereits bestehenden Dokumentes, das bis dahin für diesen Zweck nicht benutzt wurde
(7, 8).

Die Protokolle – so Diekamp – der acht Sitzungen des Konzils von Konstantinopel von 553 enthielten nichts darüber. In der fünften Sitzung werde zwar erwähnt, dass Origenes von den anwesenden Bischöfen verurteilt wurde
(9). Der Schluss wäre deshalb naheliegend, dass es sich bei diesen Beratungen um das kaiserliche Edikt von Justinian I. gegen Origenes von 543 drehte. In der achten Sitzung werde er mit anderen Häretikern erwähnt und mit dem Anathem (Kirchenbann) belegt, über die aber am 5. Konzil nicht verhandelt worden war. Daraus zu schliessen, es seien gründliche Beratungen vorausgegangen, ginge zu weit.

Die Akten des Konzils von 553 sind erstmals im Jahre 1567 durch Laurentius Surius veröffentlicht worden. Die mittelalterlichen Gelehrten zweifelten nicht an der Verurteilung des Origines von Antiochien am 5. Konzil. Da aber die neu veröffentlichten Protokolle nichts dergleichen enthielten, begann ein Meinungsstreit. Vereinzelte Richtungen vertraten indessen die Meinung, dass die Reinkarnationslehre als Folge des ersten ökumenischen Konzils von 325 in Konstantinopel unter Kaiser Konstantin, an welchem das Glaubensbekenntnis festgeschrieben wurde, von den "Korrektoren" aus dem Kanon gestrichen wurde
(10), und andere vertreten den Standpunkt, dass die Reinkarnationslehre am Konzil zu Chalcedon (451) bekräftigt wurde. Am Konzil zu Chalcedon, dem vierten der früheren Konzile, waren ca. 520 Bischöfe oder deren Vertreter anwesend. Zu den wichtigsten Beschlüssen gehörten die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses von Nicäa (325) und des Glaubensbekenntnisses von Konstantinopel (381), die Verdammung des Monophysitismus (vgl. dazu FN 30 hinten) und die Bekräftigung, dass die christliche Kirche das natürliche Gesetz der Wiederverkörperung anerkennt.

andere Quelle umfassendes Buch: http://www.rodiehr.de/e_06_zuerrer_reink_inhalt.htm#kap5-vierzehnter teil



Stimmt, stimmt, da hatte ich mich dann doch im Jahrhundert geirrt!:o
 
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