Hallo Roah,
Du willst Uns ja nur zur Hausarbeit motivieren stimmts ?
Da mußt Du aber auch Taschengeld geben,
kennst Du den Taschengeldparagraphen?
Taschengeld für den Ehepartner:
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Taschengeldparagraph für Hausfrauen! Wer als Ehepartner keinen Beruf ausübt, sondern den Haushalt führt, hat ein Recht auf Taschengeld. Das legte das Oberlandesgericht Bamberg fest.
In der Regel muß das Taschengeld mindestens 5 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Wirtschaftsgeld gibts zusätzlich.
Bei einem Nettogehalt von 2.500 DM sind das 125 Mark im Monat.
Übrigens: Was eine Hausfrau mit ihrem Taschengeld anstellt, geht den Ehemann überhaupt nichts an, legten die Richter fest. Der Familienernährer darf lediglich zahlen.
Nicht vergessen!!!
Viele Grüße
Sonja