C
Crys
Guest
Hi,
ja, eine solche Zusicherung, wie ich sie in dem Link gelesen habe, würde ich auch als rechtswidrig ansehen, weil da, wie ich schon schrieb, ganz konkret etwas versprochen wird.
Schau doch mal, was die Leute bei Ebay schreiben. "Sie haben einen Wunsch frei" - wünschen darf man viel.
"Hoffnung auch für Sie" - nichts dagegen einzuwenden. Vielleicht erfährt dadurch jemand tatsächlich Linderung, nur weil er fest genug dran glaubt. Oder "Ein Ritual, speziell für Sie angefertigt." Ob's denn auch hilft, hat ja auch niemand versprochen...
Also, der Ton macht die Musik. Wie so oft.
Viele Grüße
Crys
ja, eine solche Zusicherung, wie ich sie in dem Link gelesen habe, würde ich auch als rechtswidrig ansehen, weil da, wie ich schon schrieb, ganz konkret etwas versprochen wird.
und noch konkreter"magische Hilfe aus der vierten, fünften und sechsten Dimension"
Grundsätzlich bleibe ich aber dabei, dass auch ein kommerzielles Angebot, das mit irgendwelcher Magie arbeitet, vermeintlich oder nicht, nicht grundsätzlich illegal ist. Es kommt eben auf die Formulierung an.und versicherte: "Engelgleiche Geistwesen helfen auch Ihnen".
Schau doch mal, was die Leute bei Ebay schreiben. "Sie haben einen Wunsch frei" - wünschen darf man viel.
"Hoffnung auch für Sie" - nichts dagegen einzuwenden. Vielleicht erfährt dadurch jemand tatsächlich Linderung, nur weil er fest genug dran glaubt. Oder "Ein Ritual, speziell für Sie angefertigt." Ob's denn auch hilft, hat ja auch niemand versprochen...
Also, der Ton macht die Musik. Wie so oft.
Viele Grüße
Crys