Klagsdrohungen gegen das Forum

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Eine Klage wegen Verleumdung/übler Nachrede läuft in Deutschland so ab:

1) X sagt Y sein ein Betrüger
2) Y erstattet dagegen Anzeige
3) Das Gericht prüft nun zuerst, ob Y nicht wirklich ein Betrüger ist!!! Geht also erstmal dem Vorwurf nach. Ungewöhlich, da umgekehrte Beweislast.
4) Ist dieser Vorwurf unbegründet, würde x theoretisch bestraft.


Frei Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit endet da, wo ein schützenswertes Rechtsgut eines anderen verletzt wird. Die "Ehre" ist zum Beispiel ein solches Rechtsgut.


Das ist alles deutsches Recht. Wie es in Österreich läuft, weiß ich nicht.
 
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Eine Klage wegen Verleumdung/übler Nachrede läuft in Deutschland so ab:

1) X sagt Y sein ein Betrüger
2) Y erstattet dagegen Anzeige
3) Das Gericht prüft nun zuerst, ob Y nicht wirklich ein Betrüger ist!!! Geht also erstmal dem Vorwurf nach. Ungewöhlich, da umgekehrte Beweislast.
4) Ist dieser Vorwurf unbegründet, würde x theoretisch bestraft.


Frei Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit endet da, wo ein schützenswertes Rechtsgut eines anderen verletzt wird. Die "Ehre" ist zum Beispiel ein solches Rechtsgut.


Das ist alles deutsches Recht. Wie es in Österreich läuft, weiß ich nicht.

Dem stimme ich zu ! (...auch wenn's von einem HSV-Fan kommt !!! ) :zauberer1
 
Das ist richtig !

...ein heikles Thema, ich habe von einigen Fällen gelesen, wo z.B. ein Scharmane zu einer Strafe von € 100.000,00 verurteilt wurde, weil er eine nicht wissenschaftlich beweisbare und damit nicht existente Dienstleistung anbot.

...das Wort "sittenwidrig" spielt in diesem Thema allerdings auch eine große Rolle !

:zauberer1


Hey, wir sind einer Meinung. :)

Ist wirklich ziemlich kompliziert, aber spannend. Man kann ja nun auch davon ausgehen, das jmd, der einen "Magier" für eine PRF anheuert, auch daran glaubt, dass es zumindest klappen kann. Sich dann hinterher auf Betrug zu berufen, wird schwierig.

Da spielen aber ganz viel Faktoren eine Rolle. Ich hatte mich da mal ein bißchen reingelesen, aber im Netz findet man auch jede Menge Urteile dazu.
 
Eine Klage wegen Verleumdung/übler Nachrede läuft in Deutschland so ab:

1) X sagt Y sein ein Betrüger
2) Y erstattet dagegen Anzeige
3) Das Gericht prüft nun zuerst, ob Y nicht wirklich ein Betrüger ist!!! Geht also erstmal dem Vorwurf nach. Ungewöhlich, da umgekehrte Beweislast.
4) Ist dieser Vorwurf unbegründet, würde x theoretisch bestraft.


Das ist alles deutsches Recht. Wie es in Österreich läuft, weiß ich nicht.

in Österreich ist es so:

1) X sagt Y sein ein Betrüger
2) Y erstattet dagegen Anzeige
2.1) ist der fall wirklich ein betrug und bedeutet arbeit!!! -> wird eine anzeige gegen unbekannt gemacht und der fall eingestellt (bzw. vieleicht auch noch zur gelösten statistik hinzugefügt)
3) Das Gericht prüft nun zuerst, ob Y nicht wirklich ein Betrüger ist, und fragt Y: "Bist du Betrüger?" - Die Antwort ist "nein"
4) Ist dieser Vorwurf unbegründet, würde x theoretisch bestraft.
Begründungen, Beweise werden nicht akzeptiert, weil bereits festgestellt wurde das Y KEIN betrüger ist!

im prinzip fast gleich wenn nicht eh!

lg vom liber ...aus den bergen
 
mal noch was zu diesem forum:

Es geht nicht um Magie pro/contra sondern darum jemanden in der Öffentlichkeit als Betrüger zu bezeichnen.

ich würde mich freuen wenn einige hier nicht persönlich beleidigend werden würden. danke!

mit freundlichen grüssen :D
rosa
 
@ walter

dass du für dich entscheiden mußt, hab ich ja auch nicht in abrede gestellt. ich schrieb - meine meinung - und eine eigene meinung darf ich ja haben, oder?

liebe grüße
feee
 
Hi,

"In Deutschland ist es, wenn ich richtig informiert bin, verboten, Dienstleistungen anzubieten, die nicht wissenschaftlich zu beweisen sind und damit nach deutschen Gesetz auch nicht existent sind!"

Ne, ne, ne, so pauschal erstmal nicht. Sonst würden sich auch sämtliche Reikimeister, Geistheiler, Vertreiber von Bachblüten u.ä. strafbar machen.
Kommt drauf an, was der Schamane genau in seinen Prospekten oder in seiner Werbung versprochen hat. Wenn er da ein konkretes Heilsversprechen z.B. abgegeben hat, das darf er natürlich nicht.
Und wenn ein Magier von vornherein schreibt, dass es keine Garantie gibt, ist m.M. auch keine Rechtsgrundlage für ein Betrugsverfahren gegeben.

@ Antenne29: Hasi, warum nennst du mich Hasi?:escape:
Nenn mich beim nächsten Mal wenigstens Hamster, okay?

Viele Grüße

Crys
 
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An die Klagenandroherin (die hier hoffentlich liest und eventuell auch Stellung dazu nimmt)

Natürlich ist es unfein, wenn man Kritik einstecken muss, und noch unfeiner ist es sicher, wenn die Kritik in harschen Worten ausgedrückt wird wie "Betrügerin" oder "Scharlatanin" usw. Doch gerechterweise muss gesagt werden, dass Kritik, selbst wenn sie auf einem nicht allzuviel Feingefühl geschrieben wird, doch ertragen werden sollte, wenn man sich als Mensch mit einem Angebot an die Öffentlichkeit wagt und etwas Verkauft, was scheinbar nicht klappt. Vorallem im Bereich Esoterik, wo sehr viel Schindluder getrieben wird, ist es mehr als nur zu begrüssen, dass es eine kritische Öffentlichkeit gibt, die gemachte Erfahrungen anderen mitteilen, so das man eine Entscheidungsgrundlage hat und nicht die Katze im Sack kaufen muss. Nun habe ich nicht gelesen um was es genau ging (kümmert mich auch nicht) und kann Sie deswegen nicht beurteilen (will ich auch nicht), jedoch war scheinbar ein User (oder auch mehrere) mit Ihrer angebotenen Leistung nicht zu frieden, sei es, weil Ihre Leistung nicht das erbracht hatte was erwünscht war, sei es, ob ihre Leistung gar nichts erbracht hatte - das ist mir nun einerlei.

Was ich mich in Bezug auf diese Geschichte aber frage ist, warum Sie nicht über einer Kritik stehen, selbst wenn sie in Unfreundlichem Tone geschieht und den Juristischen Weg einschlagen wollen und nicht Stellung zur Kritik nahmen um so einen Dialog auszulösen, der um einiges Konstruktiver währe als den vermeindlich angeknaksten Ruf noch mehr zu verschlimmern, in dem man allen die hier im Forum lesen oder schreiben (und das ist eine ganze Menge) zu erkennen gibt, das man nicht in der Lage ist, mit Kritik umzugehen, sei es durch sie zu lernen oder über ihr zu stehen.

Welches Signal wird dadurch gegeben? In meinen Augen (also eine Persönliche Meinung, die geschützt ist durch das recht der Freien Rede, wie auch der MEinungs und Glaubensfreiheit) zeugt ein solches Verhalten nicht von Professionalität, geschweige denn von genügend gefestigter Persönlichkeit - so das ich mich frage, ob da überhaupt eine Seriöse Dienstleistung im MAgisch/Esoterischen Bereich möglich ist.

Da Sie es vorziehen, ihren Ruf per Gerichtsweg reinweis zu erhalten, werde ich denjenigen, die sich von Ihnen geschädigt fühlen - in Bezug auf vorhandene oder schon geleistete Geldforderungen - auf das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 27.7.1999, Az. 18 C 3560/99 aufmerksam machen, das die "Nichtigkeit eines auf eine unmögliche Leistung gerichteten Vertrages" betrifft und speziell in Zusammenhang mit Esoterischen Dienstleisungen gefällt wurde.

http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv167.htm

Mit freundlichen Grüssen

FIST

(Sollte dieser Beitrag Ihrem Rechtsempfinden wiedersprechen, so schreiben sie mich bitte Persönlich an, so dass ich ihnen Namen und Adresse übermitteln kann, und sie nicht gegen das Forum und dessen Betreiber, sondern einzig und alleine gegen mich Klage erheben können)
 
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