Karten legen

Erörtere mit Deiner Anwälte doch mal die Vorteile, die ein Verkauf der Immobile für Dich bieten könnte, womit ich einen freihändigen Verkauf an eine dritte Person und nicht an Deinen Ehemann meine.

Bei einem Verkauf Deines Hausanteils an Deinen Ehemann befürchte ich für Dich eher finanzielle Nachteile, da Dir Dein Mann für Deinen Anteil ja erwartungsgemäß so wenig wie nur möglich zahlen würde, was ja nicht Deinem Interesse entsprechen dürfte.
Da
das hört sich gut an, nur wer kauft ein halbes haus wo du den anderen nicht rausbekommst?
Niemand.das Haus verkaufen müssen ja beide zustimmen, sieht auch Mau aus,

natürlich sollte das Haus vom Makler geschätzt werden als Verkaufspreis, den sollte man dann auch nehmen,

aber vorerst sollte geschaut werden ob es Vorverkaufsrechte im grundbuch gibt,
und warum dann nicht für einen vernünftigen preis ihm verkaufen, ?
Man könnte ja auch bedenken das das haus dann *möglicherweise* ein teil des erbes der kinder werden könnte.

Ansonnsten liebe @Tugendengel
sind deine Einwendungen alle durchaus zu bedenken,
Anwalt ist in jedem Falle zu raten, auch bei dem Verkauf des Hauses(die Hälfte).
damit sich @Muckelpu nicht über den Tisch ziehen lassen kann.
 
Werbung:
Liebe @flimm, liebe @Muckelpu!



Ja, das könnte möglicherweise durchaus passieren, liebe @flimm.

Vieles hängt in diesem Zusammenhang auch davon ab, wie sich die gesamte Unterhaltsfrage für @Muckelpu und ihre Kinder entwickeln wird.

Die genaue Berechnung des Trennungsunterhalts und des Kindesunterhalts für @Muckelpu und die Kinder kann sich in Deutschland durchaus zu einer hochkomplizierten Angelegenheit entwickeln, über die Juristen höchst unterschiedliche Auffassungen haben können, was bereits bei der Ermittlung des für die Unterhaltsberechnung relevanten Einkommens beider Ehegatten und bei der Anerkennungswürdigkeit oder auch Nichtanerkennungswürdigkeit der Ausgaben jedes Ehegatten von seinem jeweiligen Einkommen losgehen kann.

Als Einkommen kann in Deutschland nämlich je nach den Einzelfallumständen nicht nur das berufliche Einkommen durch eine unselbstständige oder selbstständige Berufstätigkeit der Ehegatten für eine Unterhaltsberechnung herangezogen werden, sondern z. B. auch ein sog. Wohnwert oder auch Wohnvorteil genannt, der infolge der als Miteigentümer einer Immobilie ersparten Mietaufwendungen wie ein zusätzliches Einkommen gewertet werden kann, also zu dem beruflichem Einkommen hinzu addiert werden kann.

Wie dieser jeweilige Wohnwert im Einzelfall zu bestimmen ist, ist eine sehr komplizierte Angelegenheit, über welche es sehr häufig sehr viel Streit zwischen den Ehegatten geben kann.

Für denjenigen Ehegatten, der Unterhalt haben möchte, ist es dabei

- in demjenigen Fall, dass er selbst zuvor aus der Immobilie ausgezogen ist, von Vorteil, wenn der Wohnwert, den sich dann der im Haus verbleibende Ehegatte zusätzlich zu seinem übrigen Einkommen zurechnen lassen muss, so hoch wie möglich bemessen wird, da ein hoher Wohnwert insgesamt zu mehr Einkommen des im Haus verbleibenden Ehegatten führen kann, wovon dann wiederum der ausgezogene Ehegatte profitieren kann, der ja möglichst viel Unterhalt haben möchte, oder

- in demjenigen Fall, dass der Unterhalt haben wollende Ehegatte nicht aus der Immobilie ausgezogen sein sollte, wäre es genau umgekehrt von Vorteil, wenn dann sein Wohnwert, der ihm als im Haus verbleibenden Ehegatten zugerechnet werden könnte, so niedrig wie möglich bemessen werden würde, da ansonsten das Gesamteinkommen des im Haus verbleibenden Ehegatten zu hoch werden könnte und er bereits allein deswegen erheblich weniger laufenden monatlichen Unterhalt von dem ausgezogenen Ehegatten beanspruchen könnte.

Mit dem Wohnwert / Wohnvorteil kann man also einerseits - je nach eigener Zielsetzung - gut unterhaltsrechtlich taktieren, andererseits sich möglicherweise aber auch selbst in eine finanzielle Bredouille bringen.

In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, Stand 1.1.2020, heisst es z. B. wörtlich:

"Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. (...)
Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug der auf einen Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskosten. Hiervon können in Abzug gebracht werden der berücksichtigungsfähige Schuldendienst, erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und solche Kosten, die auf einen Mieter nicht nach § 2 BetrKV umgelegt werden können.

Auszugehen ist vom vollen Mietwert. Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann statt dessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre. Dies kommt in der Regel für die Zeit bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags in Betracht."

Sehr viele weitere wissenswerte Informationen findest Du hier auch noch einmal zusammengefasst, @Muckelpu:

https://www.iww.de/fk/archiv/wohnvorteil-so-behalten-sie-beim-wohnvorteil-den-ueberblick-f13489

Auch wenn ich Deinen Wunsch, im Hause mit den Kindern zu bleiben, in persönlicher Hinsicht sehr gut nachvollziehen kann, @Muckelpu, bin ich unterm Strich allerdings nicht davon überzeugt, dass Du diesbezüglich überhaupt schon eine genaue Vorstellung davon haben dürftest, welche finanziell nachteiligen Belastungen auf Dich zukommen könnten.

Wenn Dir seitens des Gerichts wirklich ein Wohnwert zusätzlich zu Deinem beruflichen Einkommen zugerechnet werden würde, so dass Du Dir viel mehr eigenes Einkommen anrechnen lassen müsstest, als Du derzeit glaubst, würdest Du damit im Umkehrschluss auch weniger eigenen Trennungsunterhalt von Deinem Ehegatten beanspruchen können - je mehr Du selbst hast, je weniger muss er für Dich als Ehefrau auch zahlen.

Hinzu kommt, dass Ihr Euer gemeinsames Haus doch sicherlich noch nicht vollständig abbezahlt haben werdet, oder?

Wer zahlt denn gegenwärtig (noch) die monatlichen Hausdarlehensraten?

Ich nehme mal an, Dein Ehemann?

Wenn Du aber in dem Haus verbleiben solltest, glaubst Du dann ernsthaft, dass Dein Ehemann dann auch weiterhin ganz alleine für sämtliche anfallenden Hauslasten, Hausdarlehen, öffentliche Hausabgaben, Nebenkosten, und so weiter, finanziell aufkommen wird?

Davon gehe ich eher nicht aus.

Was passiert aber, wenn Dein Ehemann die vielen Hauslasten nicht mehr finanziell bedient? Weitere Streitigkeiten, viel Ärger mit den Banken, die ihr Geld zurückgezahlt haben wollen, Mahnungen, und so weiter - also vorprogrammierter Ärger an sehr vielen Fronten.

Erörtere mit Deiner Anwälte doch mal die Vorteile, die ein Verkauf der Immobile für Dich bieten könnte, womit ich einen freihändigen Verkauf an eine dritte Person und nicht an Deinen Ehemann meine.

Bei einem Verkauf Deines Hausanteils an Deinen Ehemann befürchte ich für Dich eher finanzielle Nachteile, da Dir Dein Mann für Deinen Anteil ja erwartungsgemäß so wenig wie nur möglich zahlen würde, was ja nicht Deinem Interesse entsprechen dürfte.

Bei einem Verkauf an eine dritte Person könnten Du und Dein Mann möglicherweise einen Verkaufspreis realisieren, der Dir einen größeren finanziellen Anteil verschaffen würde, und gleichzeitig fielen alle Hauslasten und Hausschulden mit einem Verkauf für Euch beide weg - also zumindest insoweit kein zukünftiger Ärger mehr mit Deinem Ehemann und mit irgendwelchen Gläubigern.
@Tugendengel er möchte nicht verkaufen. Ich schon. Für ihn gibt es momentan nur die eine option: er bleibt im Haus und zahlt mich aus. Andere Vorschläge meinerseits interessieren ihn null :)
 
@Tugendengel er möchte nicht verkaufen. Ich schon. Für ihn gibt es momentan nur die eine option: er bleibt im Haus und zahlt mich aus. Andere Vorschläge meinerseits interessieren ihn null :)

Dann ist das doch eine Verständigungsbasis. Such du dir mit den Kindern etwas neues. Und verhandle die Auszahlung über deine Anwältin.

Solange du versuchst ihm alles weg zu nehmen wird Krieg sein und es werden alle leiden- vor allem deine Kinder- das kannst du dann gar nicht mehr wieder gut machen.

Laut deiner Karten liegt falsches Denken auf deiner Seite - nicht auf seiner. Du rösselst auf den Fuchs auf den Wolken- nicht er.

Wir alle hören hier auch nur eine Seite- deine. Aber deine Karten zeigen beide Seiten.

Du als Frau alleine wirst ein Haus nicht allein halten können. Schon gar nicht mit einem halben Einkommen und Teilzeitarbeit. Ausser du hast einen neuen Mann....


.
 
Darf ich euch noch ein letztes mal um eine Deutung bitten. Dann gehe ich euch auch nicht mehr auf die Nerven .
Frage ist: Was wird geschehen? In Bezug auf Kinder, Haus und Trennung?

Danke danke danke. Wenn das alles überstanden ist, reise ich nach Österreich und umarme euch











 
Dann ist das doch eine Verständigungsbasis. Such du dir mit den Kindern etwas neues. Und verhandle die Auszahlung über deine Anwältin.

Solange du versuchst ihm alles weg zu nehmen wird Krieg sein und es werden alle leiden- vor allem deine Kinder- das kannst du dann gar nicht mehr wieder gut machen.

Laut deiner Karten liegt falsches Denken auf deiner Seite - nicht auf seiner. Du rösselst auf den Fuchs auf den Wolken- nicht er.

Wir alle hören hier auch nur eine Seite- deine. Aber deine Karten zeigen beide Seiten.

Du als Frau alleine wirst ein Haus nicht allein halten können. Schon gar nicht mit einem halben Einkommen und Teilzeitarbeit. Ausser du hast einen neuen Mann....


.
@Red Eireen OK, vielleicht hast du recht. Ich finde es alles nur so ungerecht.
 
@Red Eireen OK, vielleicht hast du recht. Ich finde es alles nur so ungerecht.

Das findet er auch. Das ist bei Scheidungen so. Und Männer sind dann auch noch Ego-mässig viel verletzter und dann auch eben so reagierend und um sich hauend. Ich kenne das selbst.

Da braucht es dann Zeit und Abstand für alles - schon alleine deiner Kinder wegen.

Ein Haus kann allein zur Belastung werden, die dich auffrisst - weil an einem Haus immer was sein kann. Und dann wird es teuer wenn man allein nix machen kann.

Glaub mir - ich weiss genau wovon ich rede. Ich hatte mal eins - das mir gehörte- und ich würde nie wieder eines haben wollen.

In deinem ersten KB lag Haus auf den Mäusen- dich dann deine Substanz und Kraft kosten würdend auf lange Sicht..
 
Das findet er auch. Das ist bei Scheidungen so. Und Männer sind dann auch noch Ego-mässig viel verletzter und dann auch eben so reagierend und um sich hauend. Ich kenne das selbst.

Da braucht es dann Zeit und Abstand für alles - schon alleine deiner Kinder wegen.

Ein Haus kann allein zur Belastung werden, die dich auffrisst - weil an einem Haus immer was sein kann. Und dann wird es teuer wenn man allein nix machen kann.

Glaub mir - ich weiss genau wovon ich rede. Ich hatte mal eins - das mir gehörte- und ich würde nie wieder eines haben wollen.

.
@Red Eireen weißt du, du hast mir gerade sehr geholfen. Das materielle war mir noch nie so wichtig. Ich bin im Herzen ein glücklicher Mensch. Auch in einer kleinen Mini Wohnung. Ich werde mit den Kindern ausziehen. Und du hast recht: wenn ich auf das Haus bestehe, wird nie Ruhe einkehren.
Das tut mir leid, dass du ähnliches erfahren hast, aber daran wächst man. Ob man will oder nicht
 
Zitat Muckelpu:
Darf ich euch noch ein letztes mal um eine Deutung bitten. Dann gehe ich euch auch nicht mehr auf die Nerven .
Frage ist: Was wird geschehen? In Bezug auf Kinder, Haus und Trennung?

Danke danke danke. Wenn das alles überstanden ist, reise ich nach Österreich und umarme euch




[/QUOTE]
 
Ob man will oder nicht

Da hast du sehr Recht mit- ich habe es auch nie bereut, diesen Weg gegangen zu sein. Er hat mir Türen für neues und besseres geöffnet :)

Ich habe meinem EX- Mann mein Haus geschenkt und bin als befreiter Mensch und in Frieden gegangen.

Aber ich muss dazu sagen, ich hatte keine Kinder damals.

.
 
Werbung:
du hast recht: wenn ich auf das Haus bestehe, wird nie Ruhe einkehren.

hi,
jetzt mach dich doch erstmal schlau wie es mit zukünftigen Geldern aussieht, also Trennungsgeld, Alimente, was im Grundbuchamt steht.
und dann mach erstmal die Trennung,
entweder ausziehne oder haus teilen.
So das du das Trennungsjahr endlich einleitest offiziel.

Hausverkauf ist dann später erst dran.

Seid wann seid ihr *offiziel, also rechtlich* im Trennungsjahr?
 
Zurück
Oben