Schnepe
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Je nach Not (Habgier oder Schulden) der Erbschleicher, wird wohl kein einfaches Telefonat mehr reichen, für die eigentlichen Kinder etc.weiß nicht ob ich dich nun richtige verstehe..wenn jemand zb. das hospiz in anspruch nimmt, geht es lediglich um das wohl des sterbenden..
was erbschleicherei betrifft..es gibt gesetzte die alles regeln..gegen jeden von dir ungerechten anspruch kannst du dich wehren..solltest du auch, egal ob krank oder psychisch angeschlagen..in der regel reicht ein telefonatgespräch..
Egal.