Es spricht z. B. auch Bände, wenn Du z. B. voorsätzlich nicht öfentlich
gesprochenes wort veröfentlichst... das ist nämlich eine Vorsarzstraftat
im Sinne des Post und Fernmeldegeheimnis auf welches bis zu 2 Jahr steht.
Jetzt sehen wir welch geistiges Kind wirklich in Dir steckt.
Vorsätzliche Verlöewumdung etc.. von Dir ...
Ich bin nun nach vorsätzlichen Verleumdungen hier, die wieder besseren
Wissens geschehen eben nicht bereit Dir noch jemals eine Antwoprt zu gehen.
innerhalb weniger wochen hast Du mit Deinem Theater zweier
meiner Threads zerstört. Dazu ist ein Forum nicht da ....,
.... bitte halte Dich endlich an die regeln.
Im übrigen gibt es keine Verplichtung zu einer Antwort, derartige Form
ist wäre ja letztlich nichts weiter als üble Diktatur.
Rege ich mich irgendwo darüber auf, z. B. von der Venus keine Antwort zu bekommen ?
Nö ... stört mich net ....