S
Sadivila
Guest
Bei der Folter ging es auch nicht um die freie Entscheidung der Folter nicht beizuwohnen oder nicht in Gefangenschaft zu geraten, sondern lediglich um die freie Entscheidung aus der jeweiligen momentanen erzwungenen Situtation heraus.
Es gibt eben äußere Umstände, die unser Leben beeinflussen, die nicht durch unsere Entscheidungen beeinflusst werden können.
Bei dem Fall von Nebelwind - ich konstruiere jetzt mal aus den bekannten Informationen...
...gehe ich zu einem Ort an dem sich rechtsradikal gesinnte Menschen aufhalten (der Grund dieser Bewegung zu dem Ort steht dabei einmal nicht zur Debatte, da unbekannt), kann ich:
1. mich normal gekleidet dorthin begeben, mit der Gefahr meine körperliche Unversehrtheit zu verlieren.
2. mich dem Kleidungsstil der Personen anpassen um nicht aufzufallen um so den Ort unbehelligt betreten und unversehrt wieder verlassen zu können.
Ein Zwang der von anderen, nicht in meinem Verantwortungsbereich liegenden Umständen, mir auferlegt wird und ich mich innerhalb diesen äußerlichen Zwang frei entscheiden kann und dafür dann die Verantwortung zu tragen habe...
...und zwar die, das ich im Falle der Entscheidung 2 von anderen Menschen als Mensch einer rechtsradikalen Gesinnung bewertet werde oder eben im Fall der Entscheidung 1 beim Verlassen des Ortes nicht mehr körperlich unversehrt bin.
Wie gesagt, gesehen unter den Umständen, das der Aufenthalt an dem Ort ebenso wie eine Gefangenschaft, nicht der Möglichkeit einer freien Entscheidung unterliegt, sondern ein äußerer Zwang ist, dem ich zwanggemäß unterliege, weil die Entscheidung und die Verantwortung bei anderen Menschen ruht.
Wenn ich vorher weiss was passiert, ob jetzt 1 oder 2....dann ist es meine freie Entscheidung mit dem vorraussehenden Wissen was geschehen wird.
Wieso ist es ein äusserer Zwang?