Petition: Hilfe für 76 jährige Rentnerin, die wegen Flaschensammeln nun vorbestraft ist

Neutrino

Sehr aktives Mitglied
Registriert
31. August 2008
Beiträge
15.953
Eine 76 Jährige Rentnerin ist wegen Flaschensammeln am HBF München nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden. Das Verfahren wegen "Hausfriedensbruch" gegen sie hatte die Deutsche Bahn eingeleitet, mit der Begründung, dass beim Flaschensammeln und wühlen in den Abfallbehältern Müll rausfallen würde/könne, Sauberkeit und Ordung den Kunden der Deutschen Bahn aber sehr wichtig und die Reiningung des Bahnhofs sehr kostspielig wäre. Die inzwischen 76 jährige sei schliesslich schon vor zwei Jahren wegen dieser Ordnungswidrigkeit ermahnt worden, nun wurde sie verklagt und die Deutsche Bahn kam damit durch.

Hier ein Artikel darüber:
http://www.focus.de/finanzen/recht/...hen-jetzt-ist-sie-vorbestraft_id_7616789.html


Es fehlen noch knapp 25000 Stimmen, also bitte fleissig teilen und selbst unterschreiben!


Hier zur Petition:

https://www.change.org/p/db-presse-...&utm_term=autopublish&utm_content=ex8:control
 
Werbung:
1. gibt es den Thread schon einmal hier, 2. nein, ich werde es nicht unterschreiben, weil da tatsächlich und nicht nur am Hbf in München ein Teil des übrigen Mülls daneben landet und 3. @lumen könnte eine solche Aktion noch teurer werden.
Seinen Müll auf diese Art zu entsorgen kann nämlich auch mit einer 5-stelligen Strafe belegt werden.

Gruß

Luca
 
Huch, habe ich nicht gesehen, dass es den Faden schon gibt, sorry. Ich bin an sich überrascht, dass die Geschichte überhaupt stimmt, ich konnte es einfach nicht glauben.

Wenn es um den Dreck geht, der beim Flaschensammeln aus Abfallbehältern wieder auf den Strassen und Co landet, wäre eben dieser Tatbestand zu strafen. Und das müsste auch vorher gesetztlich verankert sein. Ist es meines Wissens nicht. ZB. wer beim Flaschensammeln den übrigen Müll nicht wieder in die dafür vorgesehenen Behälter zurücklegt, dem droht eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50 Euro...


Sie berufen sich hier ja aber auf den Hausfriedensbruch... da die Dame schon Hausverbot hatte. Ein Ausweichmönver also, welches dem Umstand gedankt ist, dass Flaschensammeln und dadruch (auch noch möglicherweise !!!) Dreck verursachen nun mal keine gesetzliche Ordnungswidrigkeit darstellt, vermute ich.

Da verklagt also die Deutsche Bahn eine 76 jährige Rentnerin, die sich an sich keiner Schuld bewusst sein kann, da zB. andere Angestellte der Bahn sie und ihr Flaschensammeln dankbar unterstützten ("sammeln Sie doch bitte auch noch die liegengebliebenen Flaschen in den Zügen", heisst es im Zeitungsartikel) wegen Hausfriedensbruch auf 2000 Euro. Was ist das denn bitte für eine Verhältnismässigkeit? Wer bezahlt eigentlich die ganzen Kosten für dieses Theater?

Ihr Hausfriedensbruch war ja keine Randale oder ein Gewaltakt und dergleichen, sondern bestand darin, den Bahnhof überhaupt betreten zu haben und dabei eine liegengebliebene Flasche Bier mitgenommen zu haben... davon, dass sie Dreck verursacht habe... ist nichts zu lesen.

Wieso darf die Deutsche Bahn überhaupt Hausverbote erteilen? Die Bahn ist zwar privatisiert, trotzdem kommt die Funktion eines HauptBahnhofes einer öffentlichen Einrichtung gleich, und für die darf/kann es gar kein Hausverbot geben. Was macht die Dame denn, wenn sie einen Zug nehmen möchte/muss? Immerhin hat ihre Generation über Jahrzehnte unter anderem auch die Bahn aufgebaut mit ihren Steuergeldern....

In meinen Augen, egal aus welchem Blickwinkel ist das ganze eine einzige Farce.
 
Das Flaschensammeln wurde schon vorher für alle untersagt, aus dem Grund, dass eben häufig Müll mit rausgewühlt und dann da rumliegt.
Wer dann noch da gesammelt hat, wurde eben mit dem Hausverbot belegt.
Sie hat es jetzt erwischt und sich an die Öffentlichkeit gewandt.
Sie dürfte den Bahnhof nur dann betreten, wenn sie verreisen will und nicht zum allgemeinen Aufenthalt oder eben, um unerlaubterweise Flaschen zu sammeln.

Gruß

Luca
 
Das Flaschensammeln wurde schon vorher für alle untersagt, aus dem Grund, dass eben häufig Müll mit rausgewühlt und dann da rumliegt.
Wer dann noch da gesammelt hat, wurde eben mit dem Hausverbot belegt.
Sie hat es jetzt erwischt und sich an die Öffentlichkeit gewandt.
Sie dürfte den Bahnhof nur dann betreten, wenn sie verreisen will und nicht zum allgemeinen Aufenthalt oder eben, um unerlaubterweise Flaschen zu sammeln.

Gruß

Luca

Ah ok, ich kenne den Fall erst seit heute Morgen...

Dennoch, Tat, Umstand und Urteil stehen für mich in keinem haltbaren Verhältnis.
 
Da verklagt also die Deutsche Bahn eine 76 jährige Rentnerin, die sich an sich keiner Schuld bewusst sein kann, da zB. andere Angestellte der Bahn sie und ihr Flaschensammeln dankbar unterstützten ("sammeln Sie doch bitte auch noch die liegengebliebenen Flaschen in den Zügen", heisst es im Zeitungsartikel) wegen Hausfriedensbruch auf 2000 Euro. Was ist das denn bitte für eine Verhältnismässigkeit? Wer bezahlt eigentlich die ganzen Kosten für dieses Theater?
Unglaublich!!! Ein Superaufreger!!!!
Wenn die Politik es endlich mal schaffen würde, eine Mindestrente gegen Altersarmut einzuführen, dann bräuchten alte Menschen, in diesem reichen Land, auch nicht mehr Papierkörbe zu durchwühlen. Die machen das bestimmt nicht, weils so einen Spass bringt.
Und obendrein ist es ein zynisches Verhalten der Bahn und ein Armutszeugnis eine alte Frau wegen so etwas zu verklagen. Die Ordnungskräfte sollten sich vielmehr um Treppenstoßer, pöbelnde, dealende, besoffene und klauende Mitbürger kümmern, die im Bahnhof rumlungern. Ich glaube, da hätten sie genug zu tun.
 
Werbung:
Zurück
Oben