Maleficent
Sehr aktives Mitglied
Nee - ich lag auch falsch.Dann war ich die Einzigste die falsch lag - dann prüfe nochmal - ob du nichts vergessen hast......................bitte - lege Widerspruch ein
LG Sky
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Nee - ich lag auch falsch.Dann war ich die Einzigste die falsch lag - dann prüfe nochmal - ob du nichts vergessen hast......................bitte - lege Widerspruch ein
Erstmal zur Sonne:
Ich sehe auch keine Nachzahlung. Nicolina hat ja schon gut vorgelegt mit ihrer Deutung. Der Fuchs in Blumen bedeutet für mich eine unangenehme Überraschung. Dann ist bei der Hauptkarte die verdeckte Karte die Sense. Gut, könnte auch sein das die Ernte eingefahren ist, aber in dem Fall steht sie für mich eher für den Verlust.
Nein nein, da kann ich nix einlegen.. ist so.. das System eben..
jedem lohnsteuerjahresausgleich kann ich doch widersprechen?
Es soll wohl bei 80% derjenigen die das tun auch erfolgreich sein, angeblich sind viele Bescheide nicht richtig.
was hast du denn zu verlieren?
ich habe grad gesehen du liebe sonne bist ja in OE,
dort soll es wohl auch gehen mit Beschwerde, aber erkundige dich doch einfach mal.
Liebe Sonne - wenn Du einen Minijob hast - der steuerfrei ist - wird dieser NICHT bei der Einkommensteuer voll versteuert - warum denn das? Dann ist er ja nicht mehr steuerfrei. Nur wenn Du auf Steuerkarte arbeiten würdest nur dann für den Fall müsstest Du bei LST-Kl. 6 sogar einiges zurückbekommen. Wenn Du ein Nebengewerbe hast ein Kleingewerbe z. B. ohne UST-Pflicht - DANN erst wird dies zur EK-Steuererklärung obendrauf gepackt. Also hier in Deutschland kannst Du neben einer Vollbeschäftigung einen Minijob machen bis zu 450 Euro - allerdings auch nur einen - auch wenn Du weniger verdienst. Einen nur, weil du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast - hättest Du den hier nicht - wärst beispielsweise Hausfrau und verheiratet - dann kannste 2 - 3 splitten - aber auch nur ingesamt soviel bis 450 Euro. NULL Ek-Steuern - wozu auch??? Der AG zahlt dafür ein paar Euro nur Sozialversicherung KK - ansonsten NICHTS...................ist doch klar Du zahlst doch jetzt drauf............Du hast doch im Minijob brutto für netto quasi - wozu dann auf Dein Jahresbrutto draufpacken??? Dann müsste der AG von dem Minijob auch den voll versteuern - und Du kannst nicht 2 x dieselbe Lohnsteuerklasse haben .....................Du ich kann mir nicht vorstellen dass dies bei Euch so sein soll - never. Dann wäre es ja noch viel verrückter als hierIch wüsste ehrlich gesagt nicht warum ich mich beschweren sollte, denn es ist ja gerechtfertigt. Bei mehreren Beschäftigungen (Vollzeit + geringfügig) wird das Einkommen zusammen gerechnet und so ergibt sich die Nachzahlung.
Ist jetzt kein absolutes Drama, mir ist ja bewusst, dass das so ist. Meine Hoffnung galt nur den anderen außertourlichen Dingen, die ich mit rein genommen habe, es sich dadurch mehr minimieren könnte.
Nee - ich lag auch falsch.
LG Sky
Außerdem macht es mir den Anschein, als würde Dir das auf längere Sicht auch alles zuviel werden, achte darauf, dass Dich der Stress nicht krank macht.
LG Sky
Liebe Sonne - wenn Du einen Minijob hast - der steuerfrei ist - wird dieser NICHT bei der Einkommensteuer voll versteuert - warum denn das? Dann ist er ja nicht mehr steuerfrei. Nur wenn Du auf Steuerkarte arbeiten würdest nur dann für den Fall müsstest Du bei LST-Kl. 6 sogar einiges zurückbekommen. Wenn Du ein Nebengewerbe hast ein Kleingewerbe z. B. ohne UST-Pflicht - DANN erst wird dies zur EK-Steuererklärung obendrauf gepackt. Also hier in Deutschland kannst Du neben einer Vollbeschäftigung einen Minijob machen bis zu 450 Euro - allerdings auch nur einen - auch wenn Du weniger verdienst. Einen nur, weil du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast - hättest Du den hier nicht - wärst beispielsweise Hausfrau und verheiratet - dann kannste 2 - 3 splitten - aber auch nur ingesamt soviel bis 450 Euro. NULL Ek-Steuern - wozu auch??? Der AG zahlt dafür ein paar Euro nur Sozialversicherung KK - ansonsten NICHTS...................ist doch klar Du zahlst doch jetzt drauf............Du hast doch im Minijob brutto für netto quasi - wozu dann auf Dein Jahresbrutto draufpacken??? Dann müsste der AG von dem Minijob auch den voll versteuern - und Du kannst nicht 2 x dieselbe Lohnsteuerklasse haben .....................Du ich kann mir nicht vorstellen dass dies bei Euch so sein soll - never. Dann wäre es ja noch viel verrückter als hier