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Ivonne
Guest
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bitte um Hilfe, eure Erfahrungen in selbständigen Heilertätigkeiten.
Folgende Situation:
Meine Freundin hat sich bereits mehrmals selbständig gemacht. Medium, Heilerin, Spirituelle Lebensberaterin.
Sie bekam bei der ersten Selbständigkeit Post von der BGW (Genossenschaft für Heilberufe). Keine Ahnung, doof gelaufen, hat sie sich dort angemeldet und jährlich Beiträge bezahlt.
Dann hat sie die Selbständigkeit aufgegeben, um einige Jahre später eine neue anzumelden. Wieder bekam sie Post von der BGW, aber direkt eine Beitragsrechnung. Sie ließen sich auf nichts ein, sie musste zahlen.
Es scheint fast so, dass sie nun bei denen auf einer Liste steht und immer zahlen muss, völlig egal welches Gewerbe sie betreibt. Das kann doch nicht richtig sein.
Meine Info ist, dass der Beitritt in eine Berufsgenossenschaft im Ermessen des Selbständigen liegt, sofern er/sie keine Angestellten hat.
Frage nun: Ist es richtig, dass auch für Heilberufe diese Regelung gilt? Oder muss man in Heilerberufen in eine Genossenschaft eintreten und warum dann?
Und muss sie jetzt automatisch immer zahlen, egal mit was sie sich selbständig macht?
Ist ein Widerspruch möglich?
Hat jemand Erfahrung damit gemacht, erst einer Genossenschaft beigetreten zu sein und dann einen Weg gefunden, dass ein Austritt möglich war?
Ich hoffe, es liest hier jemand, der mir Antworten geben kann. Gerne auch per PN.
Herzlichen Dank und liebe Grüße.
Guten Rutsch natürlich auch.
Ivonne
ich bitte um Hilfe, eure Erfahrungen in selbständigen Heilertätigkeiten.
Folgende Situation:
Meine Freundin hat sich bereits mehrmals selbständig gemacht. Medium, Heilerin, Spirituelle Lebensberaterin.
Sie bekam bei der ersten Selbständigkeit Post von der BGW (Genossenschaft für Heilberufe). Keine Ahnung, doof gelaufen, hat sie sich dort angemeldet und jährlich Beiträge bezahlt.
Dann hat sie die Selbständigkeit aufgegeben, um einige Jahre später eine neue anzumelden. Wieder bekam sie Post von der BGW, aber direkt eine Beitragsrechnung. Sie ließen sich auf nichts ein, sie musste zahlen.
Es scheint fast so, dass sie nun bei denen auf einer Liste steht und immer zahlen muss, völlig egal welches Gewerbe sie betreibt. Das kann doch nicht richtig sein.
Meine Info ist, dass der Beitritt in eine Berufsgenossenschaft im Ermessen des Selbständigen liegt, sofern er/sie keine Angestellten hat.
Frage nun: Ist es richtig, dass auch für Heilberufe diese Regelung gilt? Oder muss man in Heilerberufen in eine Genossenschaft eintreten und warum dann?
Und muss sie jetzt automatisch immer zahlen, egal mit was sie sich selbständig macht?
Ist ein Widerspruch möglich?
Hat jemand Erfahrung damit gemacht, erst einer Genossenschaft beigetreten zu sein und dann einen Weg gefunden, dass ein Austritt möglich war?
Ich hoffe, es liest hier jemand, der mir Antworten geben kann. Gerne auch per PN.
Herzlichen Dank und liebe Grüße.
Guten Rutsch natürlich auch.
Ivonne