SYS41952
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Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist seit Langem umstritten. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat nun das Ende des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen.
Ärztinnen und Ärzte dürfen in Deutschland künftig darüber informieren, wenn sie Abtreibungen anbieten. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung des seit Langem umstrittenen Paragrafen 219a beschlossen. Damit hat die Ampelkoalition eines ihrer ersten gesellschaftspolitischen Projekte geschafft – das Kabinett hatte den Entwurf im März verabschiedet.
Der Paragraf regelte bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dies führt unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn eine Ärztin auf ihrer Homepage nicht nur angibt, dass sie Abtreibungen durchführt, sondern auch, mit welchem Verfahren.
Es sei beim Paragrafen 219a nie um Werbung gegangen. Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat, und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären, hätten dies aber nicht so tun können, wie sie wollten.
Ärztinnen und Ärzte dürfen in Deutschland künftig darüber informieren, wenn sie Abtreibungen anbieten. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung des seit Langem umstrittenen Paragrafen 219a beschlossen. Damit hat die Ampelkoalition eines ihrer ersten gesellschaftspolitischen Projekte geschafft – das Kabinett hatte den Entwurf im März verabschiedet.
Der Paragraf regelte bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dies führt unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn eine Ärztin auf ihrer Homepage nicht nur angibt, dass sie Abtreibungen durchführt, sondern auch, mit welchem Verfahren.
Es sei beim Paragrafen 219a nie um Werbung gegangen. Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat, und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären, hätten dies aber nicht so tun können, wie sie wollten.
Paragraf 219a StGB: Bundestag kippt Werbeverbot für Abtreibungen
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist seit Langem umstritten. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat nun das Ende des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Kritik kam von Union und AfD.
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