Ahorn
Sehr aktives Mitglied
Hallo Ahorn;
Wie geht das wenn der Ausübende der Spenden annimmt nicht selbständig gemeldet ist?
Denn ein Selbstständiger muß ja keine festen Honorare angeben, kann auf Spendenbasis arbeiten.
Diese Spendenannahme setzt ja eine Selbständigkeit oder eine Lohnstuererklärung vorraus d.h. man arbeitet bereits in einem Beruf...macht das andere nebenberuflich bis 400 Steuerfrei...auf Steuerkarte.
Was ist mit denen die z.B. arbeitslos sind wie Lichtfabrik, und nicht selbständig gemeldet?Wenn sie Spenden annehmen müssen sie das beim AA angeben, wird verrechnet.als Einnahme.....doch ohne nebenberufliche Anmeldung geht das nicht, oder doch?
lg Seyla***
So genau kenne ich mich mit der Materie nicht aus, aber ich weiss, dass ich - wenn ich z.B. Nachhilfe gebe und dort nur wenig verdiene (so dass ich keine Selbstständigkeit angeben muss), diese Einnahmen wohl trotzdem angeben muss, da ich ja insgesamt über der Lohnsteuergrenze liege. Wenn ich jedoch als Wahlhelfer tätig bin, darf ich das Geld einfach so einstecken und muss es nicht angeben (frag mich nicht, wieso - das gilt vielleicht als Ehrenamt).
Wie das nun in der Praxis aussieht, weiss ich nicht, bin kein Steuerberater.
Ich glaube, in D ist man bis 800 Euro Einnahmen/Monat sowieso steuerfrei. Angeben muss man seine Einnahmen trotzdem.
Ab welchen Einnahmen man sich als Selbstständiger anmelden muss, weiss ich nicht, das kann in Österreich auch anders sein als in Deutschland. Da habe ich mich noch nicht erkundigt.
Und wie das nun mit der Arbeitslosigkeit aussieht, weiss ich auch nicht, ich weiss nur, dass das Amt einem sehr gerne Steine in den Weg wirft, deswegen würde ich solche Dinge im Vorfeld abklären.