berufliche Neuorientierung - könnte Input benötigen

Hallo Ahorn;

Wie geht das wenn der Ausübende der Spenden annimmt nicht selbständig gemeldet ist?
Denn ein Selbstständiger muß ja keine festen Honorare angeben, kann auf Spendenbasis arbeiten.
Diese Spendenannahme setzt ja eine Selbständigkeit oder eine Lohnstuererklärung vorraus d.h. man arbeitet bereits in einem Beruf...macht das andere nebenberuflich bis 400 € Steuerfrei...auf Steuerkarte.
Was ist mit denen die z.B. arbeitslos sind wie Lichtfabrik, und nicht selbständig gemeldet?Wenn sie Spenden annehmen müssen sie das beim AA angeben, wird verrechnet.als Einnahme.....doch ohne nebenberufliche Anmeldung geht das nicht, oder doch?


lg Seyla***

So genau kenne ich mich mit der Materie nicht aus, aber ich weiss, dass ich - wenn ich z.B. Nachhilfe gebe und dort nur wenig verdiene (so dass ich keine Selbstständigkeit angeben muss), diese Einnahmen wohl trotzdem angeben muss, da ich ja insgesamt über der Lohnsteuergrenze liege. Wenn ich jedoch als Wahlhelfer tätig bin, darf ich das Geld einfach so einstecken und muss es nicht angeben (frag mich nicht, wieso - das gilt vielleicht als Ehrenamt).
Wie das nun in der Praxis aussieht, weiss ich nicht, bin kein Steuerberater.
Ich glaube, in D ist man bis 800 Euro Einnahmen/Monat sowieso steuerfrei. Angeben muss man seine Einnahmen trotzdem.
Ab welchen Einnahmen man sich als Selbstständiger anmelden muss, weiss ich nicht, das kann in Österreich auch anders sein als in Deutschland. Da habe ich mich noch nicht erkundigt.

Und wie das nun mit der Arbeitslosigkeit aussieht, weiss ich auch nicht, ich weiss nur, dass das Amt einem sehr gerne Steine in den Weg wirft, deswegen würde ich solche Dinge im Vorfeld abklären.
 
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Hallo,
Seyla schrieb:
....doch ohne nebenberufliche Anmeldung geht das nicht, oder doch?
so... zum verkürzen 2 Zitate aus wiki:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist. (Ein freier Beruf ist z. B. Architekt, Arzt, Heilpraktiker usw.)

In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden; umgangssprachlich spricht man vom Gewerbeschein.

Grüße

A.
 
Ahorn schrieb:
Und wie das nun mit der Arbeitslosigkeit aussieht, weiss ich auch nicht, ich weiss nur, dass das Amt einem sehr gerne Steine in den Weg wirft, deswegen würde ich solche Dinge im Vorfeld abklären.
Natürlich darf man etwas dazuverdienen, man muß es nur angeben. Ein gewisser Teil der Einnahmen wird nicht auf das Arbeitslosengeld / die Grundsicherung angerechnet. Die Höhe ist mir jetzt nicht bekannt, aber das kann man ja bei der Arge erfragen.

Grüße

A.

PS Für Wahlhelfer gibt es eine Aufwandsentschädigung, das ist etwas anderes.
.
 
Amazonee;....

danke für deine Info.....viellt. verstehe ich nicht ganz,....mir gings bei meiner Frage um einen Arbeitslosen der ab und an eine Tätigkeit ausübt und Spenden annimmt...keine Lohnsteuererklärung macht, da diese Spenden bis zu 100 € im Monat gehen und dieses nicht übersteigen und diese dem Arbeitsamt als Einnahme gemeldet werden, also wieder verrechnet werden. ...Muß dieser ein Gewerbe anmelden obwohl noch keine Gewinnerzielung in Absicht?

lg Seyla***
 
Ahorn,....

vielen Dank für deine Auskunft*

Ja man muß im Vorfeld diesbezüglich alles abklären,....sonst gibts ein böses Erwachen.


lg Seyla***
 
hallo lichtfabrik

ich geh auch gerade den weg in die selbständigkeit.
hab mir den gewerbeschein geholt und bin "nebenbei" teilzeitbeschäftigt.
meine herzensbeschäftiung ist natürlich der energethiker, das heilen von menschen, eine der - für mich - absolut wunderbarsten aufgaben!!

das vertrauen, dass es klappen wird, sollte man schon haben - dann wird es auch klappen.

alles liebe
gagro
 
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Halli Hallo aus D ..nun versuchs mal bei querubin . de die sind neu haben aber ein Mutterportal mit ausreichender Erfahrung.Gruss von hier
 
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