Beimischung von Krabbeltieren im Essen

Astromona

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Seit Tagen entbrennt die Diskusion ob in Brot und Backwaren auch Insektenpulver gelangt. Dem scheint allerdings nicht so zu sein. Bei veganen Gerichten müßte dann allerdings bei den Inhaltsstoffen angegeben werden, dass sie tierische Produkte enthalten.
Beim Einkauf habe ich gestern auf die Zusatzstoffe geachtet, rotes Karmin wird häufig verwendet, auch in Joghurt und Süssigkeiten. E120 wie E904 bestehen aus Grillen, Heuschrecken und Schildläusen.

 
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Die Diskussion ist aber schon beendet, das ist ja schon beschlossen. Vielleicht nicht in Brot und Backwaren aber es reicht ja auch wenn man es in anderen Lebensmitteln findet.
Was mich dabei aufregt ist, es wird als nachhaltig angepriesen und doch so umweltfreundlich. Gleichzeitig verbirgt man die Zutaten aber hinter irgendwelchen E-Nummern, die eh keiner kennt. Da suchte die Industrie nach billigeren Grundstoffen und hat sie bei Insekten gefunden. Wenn man so stolz darauf ist, dann soll man es auch klar und deutlich auf die Verpackungen schreiben. Aber das tut dann doch keiner.
 
Letztendlich weiss doch eh keiner welche Inhaltsstoffe wirklich in den Produkten verarbeitet werden.
Also "Keep Cool".
Et kütt wie et Kütt.(y)
 
Ich glaube, dass vielen das Tierleid der Insekten egal ist, da sie ohnehin Tierprodukte verzehren. Eine tierische Zutat mehr oder weniger wird sie nicht jucken. "Nachhaltig" ist diese Ernährung keinesfalls! Die Insekten kommen, wie so vieles andere, aus dem Ausland. Ethisch macht es keinen Unterschied, ob ein Schwein geschlachtet und in Scheiben geschnitten oder in seinen eigenen Darm gepresst wird oder ob Heuschrecken gezüchtet, vergast und zu Insektenmehl (oder irgendeiner E - Nummer) verarbeitet werden.

Und dass sehr viele Produktionen in Zukunft auf diese (dann) billigere Zutat umsteigen werden, steht außer Frage. Die EU hätte das nie genehmigen dürfen, doch leider interessiert sie sich nicht für das dadurch noch potenzierte Tierleid.
 
2023 - Die Menschen werden nun Insekten essen, ohne es zu wissen.



Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte "für die allgemeine Bevölkerung" mit beizumischen.
Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und mögliche anaphylaktische Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.
Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden.
Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver "Acheta domesticus" enthält.
Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.
Verantwortlich für die Bewilligung:
EU-Kommissionspräsidentin Ursula VON DER LEYEN
Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:
- Mehrkornbrot

- Mehrkornbrötchen
- Crackern und Brotstangen
- Getreideriegeln
- Trockene Vormischungen für Bakcwaren
- Kekse
- trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
- Soßen
- verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
- Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
- Pizza
- Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
- Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
- Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
- Snacks auf Maismehlbasis
- Bierähnliche Getränken
- Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
- Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen
👉 Diese Firma aus Vietnam züchtet die Hausgrillen:

👉 Möge bitte jeder selbst das EU-Protokoll lesen, hier die Quelle - Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023

 
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