arbeitslos und kleingewerbe?

wumafan

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2. August 2008
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167
hallo liebe foris,

ich bin seit oktober 2008 arbeitslos und möchte nun ein kleingewerbe "nicht umsatzsteuerpflichtig" (mediale beratung) anmelden.

um nicht die pferde scheu zu machen (arbeitsamt, finanzamt ...), wende ich mich an euch, mit der hoffnung, dass sich jemand mit den neuen gesetzen auskennt, denn die haben sich wohl ende 2008 geändert.

also: wie ist das nun? bin ich weiter über das arbeitsamt krankenversichert oder muss ich, sobald ich ein kleingewerbe anmelde, die kv selbst bezahlen? natürlich will ich dies nicht!

hat jemand einen rat oder einen link für mich?

lg wumafan
 
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Hallo, einen Tipp habe ich für dich, zumindest wurde es mir geraten.

Melde dich "Freiberuflich" an.

Allerdings habe ich mich noch nicht schlau gemacht, was das

alles im einzelnen beinhaltet. Vielleicht mal googeln?

Es gibt noch "wer weiß was.de", dort hole ich mir immer Rat weil
dort Experten sind.

LG Baerchen
 
Als Unternehmer meldet man beim Gewerbeamt die Art der selbständigen Tätigkeit an.

Nachdem du beim Arbeitsamt oder Jobcenter Kundin bist, wird das Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit berücksichtigt.

D. h., verdienst du nicht genügend, laufen die Sozialleistungen (inclusive der KV und RV) weiter.

Genau diese Information und vielleicht noch viel mehr, erhälst du direkt bei deinem Berater im Amt.
 
Eristda hat recht, Sozialleistungen werden weiter bezahlt und Einkommen wird berücksichtigt. Du musst dann alle paar Monate angeben was du Eingenommen hast, ausgegeben hast und was als Gewinn übrig ist.

Hast du dich mal schlau gemacht was du für KV zahlen müsstest? da wärst du sehr schnell im Minus müsstest du das von Anfang an selbst bezahlen...


LG,
Anakra
 
:danke:

Hallo, einen Tipp habe ich für dich, zumindest wurde es mir geraten.

Melde dich "Freiberuflich" an. Allerdings habe ich mich noch nicht schlau gemacht, was das alles im einzelnen beinhaltet. Vielleicht mal googeln? mh ... werd ich tun.

Es gibt noch "wer weiß was.de", dort hole ich mir immer Rat weil dort Experten sind. da hab ich mich mal angemeldet

LG Baerchen
 
:danke:

Als Unternehmer meldet man beim Gewerbeamt die Art der selbständigen Tätigkeit an. genau

Nachdem du beim Arbeitsamt oder Jobcenter Kundin bist, wird das Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit berücksichtigt. ist mir bekannt

D. h., verdienst du nicht genügend, laufen die Sozialleistungen (inclusive der KV und RV) weiter. das ist super

Genau diese Information und vielleicht noch viel mehr, erhälst du direkt bei deinem Berater im Amt. das müsste ich wohl tun, doch mein berater ist ein schleimiges a******ch ... schrecklich :wut1: ... muss mich jedesmal zusammenreißen, dass ich ihm nicht meine abneigung zeige ... ein richtiger bürokratenkacker!
 
:danke:

Eristda hat recht, Sozialleistungen werden weiter bezahlt und Einkommen wird berücksichtigt. Du musst dann alle paar Monate angeben was du Eingenommen hast, ausgegeben hast und was als Gewinn übrig ist.

Hast du dich mal schlau gemacht was du für KV zahlen müsstest? da wärst du sehr schnell im Minus müsstest du das von Anfang an selbst bezahlen... oh jaaa ... das wären 300 bis 350 € ... viel zu viel!

LG,
Anakra
 
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hallo zusammen,

so funktioniert es:

- man geht zur stadtverwaltung und holt sich einen gewerbeschein
- macht vom gewerbeschein eine kopie und bringt diese zum arbeitsamt
- dort bekommt man gleich einen wisch, den man ausfüllen (arbeitsstunden, verdienst ...) und abgeben muss (monatsende)
- 165€ sind frei
- alles was über 165€ geht wird vom arbeitslosengeld abgezogen
- es fallen also keine krankenkassenbeiträge an, wie ich befürchtet habe

danke für eure komis.

lg sandra
 
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