silberstern
Mitglied
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- 20. August 2005
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Mich beschäftigt gerade folgendes: Es verstarb eine betagte Person, im Krankenhaus, allein, zuvor von der Intensivstation auf ein Einzelzimmer verlegt, anfangs noch fixiert, sediert, Sauerstoffmaske. Die Ärzte fragten dann irgendwann, ob lebensverlängernde Maßnahmen nicht abgeschalten werden sollten, da "es keinen Sinn" mehr machte.
Derjenige, der nun tags noch bei der Person war, erkannte auch nur Qual und Leiden für die Person und informierte die abwesenden Angehörigen über die Situation, die daraufhin telefonisch mit den Ärzten sprachen und sich für die Beendigung der lebensverlängernden Maßnahmen entschieden.
In der Nacht verstarb dann die Person.
Nun fühlt sich die Person ein bisschen mitschuldig am Tod, auch dafür, dass sie den Sterbenden in der Nacht alleine gelassen hat. Vorallem weiß niemand, ob die Abschaltung der lebensverlängerden Maßnahmen nicht doch zu einem langsamen und qualvollen Tod geführt hat.
Vielleicht fällt jemandem etwas dazu ein oder war schon mal in einer ähnlichen Situation. Danke.
Derjenige, der nun tags noch bei der Person war, erkannte auch nur Qual und Leiden für die Person und informierte die abwesenden Angehörigen über die Situation, die daraufhin telefonisch mit den Ärzten sprachen und sich für die Beendigung der lebensverlängernden Maßnahmen entschieden.
In der Nacht verstarb dann die Person.
Nun fühlt sich die Person ein bisschen mitschuldig am Tod, auch dafür, dass sie den Sterbenden in der Nacht alleine gelassen hat. Vorallem weiß niemand, ob die Abschaltung der lebensverlängerden Maßnahmen nicht doch zu einem langsamen und qualvollen Tod geführt hat.
Vielleicht fällt jemandem etwas dazu ein oder war schon mal in einer ähnlichen Situation. Danke.