4. Qualitätskriterien zur Inanspruchnahme von Angeboten im
Bereich Aufstellungsarbeit aus der Sicht von Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern (Anforderungsprofil)
4.1.
Sie stehen körperlich, psychisch oder sozial unter Leidens- oder Belastungsdruck
und wollen die Arbeit an Familiensystemen, die Aufstellungsarbeit, nicht im
Rahmen einer kontinuierlichen Psychotherapie in Anspruch nehmen:
Klären Sie die derzeitige Belastung und Belastbarkeit Ihrer Lebenssituation
in einem psychotherapeutischen Informationsgespräch mit einer Psychothe-
rapeutin bzw. einem Psychotherapeuten, wobei die vom Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen geführte Liste der anerkannten Psychothera-
peutinnen bzw. Psychotherapeuten im Internet unter der Adresse
http://ipp.bmgf.gv.at zu finden ist, oder
in einem ärztlichen Informationsgespräch mit einer Ärztin bzw. einem Arzt,
die bzw. der über das ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin verfügt,
wobei die von der Österreichischen Ärztekammer geführte Liste der Ärzte
mit ÖÄK-Diplomen im Internet unter der Adresse
http://www.aerztekammer.at zu finden ist.
Bilden Sie sich auf diese Weise eine Meinung, ob das Angebot ihren Bedürfnissen
und Zielvorstellungen entsprechen kann.
Klären Sie, ob die Anbieterin bzw. der Anbieter Psychotherapeutin bzw.
Psychotherapeut ist (
http://ipp.bmgf.gv.at) und weiters ob, und wenn ja, welche
(Zusatz)Qualifikation bei einer anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungs-
einrichtung bezüglich der Arbeit mit Familienaufstellungen erworben worden ist.
Als weitere Qualitätsmerkmale für ein seriöses Angebot gelten, wenn ein Erstge-
spräch zur Vorbereitung der Aufstellungsarbeit und Vorgangsweisen zur Aufberei-
tung der notwendigen Information im Angebot beinhaltet (etwa Vorgespräch,
Anleitung zur Sammlung von relevanten Familiendaten) und/oder im Seminar-
preis ein Angebot zur Nachbereitung der Ergebnisse inkludiert sind.
4.2.
Falls Sie körperlich, psychisch und sozial nicht unter erhöhtem Leidens- oder
Belastungsdruck stehen und Angebote zu den genannten Schwerpunkten bei
Anbieterinnen bzw. Anbietern, die keine psychotherapeutische Berufsberechti-
gung haben, in Anspruch nehmen wollen, überprüfen Sie das Angebot kritisch auf
direkte oder indirekte unrealistische Heils- und Problemlösungsversprechen und
überprüfen Sie diese in Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung wie unter 4.1.