Wenn jemand Nahrung verweigert weil er sterben will.

Wie würden denn hier die Beiträge aussehen, wenn die Dame nicht 92 sondern 29 Jahre alt wäre und das Essen verweigert?

Wenn sie Krebs im Endstadium hat, ist es auch mit 29 nachvollziehbar. Wenn der Mann sich hingegen von der jungen Frau getrennt hat zum Beispiel, würde ich von einer psychologischen Extremsituation (akut nicht zurechnungsfähig) ausgehen.

Generell bin ich dafür, Personen von einem Suizid abzuhalten, wenn sie wirklich gesund sind (Alzheimer ist jedoch kein gesunder Zustand, und man muss sich ja quasi umbringen, wenn das der Plan ist, bevor es zu spät ist, weil man den Verstand verliert), bzw. nicht todkrank oder schwer behindert. Das sehe ich vor allem deshalb so, weil es in der Tat so ist, dass viele die es versucht haben später froh waren, dass es nicht geklappt hat. Allerdings muss eine Einweisung zeitlich begrenzt sein. Wir können jemanden nicht wie einen Straftäter behandeln und das Freiheitsrecht fortgesetzt aufheben, nur weil wir seine Suizidintention nicht ändern können.
 
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Allerdings muss eine Einweisung zeitlich begrenzt sein. Wir können jemanden nicht wie einen Straftäter behandeln und das Freiheitsrecht fortgesetzt aufheben, nur weil wir seine Suizidintention nicht ändern können.

Ich habe so eine Sache mitgemacht, z.Zeit ist es ruhig, toi, toi, toi.
Aber wenn Polizei und Feuerwehr durch Deine Wohnung laufen und Du etliche Male wegen so einer Person aus dem Schlaf gerissen wirst, Dein Tier psychisch krank wird und diese Frau höchstens ein paar Tage weg ist und dann wieder loslegt, dann denkst Du sicher auch anders darüber.

Gruß

Luca
 
Ich habe so eine Sache mitgemacht, z.Zeit ist es ruhig, toi, toi, toi.
Aber wenn Polizei und Feuerwehr durch Deine Wohnung laufen und Du etliche Male wegen so einer Person aus dem Schlaf gerissen wirst, Dein Tier psychisch krank wird und diese Frau höchstens ein paar Tage weg ist und dann wieder loslegt, dann denkst Du sicher auch anders darüber.

Gruß

Luca

Generell sollte jemand, der es wirklich will es dann auch schaffen irgendwann...
Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, dass die Person eine Gefahr für andere ist.
Letzteres könnte natürlich eine fortgesetzte Einweisung rechtfertigen.

Aber generell denke ich selbst, dass das bei einem Suizidversuch nur insofern Sinn macht, weil wir davon ausgehen, dass es ein akuter Ausnahmezustand ist. Irgendwas ist möglicherweise passiert (Trennung vom Partner, Tod einer wichtigen Person, Verlust der Arbeitsstelle, Krankheitsdiagnose, vielleicht nur ein Alkohol/Drogenrausch,...), was den normalen Wunsch weiter zu leben außer Kraft gesetzt hat. Es könnte auch ein chronisches Problem sein, was sich aber durch Einwirkung von außen lösen lässt (Mobbing in Schule/Job, gewalttätige Beziehung, Drogenabhängigkeit,...).

Klar kann man auch noch bei weiteren Suizidversuchen eingreifen, aber denke eben dass das Freiheitsrecht weiter gelten muss. Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, dann müssen wir es eben riskieren, dass derjenige sich später doch umbringt.

Würde auch sonst paradox werden, da Freiheitsentzug letztlich auch ein rationaler Grund ist sich umbringen zu wollen.

Aber oben haben wir ohnehin einen Fall, wo ich Suizid für vertretbar halte, und eine Verhinderung für falsch. Da die Person offenbar terminal tödlich erkrankt ist.
 
Generell sollte jemand, der es wirklich will es dann auch schaffen irgendwann...
Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, dass die Person eine Gefahr für andere ist.
Letzteres könnte natürlich eine fortgesetzte Einweisung rechtfertigen.

Sie hat ihrem Nachbarn schon die Tür eigetreten, Flaschen und Gegenstände aus dem 4. Stock auf die Straße geworfen und lt. Polizei "macht sie nichts, solange man (die Polizisten) sie festhält".
Sehr beruhigend.

Gruß

Luca
 
Sie hat ihrem Nachbarn schon die Tür eigetreten, Flaschen und Gegenstände aus dem 4. Stock auf die Straße geworfen und lt. Polizei "macht sie nichts, solange man (die Polizisten) sie festhält".
Sehr beruhigend.

Gruß

Luca

Ja, wie gesagt, Fremdgefährdung ist nochmal ein anderes Thema. Kann hier (noch) nicht beurteilen ob das ausreichend ist. Wenn Gegenstände von oben auf Personen geworfen wurden würde ich das aber bejahen. Dann wäre es versuchte Körperverletzung, und wenn nicht zurechnungsfähig, sollte das zur Einweisung führen, klar.
Aber ist so ja nicht mehr Thema hier.
 
Kommt darauf an, wie das Leben mit Demenz aussieht.
Ob man genügend Pflegepersonen und Komfort hat,
und ob man noch Menschen hat, die einem nahe sind.

In der Natur wäre man so nicht lange überlebensfähig.
Auch alleingelassen zuhause wird man es nicht schaffen.

Angesichts der demografisch zu erwartenden sehr hohen
Zahlen von alten Demenzkranken, kommen "wir" nicht
drumherum, uns der Frage zu stellen, wie das bewältigbar
sein soll. Man tüftelt an Pflegerobotern, aber das ist leider
alberner Mumpitz und ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wollen wir weiterhin eine Gesellschaft sein, die sich um
unsere Bedürftigen kümmert, sie vollverpflegt, oder
lassen wir sie sterben, obwohl sie weiterleben könnten?

Fortgeschrittene Demenz realistisch mitanzusehen ist krass.
Aber diesen Menschen quasi zu ermorden ist es ebenfalls.
Ein paar Jahre zuvor war er noch dein Vater, deine Mutter,
dein Lebenspartner, und er ist immer noch ein Mensch.
 
Aber diesen Menschen quasi zu ermorden ist es ebenfalls.

Sollte die eigene Entscheidung sein (inklusive Sterbehilfe). Anfangs ist man ja noch zurechnungsfähig. Und lebensverlängernde Maßnahmen, inklusive Zwangsernährung sollte man per Patientenverfügung verhindern können auch, falls man weiter leben will, aber nicht in einer solchen Weise.

Natürlich würde es nicht funktionieren, dass einer festlegt, dass man ihn aktiv töten soll, falls er seinen Sohn nicht mehr erkennt, oder ähnliches. Das wäre nicht realisierbar.
 
Sollte die eigene Entscheidung sein (inklusive Sterbehilfe). Anfangs ist man ja noch zurechnungsfähig. Und lebensverlängernde Maßnahmen, inklusive Zwangsernährung sollte man per Patientenverfügung verhindern können auch, falls man weiter leben will, aber nicht in einer solchen Weise.

Natürlich würde es nicht funktionieren, dass einer festlegt, dass man ihn aktiv töten soll, falls er seinen Sohn nicht mehr erkennt, oder ähnliches. Das wäre nicht realisierbar.

Bei manifester Demenz ist es zu spät für eine Patient*innen Verfügung. Die Voraussetzung für eine solche gültige Verfügung ist es „bei klarem Verstand zu sein“.
Und bei Demenz als alleinige Erkrankung (ohne Folge- od. Zusatzerkrankungen) ist m.W. Sterbehilfe ausgeschlossen.

@Daydreamer
Aus meiner Sicht werden hier auch mehrere Dinge vermischt.

MA*innen in einer institutionellen Betreuung (Krankenhaus, Pflegeheim) DÜRFEN Patient*innen ohne terminale Erkrankung und gültiger Pat.Verfügung WEDER VERHUNGERN noch VERDURSTEN lassen.
Das wären Maßnahmen der Passiven Sterbehilfe, die auch nur unter oben genannten Bedingungen, mit zusätzlicher medikamentöser Sedierung u Schmerzfreiheit überhaupt erlaubt wären.

Also auch wenn die Betroffene sterben möchte, darf das Krankenhauspersonal sie nicht verhungern lassen.
Im Notfall wäre eine (Teil-)Besachwalterung möglich, die zumindest die medizinisch u pflegerisch notwendige Versorgung sicherstellt.

Demenzkranke, die längere Zeit unterversorgt sind geraten schnell in eine sogenannte Malnutrition (Mangelernährung mit v.a. Eiweißmangel) u dehydrieren stark (oft begleitet von zusätzlichen starken Verwirrungszuständen).
Sind sie Nährstoff u Flüssigkeitsmäßig wieder aufgesättigt, ändert sich auch meist d Allgemeinzustand positiv (nicht die Demenz, aber die oft zusätzlichen ausufernden Verwirrungszustände).
Bei besserer allgemeiner Verfassung u ggf. stabiler Psycho-sozialer Betreuung legt sich oft genug der akute Todeswunsch...
 
Erstmal danke für eure Antworten.
Im Moment sieht es so aus,dass meine Schwiegermutter am Montag aus dem Krankenhaus entlassen worden ist.
Nun ist guter Rat teuer.Mein Mann und seine Schwester pflegen Sie bei sich in ihrer Wohnung. Übernachten auch bei ihr
Alle Altenheime die wir angerufen haben wegen Kurzeitpflege haben im moment keinen Platz frei. Hospiz geht auch nich da sie ja keine "Krankheit" hat.
Also mir ging es eigentlich viel eher um die Frage,wenn jemand eine Krankheit hat die tödlich verlaufen kann stirbt er irgendwann an dieser Krankheit.
Ist er aber bis ins hohe Alter gsund (die Ärtzte sagen ja alle sie ist gesund)
Stirbt er an Altersschwäche,hort er dann nicht automatisch auf zu essen und es ist kein Suizit?
 
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Erstmal danke für eure Antworten.
Im Moment sieht es so aus,dass meine Schwiegermutter am Montag aus dem Krankenhaus entlassen worden ist.
Nun ist guter Rat teuer.Mein Mann und seine Schwester pflegen Sie bei sich in ihrer Wohnung. Übernachten auch bei ihr
Alle Altenheime die wir angerufen haben wegen Kurzeitpflege haben im moment keinen Platz frei. Hospiz geht auch nich da sie ja keine "Krankheit" hat.
Also mir ging es eigentlich viel eher um die Frage,wenn jemand eine Krankheit hat die tödlich verlaufen kann stirbt er irgendwann an dieser Krankheit.
Ist er aber bis ins hohe Alter gsund (die Ärtzte sagen ja alle sie ist gesund)
Stirbt er an Altersschwäche,hort er dann nicht automatisch auf zu essen und es ist kein Suizit?

jemand, der im Sterben liegt, der hört die letzten paar Tage auf zu essen und zu trinken. dies führt im Körper dann zu einer Art Betäubungszustand, und der Mensch dämmert dahin, bis er Tage später aufhört zu atmen und das Herz nicht mehr schlägt. soviel zum normalen Sterbeprozeß.
da findet aber kein aktiver und bewußt gefaßter Entschluß statt: "jetzt will ich nicht mehr essen und trinken, damit ich bald sterbe!", sondern das geschieht einfach.

wenn deine Mutter aber bei Bewußtsein im Bett sitzt und verkündet "Leute, ich will sterben, und deshalb will ich jetzt nicht mehr essen und auch nicht trinken", dann kann man das nur Suizid nennen. wie sonst? warum spielt das bei euch eine Rolle?

na Hauptsache, ihr kriegt ihre Versorgung gut hin. hat sie schon einen Pflegegrad? macht ihr alles selber, oder kommt auch ein Pflegedienst ins Haus? und vor allem: trinkt sie denn nun, oder nicht?
 
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