Wie würden denn hier die Beiträge aussehen, wenn die Dame nicht 92 sondern 29 Jahre alt wäre und das Essen verweigert?
Wenn sie Krebs im Endstadium hat, ist es auch mit 29 nachvollziehbar. Wenn der Mann sich hingegen von der jungen Frau getrennt hat zum Beispiel, würde ich von einer psychologischen Extremsituation (akut nicht zurechnungsfähig) ausgehen.
Generell bin ich dafür, Personen von einem Suizid abzuhalten, wenn sie wirklich gesund sind (Alzheimer ist jedoch kein gesunder Zustand, und man muss sich ja quasi umbringen, wenn das der Plan ist, bevor es zu spät ist, weil man den Verstand verliert), bzw. nicht todkrank oder schwer behindert. Das sehe ich vor allem deshalb so, weil es in der Tat so ist, dass viele die es versucht haben später froh waren, dass es nicht geklappt hat. Allerdings muss eine Einweisung zeitlich begrenzt sein. Wir können jemanden nicht wie einen Straftäter behandeln und das Freiheitsrecht fortgesetzt aufheben, nur weil wir seine Suizidintention nicht ändern können.