Vom Fahrer der Ubahn vergewaltigt - bin sprachlos

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Ich weiß nicht wie man so eine Entscheidung erklären will. Muss hier doch, anders als bei Kachelmann zum Beispiel (was sich später eben auch nicht erhärtet hat), einen dringenden Tatverdacht geben, da es ja sogar Aufnahmen der Tat gab. Geht man also davon aus, das keine Wiederholungsgefahr besteht? Dass auch keine Fluchtgefahr besteht?
 
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