Suche Frau für eine Nacht..

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Ups, mein Vorschlag war jetzt wohl nicht so gut hier...
...und wer die Beiden persönlich kennt wird wohl nichts negatives bemerken.
Komisch immer die die sich integrieren wollen trifft es, ............... naja i bin schon still.
Ich glaube eine Adoption hat keinen Einfluss auf eine Aufenthaltsberechtigung..........hatte recht:
"Die Annahme einer volljährigen Ausländerin/eines volljährigen Ausländers ist grundsätzlich möglich. Ihre/seine Staatsbürgerschaft bleibt dabei aber unberührt, d.h. sie/er wird nicht automatisch Österreicherin/Österreicher.

Ausländische Erwachsene können nur mehr adoptiert werden, wenn die angestrebte Adoption auch nach ihrem Heimatrecht gesetzlich erlaubt ist."(Lt.Google)
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
...und wer die Beiden persönlich kennt wird wohl nichts negatives bemerken.
Komisch immer die die sich integrieren wollen trifft es, ............... naja i bin schon still.
Ich glaube eine Adoption hat keinen Einfluss auf eine Aufenthaltsberechtigung..........hatte recht:
"Die Annahme einer volljährigen Ausländerin/eines volljährigen Ausländers ist grundsätzlich möglich. Ihre/seine Staatsbürgerschaft bleibt dabei aber unberührt, d.h. sie/er wird nicht automatisch Österreicherin/Österreicher.

Ausländische Erwachsene können nur mehr adoptiert werden, wenn die angestrebte Adoption auch nach ihrem Heimatrecht gesetzlich erlaubt ist."(Lt.Google)
LG
Schade das die Mädels so knapp sind, die tollen Augen mit viel viel Seele einer Afghanin oder Syrerin, da würde ich glatt ausnahmsweise heiraten:barefoot:
 
...und wer die Beiden persönlich kennt wird wohl nichts negatives bemerken.
Komisch immer die die sich integrieren wollen trifft es, ............... naja i bin schon still.
Ich glaube eine Adoption hat keinen Einfluss auf eine Aufenthaltsberechtigung..........hatte recht:
"Die Annahme einer volljährigen Ausländerin/eines volljährigen Ausländers ist grundsätzlich möglich. Ihre/seine Staatsbürgerschaft bleibt dabei aber unberührt, d.h. sie/er wird nicht automatisch Österreicherin/Österreicher.

Ausländische Erwachsene können nur mehr adoptiert werden, wenn die angestrebte Adoption auch nach ihrem Heimatrecht gesetzlich erlaubt ist."(Lt.Google)
LG


Verdammt....
 
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