Standesamt Namensänderung

Schnepe

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Hallo!

Ich hab ein Standesamt um eine Namensänderung gebeten, wegen einer angeheirateten Person, weiblich, die unseren Nachnamen angenommen hat, und seit dem Tod meiner Mutter herrisch dominant freidreht, uns alle verleumdet, uns wegräumen will usw. - weil sie "vermutlich" zu viele Fragen gestellt hat mal und irgendwo zu viele Informationen und Einblicke hatte, was laut ihrem Ehemann noch "rumgetratscht" wurde dann. ("Finanziell" möchte sie als Ranglose [keine Rechte] gerne -alles- einsacken.)

Muss oder "kann" das Standesamt auf meine Bitte hin jetzt was machen?

Ich möchte, dass sie wieder ihren Geburtsnamen annimmt und gut wäre.
 
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du kannst deinen eigenen Namen ändern, aber nicht eine andere Erwachsene zwingen (lassen), ihren Namen zu ändern.
du kannst ihr allenfalls ein Angebot machen, ihr den Namen quasi wieder abkaufen.
 
du kannst deinen eigenen Namen ändern, aber nicht eine andere Erwachsene zwingen (lassen), ihren Namen zu ändern.
du kannst allenfalls sparen und ihr ein Angebot machen, ihr den Namen quasi wieder abkaufen.
Das wäre vllt. ein Sonderfall und überall nachfragbar, über ein Gericht etc. Sie hat das auch mit 2 Hinterbliebenen gemacht, nicht nur mit einer Person, verleumdet. Sowas halt alles. Warum sollte sie auch noch Interesse an unserem Nachnamen haben jetzt (ist ja von meinem "bösen" Vater der Name weisste)!?
 
wenn eine Frau den Namen des Mannes annimmt bei der Eheschliessung, dann ist meines Wissens so wie ich das kenne, selbst wenn die Frau es selber wollen würde, dieses nicht rückgängig zu machen.
Erst bei Scheidung/Tod kann sie selbst den Namen wieder ablegen.

Und da kann die Frau noch so viele Schandtaten oder richtige Taten vollbringen, das rüttelt nichts an den Gegebenheiten.
 
du kannst deinen eigenen Namen ändern, aber nicht eine andere Erwachsene zwingen (lassen), ihren Namen zu ändern.
du kannst ihr allenfalls ein Angebot machen, ihr den Namen quasi wieder abkaufen.

wo hast du das gehört?
von und zu kann ich vielleicht kaufen, aber einen Namen abkaufen, wenn sie ihn garnicht ablegen kann, schwierig.
 
Ich hab ein Standesamt um eine Namensänderung gebeten, wegen einer angeheirateten Person, weiblich, die unseren Nachnamen angenommen hat, und seit dem Tod meiner Mutter herrisch dominant freidreht, uns alle verleumdet, uns wegräumen will usw.
räumt sie dich weg, räum du sie weg!

:eek::ROFLMAO::ROFLMAO:

schnepe, schnepe....
 
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wenn eine Frau den Namen des Mannes annimmt bei der Eheschliessung, dann ist meines Wissens so wie ich das kenne, selbst wenn die Frau es selber wollen würde, dieses nicht rückgängig zu machen.
Erst bei Scheidung/Tod kann sie selbst den Namen wieder ablegen.

Und da kann die Frau noch so viele Schandtaten oder richtige Taten vollbringen, das rüttelt nichts an den Gegebenheiten.
Es gibt immer(?) besondere Fälle, wichtige Gründe, Sonderfälle oder Einzelfälle, denk ich mal.
 
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