Stadt Ahlen pfändet Mops - und verkauft ihn bei Ebay

SYS41952

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Die westfälische Stadt Ahlen hat zum Eintreiben von Schulden einen Mops gepfändet und bei Ebay verkaufen lassen. Das Vorgehen sorgt für Ärger. Sowohl die Käuferin als auch die frühere Besitzerin üben Kritik. Kämmerer Dirk Schlebes verteidigte das Vorgehen dagegen als rechtmäßig.



Laut Zwangsvollstreckungsgesetz könne wertvoller Besitz wie der Familien-Mops "Edda" gepfändet werden, sagte Schlebes. Zuvor seien bei der Familie, die Schulden bei der Stadt habe, bereits Haushaltsgeräte beschlagnahmt worden.

Käuferin droht Stadt mit Klage

Allerdings droht der Stadt nach dem Verkauf neuer Ärger: Die neue Besitzerin der Mops-Dame fühle sich getäuscht, der Hund sei krank, die Behandlung teuer, berichteten mehrere Medien. Die Käuferin droht demnach der Stadt mit einer Klage.

"Edda" sei von einem städtischen Mitarbeiter über dessen privaten Ebay-Account für 750 Euro als gesundes Tier angeboten worden, sagte Schlebes. "Wir haben etwas weniger erlöst, der Betrag ist in die Stadtkasse geflossen." Man habe nun eine Versicherung und einen Anwalt eingeschaltet. Es werde geprüft, ob die Mops-Dame zum Zeitpunkt des Verkaufs krank war. So solle geprüft werden, ob Regressansprüche bestehen und der Hund kostengünstiger hätte behandelt werden können.

Mehrere Medien hatten die Käuferin zitiert, der zufolge der Hund in einer Tierklinik wegen einer Augenverletzung mehrmals operiert werden musste. Sie fordere den Kaufpreis zurück sowie eine Kostenübernahme für die Behandlung. Auch die frühere Hundehalterin kritisierte in Medienberichten die Pfändung - ihre Familie vermisse das Tier sehr.

http://www.spiegel.de/panorama/ahlen-stadt-pfaendet-mops-und-verkauft-ihn-bei-ebay-a-1255630.html
 
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Gäbe es das Drama der deutschen Gesetzeslage nicht- dass Tiere als eine "Sache" zu betrachten und zu behandeln sind....gäbe es dieses Drama nicht ....und viele andere auch nicht :(
 
Leider kann ich mir kein Urteil darüber erlauben, ob der Verkauf des Hundes rechtens war. Wahrscheinlich gibt es dieses schwachsinnige Gesetz.

Wie kann jemand einen Hund über Ebay kaufen, der jemanden gepfändet wurde?
Es handelt sich um ein Lebewesen, dass seinem vertrauten Platz entrissen wurde. Es leidet!
Sicher gibt es Leute, die aus Geldmangel ihren Hund verkaufen würden. Doch in diesem Fall wurde der Hund seinen Besitzern einfach weggenommen - als wäre er ein Gegenstand!

Hat die Käuferin des Tieres gewusst, dass der Mops jemanden einfach weg gepfändet wurde?
In diesem Fall hätte sie ihn doch zurück bringen können zu seiner gewohnten Familie.
Was jammert sie denn, dass der Hund Tierarztkosten verursacht? Wer 750.- € so leicht ausgeben kann, der ist auch in der Lage das Tier zum Tierarzt zu bringen, oder es den Leuten zurück zu bringen.
 
@Astromona
Aus dem verlinkten Artikel...
"Edda" sei von einem städtischen Mitarbeiter über dessen privaten Ebay-Account für 750 Euro als gesundes Tier angeboten worden, sagte Schlebes.

Wenn es eine amtliche Beschlagnahme war, (lassen wir mal außen vor, ob das überhaupt rechtens war) dann ist es doch sehr verwunderlich, wieso der Hund über einen privaten Account eines Mitarbeiters veräußert wurde.
 
§ 811c
Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
Quellenangabe
 
Sachen gibt's....
Es müsste m.E. prinzipiell nicht nur verboten werden Lebewesen zu pfänden, sondern auch bei Ebay zu verkaufen.
 
Nach § 811c Abs. 1 ZPO gilt ein Tier, das im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten wird ,grundsätzlich als unpfändbar. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Tier im häuslichen Bereich des Schuldners unpfändbarist.

Dabei sind nach dem Gesetzeswortlaut die Interessen des Schuldners, des Gläubigers und auch die Belange desTierschutzes gegeneinander abzuwägen:
...
Allerdings sind auch die Bindungen weiterer Familienangehöriger– z.B. alter und kranker Menschen oder Kinder – zu beachten.


https://www.iww.de/ve/archiv/vollst...-im-haeuslichen-bereich-des-schuldners-f42185

Ein Familienmitglied ist an den Rollstuhl gefesselt ... .
 
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