Sex ist Konsens

M

Marcellina

Guest
ist jetzt rechtlich verankert - das Sex-Einverständnis-Gesetz wurde als Reaktion auf MeToo-Kampagne

https://de.wikipedia.org/wiki/MeToo

in Schweden beschlossen. Vor jedem Akt ist ja, ich will notwendig, tja schlicht Voraussetzung.

https://derstandard.at/2000080227461/Sex-ist-Konsens

Wie setzt man real so ein Gesetz um, vor allem wie bezeugt man im Fall des Falles das Fehlen von gegenseitigem? Einverständnis?

Welche andere Maßnahmen wären sinnvoll umsetzbar, um Vergewaltigung Einhalt zu gebieten?
 
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Eine absolute Sinnlosigkeit, was Schweden da beschlossen hat. Selbst wenn man Sex völlig nüchtern (oft im wahrsten Sinne) betrachtet, ist er ein Vertrag zwischen zwei erwachsenen Menschen. Und der genießt Formfreiheit. Was heisst, der Vertrag kann in der für beide passenden Form abgeschlossen werden. Und üblicherweise wird dieser Vertrag nicht durch doofe Fragen (na gut, geht auch), sondern meistens durch konkludente Handlungen geschlossen.

Ich weiss nicht, wie Dumm eine Regierung sein kann, solche Regelungen zu machen. Denn letztlich betrifft es nur die Menschen, die sowieso ganz normal sind.
Vergewaltigung ist aber ein Übergriff, der keinen Konsens, mithin auch keiner vertragliche Vereinbarung bedarf. Wenn dich jemand überfallen oder ermorden will, fragt er ja vorher auch nicht nach deiner Erlaubnis (wäre aber sicher nett, vielleicht könnte man das auch noch gesetzlich ...).

In jedem Fall völliger Schwachsinn. Vor (echter = erzwungener) Vergewaltigung kann niemand geschützt werden. Und Fälle in denen Sex als Bezahlung für Leistungen (wie ja letztlich die Beispiele mit Regisseuren) ... nun, da solte sich Frau halt mal überlegen, ob sie den Job will oder lieber keinen Sex. Nur ... sich für den Job verkaufen, und nachher "Vergewaltigung" schreien ... oder selber unsicher sein, was sie will ... da muss sich Frau halt auch selber hinterfragen.
 
In jedem Fall völliger Schwachsinn

Als Schwachsinn würde ich es eher bezeichnen, einen Beitrag zu schreiben ohne den verlinkten Artikel gelesen zu haben und reflexartig drauf los zu beissen sobald einem ein Reizwort unter die Nase gehalten wird.

Die Schweden machen damit etwas, was in Österreich schon seit 2016 gilt - nur hat da niemand laut aufgeschrieen weil die Fake-News-Maschine darauf nicht angesprungen ist.

Es geht im Kern darum, dass man früher als Vergewaltigungsopfer Verletzungen vorweisen sollte, weil einem sonst vorgeworfen wurde man hätte sich nicht gewehrt und deshalb wäre es ja keine Vergewaltigung gewesen.

Mit dieser in Schweden neuen Rechtslage (Ö seit 2016) ist es auch dann eine Vergewaltigung, wenn das Opfer so eingeschüchtert ist dass es sich aus Angst nicht wehrt.

Natürlich kann das Gesetz nichts daran ändern, dass es nicht immer einfach ist, eine Vergewaltigung auch nachzuweisen.
 
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ich denke, daß da sich wenig verändert, hängt noch sehr vom Dafürhalten eines Richters, einer Richterin ab, der Präsenz des Opfers, des Täters, von medialer Begleitung, somit von der Subjektivität.

Mich würde viel mehr interessieren, ob man sich wissenschaftlich intensiv damit beschäftigt, die Umstände einer Vergewaltigung auf dem Laborweg nachzuweisen...es müßten Unterschiede z.B. beim Bluthochdruck, Blutbefund (spezielle Parameter, die Gewalt von Einvernehmlichkeit trennen) , psychopathologische Auffälligkeiten...eine Frau ist meist wie gelähmt nach einer Vergewaltigung, die wenigsten schaffen es, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu stellen. Wenn ich nachweisen kann, daß Jemand Drogen, Alkohol konsumiert hat, dann müßte ich auch eine hochgradige negative! Aufregung (wirkt nachhaltig) nachweisen können.
 
Gut, gilt das ganze dann auch für Männer, also sie vor Vergewaltigung resp. sexuellen Übergriffen zu schützen? Ja, sowas gibts; sogar häufiger als mer glaubt... Ist eben nur ein "Tabu" Thema.....

Weitergedacht:
Wie soll das ganze dann in der Praxis aussehen? Mittels schriftl. Einverständniserklärung vorher? Also:

.... Hiermit bestätige ich Frau XY, am heutigen Tage (Datum) um (Uhrzeit von - bis) mit Herrn ABC, wohnhaft in (Ort) [+ weitere Daten] einvernehmlich den sexuellen Akt, vollzogen zu haben.

Ein sexueller Höhepunkt wurde erreicht JA/NEIN
Es kam zu einer Ejakulation JA/NEIN
Folgende Positionen wurden praktiziert : _ _ _ _ _ _ _ _ _
usw usf....

*******************************

Ernsthaft, das ist Blödsinn.
Es gibt KEINE wirklichen Parameter um da etwas festzumachen.

Wer es WIRKLICH drauf abzielt, eine Frau zu vergewurschteln, wird sich davon auch nicht abbringen lassen.
Im Zweifelsfalle und um alle Möglichkeiten zu beseitigen, wird der Verkauf von KO Tropfen oder Schlafmittel, bzw Beruhigungsmittel..... ansteigen.
Bumm, Null Erinnerungen mehr.....

Im Falle X kommts dann zu "Sie sagt......" ............................"Er sagt...." Hin und Her.

Und, "in dubio pro reo" gilt trotzdem weiterhin.

Es geht im Kern darum, dass man früher als Vergewaltigungsopfer Verletzungen vorweisen sollte, weil einem sonst vorgeworfen wurde man hätte sich nicht gewehrt und deshalb wäre es ja keine Vergewaltigung gewesen.
Diese Aussage ist Quatsch.

Wenn eine Person XY eine Anzeige wegen sexuellem Übergriff bzw Vergewaltigung usw.... macht, wird dem auch nachgegangen. Was im Endeffekt bei rauskommt, sei dahingestellt.
Aber zu behaupten, dass ein Verg.opfer Verletzungen vorweisen müsse, ist Unfug; sowas stand auch nicht im Gesetz.
 
Ein hochgefährliches Gesetz, dass psychologisch einen weiteren Keil zwischen Mann und Frau treibt, - und definitiv missbraucht werden wird.

Es wird dadurch auch keine einzige, schreckliche Vergewaltigung verhindert.

Eine vernünftige Zensur des Internets und des Fernseh-Programms würde mehr helfen...
 
Aber zu behaupten, dass ein Verg.opfer Verletzungen vorweisen müsse, ist Unfug; sowas stand auch nicht im Gesetz.

Ich habe auch nirgendwo behauptet, dass so etwas im Gesetz stand.

Es geht um folgendes:
"If a person has not agreed in words or by their clear actions that they are willing to engage in sexual activity, then forcing or coercing them into a sexual act will be illegal." Quelle: http://meedia.de/2017/12/20/schwede...ire-seite-um-eine-richtige-berichterstattung/

Wenn jemand also nicht in Worten oder durch klare Handlungen zustimmt, dann ist es illegal sie zu nötigen oder zu zwingen.

Darüber regst Du Dich also auf? Da steht nur selbstverständliches.

Da steht nirgends, dass man einen Vertrag schliessen muss oder anderer Unsinn. Leider gehen zu wenige Medien auf die Details ein, sie suhlen sich licber in dem "Die Schweden sind verrückt".
 
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