Der Begriff Rundholz wurde und wird nicht eindeutig verwendet und definiert. In aller Regel werden unter Rundholz nicht weiter verarbeitete Stammstücke
gefällter Bäume verstanden.
Nicht als Rundholz gelten
Reisigholz und
Stockholz (
Baumstumpf und Wurzelwerk), sowie in Längsrichtung geteiltes Holz (
Schnittholz) mit rechteckigem Querschnitt (
Balken,
Bohlen, Bretter,
Kanthölzer usw.).
Umgangssprachlich werden als Rundhölzer auch allerlei zylindrische bearbeitete (
rundgeschälte) Holzstangen bezeichnet, z. B.
Pflöcke,
Holzmasten,
Hopfenstangen, runde Zaunpfähle; siehe auch
Baurundholz. Laut
RVR zählen jedoch weiter bearbeitete Hölzer weder zum Roh- noch zum Rundholz.
Der Begriff Rundholz sagt weder etwas über die spätere Verwendung noch über die Länge noch über die Mengeneinheiten, in denen es verrechnet wird aus.