Unter den damals befreundeten (also, friedlich gesonnen) Stämmen und denjenigen Stämmen die durch Verträge an den Propheten, Friede und Segen sei mit ihm, und die Muslime gebunden waren gab es solche die weiterhin ihren Götzenglauben frei ausüben konnten, d.h. diejenigen die mehrere Götter anbeten konnten das weiter hin frei und ohne Störung machen, sie hatten die Freiheit das anzubeten was sie auch in der Dschahilya (vor-islamische Zeit, auch als Unwissendheit übersetzt) angebetet haben, sie konnten das weiter hin bleiben was sie zur dem Zeitpunkt auch waren nämlich die Mushriqun (Diener von Idolen, Statuen, Götzen, Fresken
) also in Allg. die Götzendiener, Polytheisten
solche Stämme waren ein Teil der neu gegründeten islamischen Gemeinschaft, sie kooperierten aus freiem Stücke, ohne irgendwelchen Zwang, mit den Muslimen, sie arbeiteten in jeder Hinsicht mit den Muslimen zusammen, sie waren nicht angriffslustig und halteten ihr Versprechen welches in Verträgen wiedergegeben worden ist, sie haben vertrauenswürdig ihr Wort gehalten was Muslime zur schätzen gewussten haben und ihr Verhalten auch auf die gleiche Art und Weise erwiderten
in Gegensatz zu vielen anderen feindlichen Stämmen die ihre Verträge mit Muslimen je nach Möglichkeit (wenn sie gute Chancen witterten endgültig die Muslime zu vernichten) und, manchmal nach Lust und Laune, brachen
also, da gab es solche und solche Stämme
diejenigen die gute Beziehungen (meistens durch Verträge bestätigt) mit Muslimen unterhielten waren z.B.: die Stämme Muudlidsch und Huth(z)aa, diese Stämme, nur ein Beispiel von vielen, gehörten eindeutig zu denen die sich friedlich verhielten, keinen Krieg wünschten, eigentlich nicht angriffslustig, nicht verräterisch (Vertragsbruch),
usw. gewesen sind. Man sollte wiederum betonen dass es z.B. in diesen Stämmen auch vorkam das Menschen zum Islam konvertierten und der Islam unter ihnen Fuß fasste wo dann letztlich diejenigen Verwandten, seien diese Muslime oder Götzendiener gewesen, friedlich zusammen lebten. Es gab keine Feindseligkeiten oder ähnliche Störungen.
Am Ende des 9. Jahres nach Hedschra (der Übersiedlung von Mekka nach Medina) offenbart Allah, swt, bedeutende Qoran-Verse, es geht um den 9 Abschnitt, also die neunte Sure (1-29). Prophet, Friede und Segen seien mit ihm, (der gemeinsam mit den Muslimen ein Jahr davor Mekka erobert hat), befahl seinem Schwager und Gefährten Ali ibn Ebi-Talib diese Qoran-Verse den Pilger, die zur dieser Zeit aus allen Teilen Arabiens herbeiströmten, zu übermitteln und ihnen diese auch vorzulesen, er soll eine Erklärung abgeben, hier ein par der wichtigsten Punkte zusammengefasst (wegen des besseren Verständnises sollten zuerst die Qor'an Verse der 9-ten Sure durchgelesen werden):
Interpretation/Erklärung/Deutung der Verse duch die Worte des Propheten Mohammad, Friede und Segen seien mit ihm:
1. Die neu gegründete Gemeinschaft, gleichbedeutend dem jungen islamischen Staat wurde es zur Aufgabe gemacht einen bedeutenden Einfluss auf das Weltgeschehen und die Weltanschauung zu nehmen, diesen Einfluss zu stärken und ihn verbreiten; dabei wird das Recht der Angehörigen anderer Glaubensrichtungen anerkannt ihren Glauben frei auszuüben; ihren Glauben zu respektieren (nicht auslachen, nicht ohne Grund anzugreifen); ihren Glauben in vielerlei Hinsicht besser verstehen um auf diese Art das Zusammenleben zu verbessern; die Ungläubigen sind Untertannen und Bürger des islamischen Staates; es wird (ist ein Befehl des Propheten, Friede und Segen seien mit ihm) den Juden, den Christen, den Sabäern und den Mag(h)en die freie Ausübung ihres Glaubens zugesagt und zugesichert. Zu betonen ist das die späteren Kalifen, also die Gefährten des Propheten, Friede und Segen seien mit ihm, diese Erklärung weiter auf die Berber, Buddhisten und Brahmanen ausdehnten. In der Herrschaft der Abbassiden haben weiters die Rechtsgelehrten die Ausdehnung dieser Erklärung sogar auf Atheisten und eindeutige Polytheisten weiter erweitert.
2. Den Muslimen wird strengstens angeordnet sich an ihre abgeschlossenen Verträge mit den Ungläubigen, seien es die Leute der Schrift oder Götzendiener, zu halten; diese Verträge nicht zu brechen wenn sie von der anderen Seite eingehalten werden; .usw.
3. Es dürfen mit den Ungläubigen keine Verträge auf Ewigkeit geschlossen werden, wenn es solche Verträge gibt dann sollen diese für nicht gültig erklärt werden; der Qoran erlaubte den Götzendiener 4 Monate lang sich an neue Verträgen zu binden aber zu erwähnen ist-> mit Einschränkungen; Prophet, Friede und Segen seien mit ihm, hat selbst Verträge geschlossen die bis zu zehn Jahren gedauert haben; .
4. Es gibt keine Einheit zwischen Islam und nicht Islam was aber nicht bedeutet dass es in den weltlichen Angelegenheiten Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten geben darf; vor Gericht und Staat sind alle gleich und es darf keinem das Recht genommen werden oder auf irgendeine Art und Weise eingeschränkt werden; es wird vorgeschlagen eine Zusammenarbeit zu fördern die das friedliche Zusammenleben bewahrt und stärkt;
5. Wenn Götzendiener Zuflucht bei Muslimen suchen oder verlangen so soll ihnen diese gewährt werden damit sie sich an erster Stelle die Botschaft Allahs, swt, anhören können; sodann sollen diejenigen welchen Zuflucht geboten wurde in Sicherheit leben; es wird vorgeschlagen ihnen einen Ort anzubieten welcher seitens den Zufluchtsuchenden bevorzugt wird;
6. Kaba ist ausschließlich nur für Muslime und ihren Gottesdienst bestimmt worden; Götzendiener dürfen dort nie wieder ihre Idole und Statuen postieren; sie dürfen dort keine Götzen anbeten, dazu haben sie kein Recht (logischen Beweis) mehr; Medina ist der Ort der Politik, Mekka der Ort des Glaubens und deren Mittelpunkt;
Usw.
Ebu Ubeid bestätigt das nicht einhalten der Verträge seitens der Muslime, solche Verträge hatten keine Bestimmungszeit, also Geltungszeit oder die Geltungsdauer, es war z.B. nicht vereinbart worden wie lange ab der Vereinbarung der Vertrag halten/gelten soll, dies geschah dann wenn die andere Seite (Götzendiener) keine Interesse mehr hatten oder zeigten solche Verträge wiederzubeleben oder sich an solche Verträge zu binden, es waren kurzfristige Verträge die sich nicht auf längere Perioden erstreckten, . Das wird in der islamischen Geschichte durch Aussagen von Historikern wie Ebu Ubeid eben bestätigt er meint weiters dass dieses Abbrechen der Beziehungen eine Art Erziehungspolitik der Polytheisten darstellen soll die seitens Muslime und des Propheten, Friede und Segen seien mit ihm, als Strategie gedient hat um die Polytheisten dazu zubewegen das Anbeten von Steinen, Bäumen oder Götzen zu unterlassen (oder auf das zu verzichten). Das aber ist auf keinen Fall als strikter Durchführung zu sehen denn es wäre ein gegen die Sunnah und vorallem gegen den Qor'an Wiederspruch,...
Um es nocheinpar Mal zu wiederholen: Allah, swt, hat in Qor'an allen Ungläubigen frei Aussübung ihres Glaubens zugesichert... weiters, der Prophet, Mohammad, Friede und Segen seien mit ihm, hat dies in die Praxis umgesezt und diese Worte durch Taten bestätigt...
Leider habe ich nicht viel Zeit, bei nächsten Mal schreibe ich etwas mehr...
Am Ende des 9. Jahres nach Hedschra (der Übersiedlung von Mekka nach Medina) offenbart Allah, swt, bedeutende Qoran-Verse, es geht um den 9 Abschnitt, also die neunte Sure (1-29). Prophet, Friede und Segen seien mit ihm, (der gemeinsam mit den Muslimen ein Jahr davor Mekka erobert hat), befahl seinem Schwager und Gefährten Ali ibn Ebi-Talib diese Qoran-Verse den Pilger, die zur dieser Zeit aus allen Teilen Arabiens herbeiströmten, zu übermitteln und ihnen diese auch vorzulesen, er soll eine Erklärung abgeben, hier ein par der wichtigsten Punkte zusammengefasst (wegen des besseren Verständnises sollten zuerst die Qor'an Verse der 9-ten Sure durchgelesen werden):
Interpretation/Erklärung/Deutung der Verse duch die Worte des Propheten Mohammad, Friede und Segen seien mit ihm:
1. Die neu gegründete Gemeinschaft, gleichbedeutend dem jungen islamischen Staat wurde es zur Aufgabe gemacht einen bedeutenden Einfluss auf das Weltgeschehen und die Weltanschauung zu nehmen, diesen Einfluss zu stärken und ihn verbreiten; dabei wird das Recht der Angehörigen anderer Glaubensrichtungen anerkannt ihren Glauben frei auszuüben; ihren Glauben zu respektieren (nicht auslachen, nicht ohne Grund anzugreifen); ihren Glauben in vielerlei Hinsicht besser verstehen um auf diese Art das Zusammenleben zu verbessern; die Ungläubigen sind Untertannen und Bürger des islamischen Staates; es wird (ist ein Befehl des Propheten, Friede und Segen seien mit ihm) den Juden, den Christen, den Sabäern und den Mag(h)en die freie Ausübung ihres Glaubens zugesagt und zugesichert. Zu betonen ist das die späteren Kalifen, also die Gefährten des Propheten, Friede und Segen seien mit ihm, diese Erklärung weiter auf die Berber, Buddhisten und Brahmanen ausdehnten. In der Herrschaft der Abbassiden haben weiters die Rechtsgelehrten die Ausdehnung dieser Erklärung sogar auf Atheisten und eindeutige Polytheisten weiter erweitert.
2. Den Muslimen wird strengstens angeordnet sich an ihre abgeschlossenen Verträge mit den Ungläubigen, seien es die Leute der Schrift oder Götzendiener, zu halten; diese Verträge nicht zu brechen wenn sie von der anderen Seite eingehalten werden; .usw.
3. Es dürfen mit den Ungläubigen keine Verträge auf Ewigkeit geschlossen werden, wenn es solche Verträge gibt dann sollen diese für nicht gültig erklärt werden; der Qoran erlaubte den Götzendiener 4 Monate lang sich an neue Verträgen zu binden aber zu erwähnen ist-> mit Einschränkungen; Prophet, Friede und Segen seien mit ihm, hat selbst Verträge geschlossen die bis zu zehn Jahren gedauert haben; .
4. Es gibt keine Einheit zwischen Islam und nicht Islam was aber nicht bedeutet dass es in den weltlichen Angelegenheiten Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten geben darf; vor Gericht und Staat sind alle gleich und es darf keinem das Recht genommen werden oder auf irgendeine Art und Weise eingeschränkt werden; es wird vorgeschlagen eine Zusammenarbeit zu fördern die das friedliche Zusammenleben bewahrt und stärkt;
5. Wenn Götzendiener Zuflucht bei Muslimen suchen oder verlangen so soll ihnen diese gewährt werden damit sie sich an erster Stelle die Botschaft Allahs, swt, anhören können; sodann sollen diejenigen welchen Zuflucht geboten wurde in Sicherheit leben; es wird vorgeschlagen ihnen einen Ort anzubieten welcher seitens den Zufluchtsuchenden bevorzugt wird;
6. Kaba ist ausschließlich nur für Muslime und ihren Gottesdienst bestimmt worden; Götzendiener dürfen dort nie wieder ihre Idole und Statuen postieren; sie dürfen dort keine Götzen anbeten, dazu haben sie kein Recht (logischen Beweis) mehr; Medina ist der Ort der Politik, Mekka der Ort des Glaubens und deren Mittelpunkt;
Usw.
Ebu Ubeid bestätigt das nicht einhalten der Verträge seitens der Muslime, solche Verträge hatten keine Bestimmungszeit, also Geltungszeit oder die Geltungsdauer, es war z.B. nicht vereinbart worden wie lange ab der Vereinbarung der Vertrag halten/gelten soll, dies geschah dann wenn die andere Seite (Götzendiener) keine Interesse mehr hatten oder zeigten solche Verträge wiederzubeleben oder sich an solche Verträge zu binden, es waren kurzfristige Verträge die sich nicht auf längere Perioden erstreckten, . Das wird in der islamischen Geschichte durch Aussagen von Historikern wie Ebu Ubeid eben bestätigt er meint weiters dass dieses Abbrechen der Beziehungen eine Art Erziehungspolitik der Polytheisten darstellen soll die seitens Muslime und des Propheten, Friede und Segen seien mit ihm, als Strategie gedient hat um die Polytheisten dazu zubewegen das Anbeten von Steinen, Bäumen oder Götzen zu unterlassen (oder auf das zu verzichten). Das aber ist auf keinen Fall als strikter Durchführung zu sehen denn es wäre ein gegen die Sunnah und vorallem gegen den Qor'an Wiederspruch,...
Um es nocheinpar Mal zu wiederholen: Allah, swt, hat in Qor'an allen Ungläubigen frei Aussübung ihres Glaubens zugesichert... weiters, der Prophet, Mohammad, Friede und Segen seien mit ihm, hat dies in die Praxis umgesezt und diese Worte durch Taten bestätigt...
Leider habe ich nicht viel Zeit, bei nächsten Mal schreibe ich etwas mehr...