Prekäre Beschäftigungen in Wissenschaft und Forschung

Amant

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Lt. Wissenschaftszeitvertragsgesetz können Wissenschaftler bis zu 12 Jahren befristet beschäftigt werden.
"Das sind 6 Jahre vor der Promotion und 6 Jahre nach der Promotion, nach diesen 6 Jahren wäre ich also ... 40 Jahre alt."
 
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